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preparatory:AB 219666

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · CVP-Fraktion · 2017-09-18

Wortprotokoll

Ich habe vor zwei Jahren die heute zur Debatte stehende Motion eingereicht, mit dem Ziel, die Organisationen des Seco und der RAV zu modernisieren und den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Eigentlich dachte ich, dass sich bis zur Behandlung meiner Motion etwas entwickeln könne. Heute bestätigen die kantonalen Ämter selbst, dass höchster Handlungsbedarf besteht - vor allem auch, weil die vom Parlament beschlossenen administrativen Massnahmen zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative die Ämter vor riesige Herausforderungen stellen.

Ich stelle einfach fest, dass sich in den letzten Jahren nichts geändert hat. Die Arbeitslosen bezahlen diesen Stillstand bereits seit Jahren, wie die stark steigende Anzahl an Aussteuerungen der letzten Jahre beweist - von 28 000 im Jahr 2012 auf heute über 40 000 pro Jahr.

Ich habe in der Motion ebenfalls verlangt, dass die seit Jahrzehnten geführte und heute irreführende "Arbeitslosenstatistik", welche die Ausgesteuerten nicht berücksichtigt, durch modernere, transparentere Messmethoden ersetzt werden soll. Der Mangel an glaubwürdigen Daten über den Arbeitsmarkt erschwert heute erheblich die Erstellung von Regeln für die Anwendung der beschlossenen 5-Prozent-Hürde. Plötzlich sollen ganze Branchen mit administrativem Aufwand bestraft werden, nur weil aus historischen Gründen zum Beispiel viele Bauarbeiter in die Schweiz gekommen sind und aufgrund des stark saisonalen Geschäftes deren Jahresdurchschnitt an Arbeitslosen hoch über dem Limit liegt. Die Unternehmen sollen mit administrativen Aufwänden zugedeckt werden, nur weil sie in der falschen Branche, wie zum Beispiel im Gastgewerbe, in der Landwirtschaft oder eben im angesprochenen Baugewerbe, zu Hause sind. Zudem herrscht auch in der Baubranche, bei den Berufen mit höherer Ausbildung, ein grosser Fachkräftemangel, und bei den administrativen Berufsbildern, wie zum Beispiel in der Bankenbranche, besteht ein Fachkräfteüberschuss.

Das Problem der Arbeitslosigkeit löst dieses veradministrierte Vorgehen des Bundes jedoch nicht. Der Inländervorrang an sich, welcher verlangt, dass Arbeitskräfte prioritär im eigenen Land rekrutiert werden sollen, brächte Vorteile für die Unternehmen, die Arbeitslosen und den Sozialstaat, wenn den RAV vom Bund die richtigen Arbeitsinstrumente zur Verfügung gestellt würden. Diese Instrumente müssen es ihnen erlauben, in kurzer Zeit und über die Kantonsgrenzen hinaus geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

Können Sie sich vorstellen, dass im Zeitalter der internationalen Digitalisierung unsere RAV immer noch an den Kantonsgrenzen anstehen? Die Schweiz verfügt eben nicht über adäquate Instrumente, um den anstehenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen.[GZ]

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.