Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Entwurf auf eine Anpassung von Artikel 187 verzichtet, weil ja in Fällen von Jugendliebe das Gericht bereits gestützt auf die Ausnahmebestimmung auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots verzichten kann. In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass die beantragte Anpassung von Artikel 187 eigentlich nicht nötig ist. Man kann es allerdings tun, das ist auch kein Drama.
Was ich einfach hier noch sagen möchte: Für den Fall, dass Sie dem Antrag Ihrer Kommission folgen sollten, müsste die Bestimmung in der Kommission des Zweitrates noch näher angeschaut werden, weil die vorgeschlagene Anpassung von Artikel 187 nur Sinn macht, wenn entweder Ziffer 3 oder Ziffer 3bis eingeführt wird. Übernimmt man beide Ziffern zusammen, sind sie insbesondere wegen der darin enthaltenen unterschiedlichen Altersgrenzen nicht stimmig. Das würde ich dann gerne im Zweitrat noch anschauen; da finden wir dann bestimmt auch eine Lösung.
Ich kann der Kommission folgen, aber wir werden diese Frage im Zweitrat noch lösen müssen.