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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-19

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse!" will den Verfassungsartikel, der mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative in die Bundesverfassung gekommen ist, wieder aus der Bundesverfassung entfernen.

Vor gut dreieinhalb Jahren ist die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen worden. Sie hat das Ziel vorgegeben, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen, und sie hat vorgegeben, wie vorzugehen sei, nämlich: Die Schweiz soll hierzu die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union neu verhandeln.

Wie immer bei Verhandlungen braucht es zwei: Die EU hat sich nicht auf Verhandlungen eingelassen. Dies wiederum hat den Bundesrat und das Parlament in eine schwierige Situation gebracht, weil eine vollständige Umsetzung nur mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit möglich gewesen wäre. Die Kündigung wiederum hat die Masseneinwanderungs-Initiative nicht verlangt. Die Masseneinwanderungs-Initiative war keine Kündigungs-Initiative. Die Initianten haben ganz bewusst darauf [PAGE 1464] verzichtet, den Begriff "Kündigung" in die Initiative zu schreiben; vermutlich, weil die Initianten wissen, wie gross der Rückhalt für die Bilateralen in der Bevölkerung ist, und weil sie wissen, dass eine Kündigung der Personenfreizügigkeit das ganze Paket der Bilateralen I aufs Spiel gesetzt hätte.

Es gab aber eine Kündigungs-Initiative zu diesem Thema: Die Bevölkerung hat über eine Volksinitiative abgestimmt, in der deutsch und deutlich stand, dass die Personenfreizügigkeit gekündigt werden muss, falls die Bedingungen der Initiative nicht erfüllt würden. Das war die Ecopop-Initiative. Darüber hat die Bevölkerung ein halbes Jahr nach der Masseneinwanderungs-Initiative abgestimmt. Sie hat diese Kündigungs-Initiative mit 74,1 Prozent der Stimmen abgelehnt; sämtliche Stände haben sie abgelehnt. So viel zur Kündigung der Personenfreizügigkeit.

Das Parlament war im Dilemma, einerseits die Personenfreizügigkeit nicht aufzugeben, andererseits gleichzeitig ein wichtiges Anliegen der Initiative aufzunehmen. Das Parlament hat dieses Dilemma gelöst, indem es beschlossen hat, dass für Arbeitgeber zuerst Stellensuchende im Inland zu berücksichtigen sind, bevor sie im Ausland rekrutiert werden. Dieser Arbeitslosenvorrang bevorzugt hiesige Stellensuchende, sofern sie in Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit sind. Sie haben im letzten Dezember dieses Gesetz verabschiedet, und der Bundesrat ist jetzt daran, die Umsetzung mit den Präzisierungen in den entsprechenden Verordnungen vorzunehmen. Ich muss Ihnen sagen, ich bin schon ein bisschen erstaunt, wenn ich sehe, wie viele jetzt auch diesen sogenannten Inländervorrang light schon wieder aufweichen möchten, übrigens auch vonseiten derjenigen, die eigentlich sonst immer für harte Umsetzungen und für harte Begrenzungen sind. Auch sie möchten jetzt diesen Inländervorrang oder diesen Arbeitslosenvorrang möglichst wieder aufweichen. Offenbar vergisst man schnell, was die Bevölkerung im Jahr 2014 entschieden hat und wie schnell die Stimmung kippen kann.

Der Bundesrat wird sich starkmachen für eine wirksame Umsetzung dieses Arbeitslosenvorrangs. Herr Nationalrat Burgherr hat sich beklagt, dass die inländischen Arbeitslosen immer weniger berücksichtigt werden. Herr Nationalrat Rutz Gregor hat sich auch beklagt über die hohe Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften, die die Wirtschaft offenbar gar nicht brauche. Herr Nationalrat Rösti hat Fakten gefordert.

Ich gebe Ihnen die Fakten. Sie lauten nämlich wie folgt: Wir haben im letzten Jahr beim Servicepersonal eine Arbeitslosenquote von über 10 Prozent gehabt. Gleichzeitig hat man an Servicepersonal 9000 Personen neu im Ausland rekrutiert. Ich gebe Ihnen ein zweites Beispiel aus der Landwirtschaft. Es geht hier um die landwirtschaftlichen Gehilfen. Bei diesen gab es eine Arbeitslosenquote von über 9 Prozent im letzten Jahr. Gleichzeitig hat man im gleichen Jahr über 8000 Arbeitskräfte - landwirtschaftliche Gehilfen - im Ausland rekrutiert. Ich gebe Ihnen noch eine dritte Zahl, sie betrifft die verschiedenen Berufe im Bauhauptgewerbe. Dort gab es eine Arbeitslosenquote im letzten Jahr von 18 Prozent. Im gleichen Jahr hat man für diese Berufsgruppen über 6000 neue Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert. Das sind die Fakten, und das ist, was die Bevölkerung nicht versteht und auch nicht akzeptiert.

