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Lombardi Filippo · Ständerat · 2017-09-19

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2017-09-19

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Vizepräsident der Auslandschweizer-Organisation, die Sie sehr gut kennen; es ist die Organisation, die die 775 000 Schweizer, die im Ausland leben, vertritt. Davon beteiligen sich 170 000 als registrierte Wähler an unserem demokratischen Leben.

Die wachsende Mobilität dieser Auslandschweizergemeinschaft wirft neue Fragen auf. Es sind nicht die gleichen Fragen, wie sie sich vor einem Jahrhundert stellten. Damals verliess man die Schweiz und legte Tausende und Abertausende von Kilometern zurück; in der Regel war es schwierig zurückzukommen. Die heutige Auslandschweizergemeinschaft hingegen ist extrem mobil. Jedes Jahr verlassen etwa 40 000 Schweizer die Schweiz und gehen ins Ausland. Ein bisschen weniger kommen zurück. Diese Mobilität erfordert, dass diese Auslandschweizer, die nur für eine Periode ihres Lebens im Ausland leben, ihre stabilen Beziehungen zur Schweiz erhalten können, natürlich inklusive der Bankbeziehungen zu nichtdiskriminierenden Bedingungen.

Der Bundesrat selber anerkennt in seiner Aussenpolitischen Strategie 2016-2019 einmal mehr explizit die Bedeutung - auch die wirtschaftliche Bedeutung - dieser Auslandschweizergemeinschaft. Es genügt aber nicht, dies einmal pro Jahr in der 1.-August-Botschaft des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin deklamatorisch zu sagen. Man muss es konkretisieren, muss es der Auslandschweizergemeinschaft ermöglichen, und zwar nicht nur platonisch. Jeder Auslandschweizer ist ein kleiner Botschafter der Schweiz im Ausland, sagt man immer. Das bleibt aber platonisch. Wir müssen es konkretisieren, indem wir der Auslandschweizergemeinschaft tatsächlich Rechte und Pflichten zuerkennen, was wir mit dem neuen Auslandschweizergesetz gemacht haben.

Diese Motion wurde von 35 Kollegen mitunterzeichnet. Ich möchte mich bei diesen 35 Kollegen im Namen aller Auslandschweizer herzlich bedanken. Am letzten Auslandschweizerkongress war die Diskussion darüber erneut sehr intensiv. Dass das Parlament sich in dieser Sache endlich bewegt, wurde von allen Seiten sehr begrüsst und unterstützt.

Diese Motion übernimmt den Text der Motion Büchel Roland (15.4029), die im Nationalrat knapp gescheitert ist, was im zweiten Anlauf nicht mehr der Fall sein sollte. Hinsichtlich der technischen Aspekte respektiere ich natürlich die Erfahrung und die Kompetenz des Bundesrates. Abgesehen davon erstaunt aber die Stellungnahme des Bundesrates, insbesondere wegen zweier Sätze. Der erste steht am Schluss: Bekanntlich gebe es keinen Handlungsbedarf. Der zweite Satz besagt, es gebe kein genügendes öffentliches Interesse, um hier zu intervenieren.

Kein Handlungsbedarf? Diese Situation dauert seit der Finanzkrise 2008 an. Das sind neun Jahre! Es ist ständig thematisiert worden, in allen Sitzungen des Auslandschweizerrates. Zweimal pro Jahr wird dieses Thema als höchste Priorität der Auslandschweizer genannt, von Vertretern aus allen Ländern. Handlungsbedarf ist also gegeben. Wir können noch diskutieren, in welcher Form. Aber Handlungsbedarf ist für mich sicherlich gegeben.

Zudem besteht nach Ansicht des Bundesrates kein genügendes öffentliches Interesse. Es geht um 775 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland leben und diskriminiert werden. Es geht darum, diese Diskriminierung zu bekämpfen, und das ist sicherlich ein öffentliches Interesse. Notabene: Diese Auslandschweizer werden nicht nur gegenüber den Inlandschweizern diskriminiert. Vielmehr werden sie gegenüber den Bürgern in den Ländern, in denen sie leben, diskriminiert, insbesondere in Ländern der Europäischen Union. Die Europäische Union hat die Richtlinie 2014/92 angenommen. Diese besagt in Artikel 15: "Les Etats membres veillent à ce que les établissements de crédit n'opèrent aucune discrimination à l'encontre des consommateurs résidant légalement dans l'Union du fait de leur nationalité ou de leur lieu de résidence, ou pour tout autre motif ... Les conditions applicables à la détention d'un compte de paiement assorti de prestations de base ne sont en aucun cas discriminatoires."

Es ist ein Paradox: Schweizer Banken, die in der EU tätig sind, müssen Schweizer Bürger als Kunden annehmen, aber wenn diese ein Konto in der Schweiz haben, [PAGE 666] schliessen sie es. Das ist eine Diskriminierung nicht nur gegenüber den übrigen Schweizern, sondern auch gegenüber den Bürgern derjenigen Länder, in denen sich diese Auslandschweizer befinden. Leider sind in den letzten Jahren alle Versuche gescheitert, eine breitabgestützte Lösung zu finden. Die Branche ist - Entschuldigung! - daran schuld, weil sie sich kaum bewegt hat. Der Bundesrat erwähnt einige Banken, die gewisse Möglichkeiten offerieren. Das stimmt: Einige wenige Banken haben sich bewegt. Aber die Branche insgesamt hat sich wirklich nicht bewegt. Das ist für mich - bei allem Respekt vor unseren Banken und vor der Wirtschaftsfreiheit, die ich sehr schätze - ein Problem.

Vielleicht ist der Weg, den diese Motion vorschlägt, nicht der einzige oder nicht unbedingt der beste. Aber eine Motion ist noch kein Gesetzestext. Es geht nicht darum, hier jetzt Gesetzgebung zu betreiben. Es geht darum, den Bundesrat zu beauftragen, die Sache in die Hand zu nehmen, mit der Branche zu diskutieren und eine Lösung zu finden. Letzte Woche hat der Nationalrat fast einstimmig eine Motion seiner APK (17.3626) angenommen, die die Postfinance zu diesem Dienst verpflichten möchte. Ich weiss nicht, ob der Weg des Nationalrates oder der Weg meiner Motion der beste ist. Was ich aber weiss: Es ist wichtig, dass der Bundesrat diese Sache in die Hand nimmt. Wenn beide Räte die Motionen annehmen, hat er Zeit, eine praktikable Lösung zu finden und uns die allfälligen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten. Wie gesagt, wir schreiben mit dieser Motion noch kein Gesetz.

Es könnte sogar sein, dass die Branche selbst sich aufgrund des Drucks dieser Motionen endlich bewegt und dass sie eine Branchenlösung findet, um diese Problematik zu lösen. Das würde ich natürlich sehr begrüssen. Wenn die Branche fähig wäre, eine praktikable Lösung anzubieten, würden sich beide Motionen, meine und die der APK-NR, erübrigen. Aber wir müssen den Druck aufrechterhalten und sogar erhöhen, weil, wie gesagt, in diesem Bereich seit fast zehn Jahren nichts Befriedigendes passiert ist.

Ich ersuche Sie also, die Motion anzunehmen, im Wissen, dass eben hier noch kein Gesetz geschrieben wird. Wir möchten den Bundesrat beauftragen, sich mit den Banken, mit der Postfinance zu bewegen, eine passende Lösung zu finden und uns diese dann vorzuschlagen. Dies kann mittels Gesetzesänderung passieren; am besten passiert es aber ohne Gesetzesänderung, indem die Branche selbst zu einer Lösung kommt.