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Dittli Josef · Ständerat · 2017-09-14

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-14

Wortprotokoll

Wir haben das Geschäft jetzt zum zweiten Mal in unserem Rat. Die Motion wurde vor einem Jahr, am 20. September 2016, mit 8 Mitunterzeichnenden eingereicht. In seiner Antwort vom 23. November 2016 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion in dieser Form, liess aber durchblicken, dass er sich vorbehalte, im Zweitrat Abänderungsanträge zu stellen, sollte die Motion im Erstrat angenommen werden. Der Ständerat hat daraufhin die Motion am 6. Dezember 2016 ohne Gegenstimme angenommen. In der nationalrätlichen Kommission wurden dann, wie erwartet, Abänderungsanträge diskutiert und beschlossen. Der Nationalrat hat schliesslich auf Antrag der Kommission eine abgeänderte Fassung am 7. Juni 2017 mit 118 zu 52 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen.

Die Fassung des Nationalrates geht nun etwas weniger weit, als es der Ständerat beschlossen hat. Er übernimmt aber den wichtigsten Punkt, nämlich, dass an die Hörversorgung beider Ohren ein Beitrag geleistet werden soll. Allerdings wird dieser Beitrag auf 75 Prozent des IV-Beitrages reduziert. Die Motion lautet nun, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, die bestehenden Rechtsgrundlagen gemäss folgenden Grundsätzen anzupassen: Ist für Personen mit Hörminderungen im AHV-Alter eine notwendige Hörversorgung auf beiden Ohren medizinisch indiziert, ist ein Pauschalbetrag für eine Versorgung auf beiden Ohren zu gewähren. Dieser soll, wie bei den anderen Hilfsmitteln der AHV, 75 Prozent des Beitrages der IV entsprechen. Der Kostenbeitrag der IV für eine Versorgung beider Ohren entspricht 1650 Franken, jener der AHV soll daher Fr. 1237.50 betragen.

Die Kommission hat an der Sitzung vom August die abgeänderte Motion geprüft und kommt zu folgenden Schlüssen: Sie erachtet die Vergütung von Hörgeräten im AHV-Alter als einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität im Alter. Sie unterstützt daher den abgeänderten Motionstext, da auch dieser eine Versorgung beider Ohren mit Hörgeräten vorsieht. Die Begrenzung der Vergütung durch die AHV auf 75 Prozent des entsprechenden IV-Beitrages erachtet die Kommission als massvoll. Dem Anliegen einer möglichst gerechten Unterstützung von Personen mit Hörminderung wird in den Augen der Kommission nach wie vor Rechnung getragen. Entscheidend für die Zustimmung zum abgeänderten Motionstext war auch der Umstand, dass als Alternative nur die Abschreibung der Motion zur Diskussion stand. Dies kam für die grosse Mehrheit der Kommission nicht infrage.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die abgeänderte Motion anzunehmen.