Deshalb haben wir diesen Arbeitslosenvorrang beschlossen, und der muss jetzt umgesetzt werden; genau deshalb, damit Arbeitgeber, bevor sie im Ausland rekrutieren, in Berufsgruppen, bei denen eben überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit herrscht - so haben Sie es ins Gesetz geschrieben -, zuerst hinschauen, ob es nicht in der Schweiz jemanden gibt, der für diese Stelle geeignet wäre. Dann sollen die Personen, die eben hier sind, bevorzugt werden. Das versteht die Bevölkerung, das unterstützt die Bevölkerung, und das machen wir nun. Dann bitte aber nicht wieder kommen mit tausend Ausreden, warum Sie das nun nicht möchten oder nicht können, sondern einfach tun! Das erwartet die Bevölkerung von uns und auch von Ihnen.

Ich komme zurück zur Rasa-Initiative. Im letzten Oktober war das Parlament mitten in der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Sie waren damit beschäftigt, eine Lösung zu finden zwischen den beiden Räten. Gleichzeitig musste der Bundesrat genau in dieser Zeit bereits zu einer neuen Initiative Stellung nehmen, eben zur Rasa-Initiative, die ja nichts anderes will, als den Verfassungsartikel, den Sie gerade umsetzen mussten, schon wieder aus der Verfassung zu streichen. Das ist ein doch ziemlich einmaliger Vorgang in unserer Geschichte. Der Bundesrat hatte damals im Oktober 2016 gesagt, dass er die Rasa-Initiative zur Ablehnung empfiehlt, dass er ihr aber einen Gegenentwurf gegenüberstellen möchte, und zwar, dass die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative in der Verfassung abgebildet wird, um dieses Dilemma aufzulösen.

Ich würde sagen, der Antrag der Minderheit II (Moser) würde etwa dem entsprechen, was Sie tatsächlich beschlossen haben. Der Bundesrat musste allerdings im Dezember erst die Schlussabstimmung abwarten; er kann ja nicht mitten in Ihrer Beratung eines Gesetzes schon sagen, dass das, was Sie dann beschliessen werden, überhaupt nicht infrage kommt. Deshalb hat er den Dezember abgewartet und sofort nach der Schlussabstimmung zwei Varianten für einen Rasa-Gegenentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Eine Variante sollte den Entscheid des Parlamentes - Ihren Entscheid zugunsten der Personenfreizügigkeit - abbilden, indem gesagt wird, dass eben der völkerrechtliche Vertrag von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa Vorrang haben soll. Bei der zweiten Variante sollte nur die Übergangsbestimmung gestrichen werden. Sie war sozusagen minimalinvasiv. Man hätte sich damit den Weg offengehalten, weitere Umsetzungsschritte vorzunehmen, sollte das Personenfreizügigkeitsabkommen dereinst angepasst werden können.

Wenn Sie die Ergebnisse der Vernehmlassung anschauen, dann sehen Sie, dass beide Vorschläge kaum Unterstützung fanden. Dafür gab es eine ganze Anzahl von neuen Vorschlägen, und diese neuen Vorschläge gingen in alle Richtungen.

Aufgrund dieser Ergebnisse musste der Bundesrat seine Position überdenken. Es war nicht absehbar, dass es einen Gegenentwurf gibt, der in Parlament und Bevölkerung eine Mehrheit findet. Wenn Sie die Beratungen in Ihrer zuständigen Kommission anschauen und wenn Sie die heutige Fahne anschauen, über die Sie entscheiden werden, dann sehen Sie, dass eben auch die Gegenvorschläge aus Ihrer Kommission in unterschiedlichste Richtungen gehen und Sie auch nicht, vermute ich, die Chance haben, irgendeine Mehrheit für eine Richtung zu finden. Das heisst, der Bundesrat hat hier voraussehen müssen, dass es keinen Gegenvorschlag gibt, der dann auch eine Mehrheit findet.

Im April dieses Jahres hat der Bundesrat folglich entschieden, auf einen Gegenentwurf zur Rasa-Initiative zu verzichten. Bei diesem Entscheid hat der Bundesrat auch berücksichtigt, dass sich in den letzten Monaten in diesem Dossier einiges getan hat. Das wurde von mehreren von Ihnen erwähnt. Das Referendum gegen das Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungs-Initiative ist nicht zustande gekommen; Sie kennen die Spielregeln in der direkten Demokratie: Wenn man mit der Umsetzung einer angenommenen Volksinitiative nicht einverstanden ist, dann ergreift man das Referendum gegen dieses Gesetz. Das heisst, Parteien und Verbände sowie die Bevölkerung waren ganz offensichtlich mehrheitlich mit der gefundenen Lösung zufrieden. Sonst wären sie dagegen angetreten.

Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid, auf einen Gegenentwurf zu verzichten, auch berücksichtigt, dass die Gegner der Personenfreizügigkeit eine Kündigungs-Initiative angekündigt haben. Diese Ankündigung machen sie zwar schon seit einiger Zeit, aber wir können jetzt vielleicht davon ausgehen, dass dann so bis Ende Jahr irgendeinmal diese Kündigungs-Initiative kommt. Ich hoffe einfach, dass dann die Frage klar gestellt wird. Wenn man die Personenfreizügigkeit kündigen will, dann soll man das in den Text schreiben, und zwar ohne es gleich schon wieder zu verwedeln. Dann können die Bürgerinnen und Bürger auch zum Ausdruck bringen, was sie wollen oder nicht wollen.

