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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2017-09-19

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie wiederum, zum zweiten Mal, im Namen der Minderheit bitten, auf den Gegenentwurf einzutreten und diesen an die Kommission zurückzuweisen, damit überhaupt eine Detailberatung stattfinden kann. Diese wurde ja unter diesen Umständen nicht durchgeführt.

Ich möchte auch kurz noch einmal auf die Gründe eingehen, warum die Minderheit am Gegenentwurf festhalten möchte, und dabei zunächst auf eine Änderung hinweisen, die sich seit der letzten Beratung ergeben hat. Sie können sich erinnern, dass ich im Rahmen der Berichterstattung für die Minderheit darauf hingewiesen habe, dass der Bundesrat beim Gegenentwurf namentlich Folgendes kritisiert - Sie finden das in der Stellungnahme des Bundesrates vom 5. April 2017 auf Seite 3364 -: "Die Verfassungsbestimmung enthält zwar einen expliziten Vorbehalt in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei. Da dieser Vorbehalt aber bloss von gesetzlichen Meldepflichten spricht, bleibt unklar, ob er auch für das gesetzliche Melderecht nach Artikel 305ter Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) gelten soll. Zudem bleibt im Vorbehalt der zentrale Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung unerwähnt." Ich hatte das damals im Rahmen der Berichterstattung für die Minderheit erwähnt. In der Zwischenzeit - Sie finden das auf Seite 6 der deutschen Fahne - haben die WAK-NR und auch der Nationalrat die Bestimmung eingefügt, dass die gesetzlichen Meldepflichten und Melderechte im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hier vorbehalten bleiben. Dieser Mangel, wenn man so will, im Gegenentwurf ist geheilt bzw. wurde ausgeräumt.

Ich möchte wie der Kommissionssprecher nicht alle inhaltlichen Argumente nochmals wiederholen. Der Minderheit geht es erstens um den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger im Inland. Auch Luxemburg beispielsweise hat das Bankgeheimnis im Inland trotz automatischem Informationsaustausch beibehalten. Zweitens wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Vorlage zum Steuerstrafrecht zwar sistiert sei, aber eben nicht schubladisiert. Das ist auch ein wichtiger Grund, warum die Minderheit hier jetzt an diesem Gegenentwurf festhält. Drittens soll mit dem Gegenentwurf eine Brücke gebaut werden. Die Initianten haben ja an und für sich Folgendes in Aussicht gestellt: Sollte der Gegenentwurf durchkommen - und wenn Sie jetzt heute, was ich eher erwarte, diesen Gegenentwurf halt wieder ablehnen oder nicht darauf eintreten, ist er noch nicht vom Tisch -, möchten sie ihre Initiative zurückziehen.

Erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen zur Motion, die die WAK-SR eingereicht hat. Ich persönlich unterstütze diese Motion, und ich gehe davon aus, sollte sich jetzt der Bundesrat im Verlauf dieses Prozesses hinter diese Motion stellen und sollte sie in beiden Räten angenommen werden, dass dann auch der Gegenentwurf vom Tisch sein sollte. Es geht auch dort darum, eine Brücke zu bauen. Der Initiant, Nationalrat Matter, hat im Nationalrat ja Folgendes durchblicken lassen: Wenn das Steuerstrafrecht in der genannten Form, so, wie es in die Vernehmlassung geschickt wurde, tatsächlich vom Tisch sei, wäre er allenfalls bereit, die Initiative zurückzuziehen. Dann wäre natürlich auch der Gegenentwurf obsolet, weil mit der Motion das gleiche Ziel erreicht würde.

Nachdem wir noch nicht wissen, wie dieses Verfahren genau ausgehen wird, hält die Minderheit einstweilen am Gegenentwurf fest. Ich bitte Sie, hier eben einzutreten.