Riklin Kathy · Nationalrat · 2017-09-18
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-09-18
Wortprotokoll
Das Freihandelsabkommen mit Georgien konnte in nur drei Verhandlungsrunden abgeschlossen werden. Dies zeigt, dass es eigentlich kaum Differenzen gab. Das Abkommen an und für sich ist auch in unserem Rat unbestritten. Freihandelsabkommen, vor allem auch im Rahmen der Efta, wurden in diesem Rat immer zügig bearbeitet und führten eigentlich kaum zu Debatten. Ich bin erstaunt über das hier vorgetragene Votum der SP-Fraktion, die nun diese Freihandelsabkommen ganz grundsätzlich infrage stellen möchte; das wäre ja ein völliger Kulturwandel. Die CVP-Fraktion unterstützt dieses Abkommen.
Das jährliche Handelsvolumen Schweiz-Georgien ist nicht sehr hoch, es beträgt gemäss Botschaft rund 40 bis 50 Millionen Franken. Georgien hat eine beachtliche Entwicklung durchgemacht. Das Land hat sich seit der Wiedererlangung seiner Unabhängigkeit 1991 zielstrebig für eine Integration in die europäischen Strukturen ausgesprochen und [PAGE 1420] entsprechende politische und wirtschaftliche Reformanstrengungen unternommen. Bereits im Jahre 2000 erlangte Georgien die WTO-Mitgliedschaft.
Die Schweiz hat die Unabhängigkeit Georgiens am 23. Dezember 1991 offiziell anerkannt und noch im gleichen Jahrzehnt mit dem Aufbau bilateraler Beziehungen begonnen. Mit der Aufnahme von Freihandelsverhandlungen wurde die Integration Georgiens in die weltweite Wirtschaft zusätzlich verstärkt. Ich hoffe, dass die SP-Fraktion diese Integration nicht bremsen will. Die Vereinbarung eines Freihandelsabkommens mit der Efta bringt dem Land zusätzliche Vorteile im wirtschaftlichen Austausch mit den vier Efta-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Seit der militärischen Auseinandersetzung zwischen Georgien und Russland im Jahre 2008 stellt die Schweiz ihre Guten Dienste zur Verfügung und vertritt einerseits die georgischen Interessen in Russland und andererseits die russischen Interessen in Georgien.
Mit einem Free Trade Agreement mit Georgien zeigt die Schweiz, dass sie ihre Politik der Unterstützung der georgischen Wirtschaftsreformen und der Integration Georgiens in europäische und internationale Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit fortsetzt. Daher ist es für die Beziehungen der Schweiz mit Georgien sehr wichtig, dass wir dieses unproblematische Freihandelsabkommen so rasch wie möglich abschliessen können.
Nun hat das Bundesamt für Justiz einen Stolperstein eingefügt, welcher den Abschluss um mehr als ein Jahr verzögern könnte. Dieser Stolperstein steht in Artikel 2 des Bundesbeschlusses und soll eine alte Pendenz regeln. Sie geht auf das Jahr 2003 zurück, als wir eine Verfassungsreform für das fakultative Staatsvertragsreferendum vornahmen. Jahrelang hat man in der Verwaltung versucht, diese Änderung für Freihandelsabkommen praktikabel und sachgerecht aufzunehmen und umzusetzen. Nun sollte dies mit dem besagten Artikel 2 des Bundesbeschlusses erfolgen.
Die CVP-Fraktion wehrt sich dagegen, dass bei einem unbestrittenen und völlig unproblematischen Geschäft nun so nebenbei eine Delegationsnorm eingepackt wird. Dies ist ungeschickt und keine gute Lösung.
Die APK-SR hat sich an einer weiteren Sitzung, jener vom 22. Juni 2017, gründlich mit dem fakultativen Referendum bei Freihandelsabkommen beschäftigt. Sie kommt zum Schluss, dass dieser Verfassungsauftrag in einem separaten Gesetz geregelt werden soll. Dies sehen die Mehrheit der APK-NR und die CVP-Fraktion auch so. Damit also das Efta-Freihandelsabkommen mit Georgien nicht durch diese juristischen Probleme belastet und verzögert wird, unterstützen wir von der CVP-Fraktion bei Artikel 2 den Beschluss der Kommission und bei Artikel 3 den Antrag der Mehrheit Ihrer APK. Das Freihandelsabkommen mit Georgien soll, wie alle früheren Freihandelsabkommen, nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dies würde nach zügigen und sehr erfolgreichen Verhandlungen zwischen der Efta und Georgien eine unnötige und ärgerliche Verzögerung der Ratifikation bedeuten. Die Verfassungskonformität der Behandlung von Freihandelsabkommen soll in einem separaten Gesetz, welches nicht mit einem Abkommen verknüpft ist, rasch geregelt werden.