preparatory:AB 219612
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-18
Wortprotokoll
Frau Carobbio Guscetti fordert zwei Massnahmen. Erstens soll der Bundesrat aufgefordert werden, ein Indikatorensystem für die Risiken auf den kantonalen Arbeitsmärkten zu erarbeiten. Zweitens soll er Optimierungen für die flankierenden Massnahmen vorschlagen.
Das Kernanliegen der Motion ist es, den unterschiedlichen Situationen auf den regionalen Arbeitsmärkten Rechnung zu tragen. Wie macht man das? Der Vollzug dieser Massnahmen erfolgt dezentral in den Kantonen. Die kantonalen tripartiten Kommissionen prüfen das Einhalten der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2014 für sensible Branchen und Regionen die Möglichkeit geschaffen, die vom Bund mitfinanzierten Kontrollen zu erhöhen. Insbesondere die Grenzkantone Tessin und Genf haben diese Möglichkeit genutzt. Bei Bedarf können die tripartiten Kommissionen auch Massnahmen bei der Kantonsregierung beantragen, nämlich Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen zu erlassen oder Gesamtarbeitsverträge erleichtert allgemeinverbindlich zu erklären.
Die tripartite Kommission des Bundes definiert jährlich Fokusbranchen, in denen die Kontrollintensität erhöht wird. In diesem Zusammenhang werden die Kantone auf regionale Probleme aufmerksam gemacht. Die Fokusbranchen werden gestützt auf statistische Daten, die Berichterstattung der Vollzugsorgane und die Hinweise der Sozialpartner festgelegt. Die Fokusbranchen weisen die Kantone auf sensible Bereiche hin, ohne jedoch die Flexibilität des Vollzugssystems einzuschränken. Der jährliche Bericht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen zeigt denn auch, dass sich das bestehende System bewährt hat und die Massnahmen ihren Zweck erfüllen. Auf Bundesebene werden die flankierenden Massnahmen laufend optimiert.
Das Parlament hat im vergangenen Jahr Anpassungen bei den flankierenden Massnahmen beschlossen. Erstens sind hier die Sanktionen im Entsendegesetz zu nennen: maximal 30 000 Franken. Zweitens wurde die Verlängerung von befristeten Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen im Obligationenrecht gesetzlich verankert. Drittens hat der Bundesrat kürzlich eine Änderung der Entsendeverordnung beschlossen. Damit wird die jährliche Mindestzahl der Kontrollen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen von 27 000 auf 35 000 erhöht. Viertens hat der Bundesrat dem Parlament am 30. August 2017 eine Botschaft zur Ratifizierung von zwei europäischen Übereinkommen unterbreitet. Fünftens soll mit der Ratifizierung der Übereinkommen die Zustellung von amtlichen Dokumenten ins Ausland im Rahmen des Vollzuges der flankierenden Massnahmen erleichtert werden. Sechstens, last, but not least, haben die Kantone und Sozialpartner auf der Ebene des Vollzugs zusammen mit dem Seco einen Aktionsplan zur Vollzugsverbesserung erarbeitet.
Das ist nicht nichts. Die Verwaltung arbeitet zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern an der Umsetzung der dreizehn Massnahmen, von denen ich jetzt sechs aufgeführt habe. Ein zentrales Element des Aktionsplans ist die risikobasierte Kontrollstrategie der Vollzugsorgane. Kontrollen sollen gezielt dort erfolgen, wo Probleme vermutet werden. Der Bund unterstützt die Vollzugsorgane bei dieser Risikobeurteilung, indem er Daten und Analysen zur Verfügung stellt sowie Schulungen und Tagungen zum Erfahrungsaustausch organisiert. Das Vollzugssystem der flankierenden Massnahmen ist damit genügend flexibel, um gezielt auf regionale und kantonale Probleme reagieren zu können.
Fazit: Der Bund unterstützt die Vollzugsorgane in ihren Aufgaben. Eine erneute Anpassung des Systems wäre eine unnötige Einschränkung der Kantonsautonomie. Ein Indikatorensystem, das den Kantonen vorschreibt, wann sie Massnahmen zu ergreifen haben, ist überflüssig und würde ihre Autonomie unnötig einschränken.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.