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Berset Alain · Bundesrat · 2017-09-18

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-09-18

Wortprotokoll

Der genannte Vorschlag sieht die Aufhebung des Koordinationsabzuges und eine dementsprechende Anpassung der Altersgutschriftensätze vor. Diese Massnahmen würden im Jahr 2030 eine Erhöhung der Beitragssumme in der beruflichen Vorsorge um 2,4 Milliarden Franken verursachen. Diese Mehrbeiträge würden die Versicherten und Arbeitgeber tragen. Sie entsprechen rund 0,6 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme der BVG-Versicherten und sind damit doppelt so hoch wie bei der Reform der Altersvorsorge. In diesem Betrag nicht eingeschlossen sind die Kosten für die Übergangsgeneration.

Diese Mehrkosten wären ausschliesslich von den Personen, die von der Aufhebung des Koordinationsabzuges betroffen wären, sowie von ihren Arbeitgebern zu tragen. Je nach Lohn und Einkommen wäre die zusätzliche Beitragsbelastung erheblich. In gewissen Branchen, beispielsweise der Gastronomie, würde die Belastung teilweise um über 80 Prozent zunehmen. Der Medianlohn im Gastgewerbe beträgt für Personen ohne Kaderfunktion umgerechnet auf eine Vollzeitstelle rund 49 000 Franken. Personen, die ausschliesslich im BVG versichert sind, haben nach Abzug des heute geltenden Koordinationsabzuges von 24 675 Franken einen versicherten Lohn von 24 325 Franken. Würde der Koordinationsabzug aufgehoben, so würde der versicherte Lohn dieser Personen von einem Tag auf den anderen auf 49 000 Franken ansteigen, was einer Verdoppelung des beitragspflichtigen Lohns entspricht. Legt man das auf die Beiträge um, so ergibt dies die folgenden nach Alter abgestuften Mehrbeiträge im BVG für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen: bei einem Alter von 25 Jahren 747 Franken, plus 44 Prozent; von 35 Jahren 1488 Franken, plus 61 Prozent; von 45 Jahren 2966 Franken, plus 81 Prozent; und von 55 Jahren 2237 Franken, plus 51 Prozent.

Je tiefer die Löhne und je höher das Alter, desto grösser wären die Mehrkosten. Die vom Parlament verabschiedete Vorlage sieht demgegenüber eine Erhöhung der Beitragssumme in der beruflichen Vorsorge infolge der Anpassung des Koordinationsabzuges und der Altersgutschriftensätze im Jahr 2030 von lediglich 1,2 Milliarden Franken vor. Dies entspricht rund 0,3 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme der BVG-Versicherten. In diesem Betrag ebenfalls nicht eingeschlossen sind die Kosten für die Übergangsgeneration.

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