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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2017-09-19

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Mit ihrem Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative hat es die SPK verpasst, Klarheit und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Die Rechtsunsicherheit schadet unserem Land. Unsere Wirtschaft, unsere Forschung brauchen stabile Beziehungen zu Europa. Sie brauchen einen gesicherten und stabilen Zugang zum europäischen Markt.

Wir wollen diese Rechtsunsicherheit aus dem Raum schaffen. Deshalb haben wir einen schlanken Gegenvorschlag präsentiert, einen Gegenvorschlag, der das Kernelement des Verfassungsartikels 121a, nämlich die Steuerung der Zuwanderung, respektiert. Aber gleichzeitig entfernt er die schädlichen bürokratischen Elemente wie die Höchstzahlen und Kontingente, die in einem Widerspruch zu den bilateralen Verträgen stehen. Zudem legt er ein unmissverständliches Bekenntnis zu den völkerrechtlichen Verträgen ab, wie es das Personenfreizügigkeitsabkommen einer ist.

Absatz 1 unseres Gegenvorschlages respektiert den Grundsatz der Masseneinwanderungs-Initiative, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern steuern soll. Damit wird verbindlich festgelegt, dass die Zuwanderung zielgerichtet und geordnet erfolgen muss. Gleichzeitig stellt Absatz 1 aber klar, dass der Bund dabei die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einhalten muss. Ein Konflikt mit bestehenden Verpflichtungen, insbesondere mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU und der Efta, ist dadurch ausgeschlossen. Auch die humanitären Verpflichtungen wie jene gemäss Flüchtlingskonvention sind somit einzuhalten.

Absatz 2 ist ebenfalls dem geltenden Recht entnommen und legt fest, dass die Regelung der Zuwanderung sich an den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz orientieren muss. Die Unternehmen sollen weiterhin das Personal anstellen können, das sie in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld benötigen, um weiterhin erfolgreich tätig zu sein. Es besteht allerdings die berechtigte Erwartung der Bevölkerung, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig in der Schweiz gesucht werden. Sie sollen möglichst nur dann im Ausland rekrutiert werden, wenn sich im Inland keine geeignete Person findet. In der Pflicht sind dabei primär die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die Bemühungen sollen gemäss Absatz 3 von Bund und Kantonen gefördert werden. Es handelt sich gegenüber der Masseneinwanderungs-Initiative um ein neues Element, das der Umsetzungsvorlage des Parlamentes entspricht. Für uns Grünliberale ist zentral, dass die Förderung so ausgestaltet wird, dass sie möglichst wirksam, effizient ist und die Wirtschaft nicht unnötig mit Bürokratie belastet. Das sind die drei Elemente unseres direkten Gegenvorschlages.

Die Rasa-Initiative liegt auf dem Tisch, und wir haben nun die Chance, für die Schweizer Wirtschaft, für den Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandort die Basis zu schaffen, um auch in Zukunft erfolgreich tätig zu sein. Der Gegenvorschlag der Minderheit II ermöglicht diese Sicherheit, die es eben dazu braucht. Wenn der Gegenvorschlag keine Mehrheit findet, wird die grünliberale Fraktion gemäss Minderheit IV die Rasa-Initiative unterstützen. Selbstverständlich würden wir lieber dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 besser gerecht werden, indem dieser in den Gegenvorschlag integriert würde. Ist das aber nicht möglich, kommt ein Ja zur Rasa-Initiative unseren Überzeugungen und Werten um ein Vielfaches näher als der sehr unbefriedigende Status quo.

Wir stehen zur Offenheit und Vernetztheit der Schweiz. Wir sind der Überzeugung, dass diese Offenheit und Vernetztheit der Schweiz zu unserer DNA gehört und dass sie genauso eine Tradition der Schweiz ist wie viele andere Elemente auch.

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