Wenn ich den Gegenentwurf der Minderheit III (Rutz Gregor) heute anschaue, sehe ich, dass Sie zwar jetzt die Kündigung in den Minderheitsantrag hineingeschrieben haben, aber schon wieder relativiert. Sie sagen "notfalls durch [PAGE 1465] Kündigung". Warum "notfalls"? Wenn Sie kündigen wollen, dann schreiben Sie das doch. Wer soll dann sagen, was "notfalls" ist? Was ist der Notfall? Da hätte ich schon gerne wenigstens jetzt einmal eine klare Formulierung gehabt.

Es gibt ja noch eine bereits eingereichte Initiative, die Selbstbestimmungs-Initiative, die die bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union ebenfalls infrage stellt. Ja, denken Sie, dass wenigstens dort eine klare Fragestellung formuliert ist? Nein! In der Selbstbestimmungs-Initiative haben die Initianten geschrieben, dass völkerrechtliche Verträge, die der Bundesverfassung widersprechen, "nötigenfalls" zu kündigen seien. Was soll dieses "nötigenfalls"? Heute und hier heisst es "notfalls", in der Selbstbestimmungs-Initiative heisst es "nötigenfalls". Sagen Sie doch einfach, was Sie wollen!

Unklarheit, "nötigenfalls", "notfalls" - das ist nicht Klarheit, das ist Verwedelungspolitik. Damit bekommen Sie dann auch keine klaren Antworten von der Bevölkerung und können dann dem Parlament oder den Kolleginnen und Kollegen im Parlament wieder vorwerfen, sie würden den Volkswillen nicht berücksichtigen. Herr Rutz Gregor hat es gesagt, es gibt Spielregeln in diesem Land. Zu den Spielregeln gehört aber auch, dass man der Bevölkerung klare Fragen stellt.

Ich komme zurück zur Rasa-Initiative. Vor dem Hintergrund, den ich geschildert habe, hat der Bundesrat, wie gesagt, beschlossen, auf einen Gegenentwurf zur Rasa-Initiative zu verzichten. Der Bundesrat empfiehlt auch die Initiative selber zur Ablehnung. Rasa möchte das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative rückgängig machen, und damit wäre natürlich der Widerspruch zwischen Verfassung und Personenfreizügigkeit beseitigt, aber auch der Auftrag, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen, würde wegfallen. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass die Schweiz die Zuwanderung weiterhin mit sinnvollen Massnahmen steuern und begrenzen soll. Dazu gehört der Arbeitslosenvorrang. Das ist eine indirekte Steuerung der Zuwanderung. Für den Bundesrat bringt deshalb die Rasa-Initiative in der heutigen Situation keinen Mehrwert.

Mit der personenfreizügigkeitskonformen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hat das Parlament das zentrale Anliegen der Rasa-Initiative verwirklicht. Auf die Frage, ob es Rasa braucht, um den bilateralen Weg zu sichern, kann ich sagen: Nein. Auf die Frage, ob es Rasa braucht, um die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zu legitimieren, kann ich sagen: Nein, das Referendum wurde ja nicht ergriffen. Das heisst, die Rasa-Initiative hat ihre politische Wirkung entfaltet. Jetzt bringt sie keinen Mehrwert mehr.

Die Frage, die sich im Zusammenhang mit der Rasa-Initiative ebenfalls stellt, ist: Bringt eine Abstimmung über Rasa mehr Rechtssicherheit? Was würde es bedeuten, wenn die Rasa-Initiative angenommen würde? Es ist klar, der Widerspruch zwischen Verfassung und Freizügigkeitsabkommen würde wegfallen. Ob man aber daraus automatisch folgern könnte, dass die Bevölkerung die Zuwanderung nicht mehr steuern und begrenzen möchte, ist unklar. Das wäre dann eine politische Einschätzung.

Was würde es bedeuten, wenn die Rasa-Initiative abgelehnt würde? Dann würde das Dilemma bestehen bleiben. Die Interpretationen würden wieder in alle Richtungen gehen. Herr Nationalrat Jauslin hat das richtig gesagt. Die Frage wäre dann: Wäre nun die Umsetzungsgesetzgebung erst recht oder gerade nicht mehr legitimiert?

Es wird ohnehin, mit oder ohne Rasa-Initiative, weitere Abstimmungen zu den bilateralen Beziehungen zu Europa geben, sei dies, wie gesagt, im Rahmen der Abstimmung über die Selbstbestimmungs-Initiative, wo die Fragestellung, wie erwähnt, erneut unklar ist. Spätestens aber wird sich die Bevölkerung äussern können, wenn es dann zur angekündigten Kündigungs-Initiative kommt, wobei ich hoffe, dass dann die Frage endlich einmal klar gestellt wird. Die Bevölkerung wird also erneut entscheiden können, wie es mit dem bilateralen Weg weitergeht, und das ist gut so.