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Müller Leo · Nationalrat · 2017-09-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-09-13

Wortprotokoll

Zu Block 2 äussert sich die CVP-Fraktion wie folgt: Bei den Artikeln 30 bis 36 geht es einerseits um die Frage, ob die Beraterinnen und Berater sich in ein Register eintragen müssen oder nicht und, wenn ja, wie dann die Lösung aussehen soll. Soll der Mehrheit der Kommission gefolgt oder den Minderheiten zugestimmt werden? Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen, ein Beraterregister einzuführen, wie das bereits der Bundesrat beantragt und auch der Ständerat - in einer gegenüber dem Bundesratsantrag abgeänderten Form - beschlossen hat.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, gegenüber der Version des Ständerates kleine Änderungen vorzunehmen, aber an der Registrierungspflicht festzuhalten. Hier geht es um Kundenberaterinnen und Kundenberater, die nicht gemäss Artikel 3 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes der Finma unterstellt sind. Diese Beraterinnen und Berater sollen sich in einem Register eintragen und einige wenige Angaben zu ihrer Person machen müssen. Dieses Register soll privat und kosteneffizient geführt werden. Es schafft ein Minimum an Transparenz im Bereich der nicht prudenziell beaufsichtigten Finanzdienstleister. Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.

Bei den Artikeln 38 und 40 geht es um die Frage der Prospektpflicht. Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen eine Lockerung der Prospektpflicht gegenüber dem Beschluss des Ständerates. Die Limite soll insbesondere bei der Anzahl Anlegerinnen und Anleger von 150 auf 500 erhöht werden. Ebenfalls soll der Gesamtwert von 100 000 Franken auf 2,5 Millionen Franken erhöht werden. Die CVP-Fraktion stimmt dieser Lockerung zu und beantragt Ihnen somit, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Zu Artikel 60 Absatz 1bis: Es geht beim Antrag der Mehrheit darum, dass keine Pflicht besteht, ein Basisinformationsblatt zu erstellen, wenn Finanzinstrumente für Privatkunden im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrages erworben werden. Diesem Antrag stimmt die CVP-Fraktion zu.

In Artikel 69 Absatz 3 wird von der Mehrheit eine Präzisierung eingeschoben, die die CVP-Fraktion unterstützt.

Zum Schluss komme ich noch zu Artikel 72: Ursprünglich war eine Beweislastumkehr vorgesehen. Diese ist dann gestrichen worden. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, gegenüber der Version des Ständerates und des Bundesrates eine Änderung vorzunehmen, nämlich den Passus "soweit er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft" zu streichen. Die Mehrheit der CVP-Fraktion stimmt der Kommissionsmehrheit zu. Ich bitte Sie also, auch bei Artikel 72 der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.