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Germann Hannes · Ständerat · 2017-09-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-19

Wortprotokoll

Die Finanzmarktaufsicht reguliert und reguliert, und niemand weiss so richtig, was das eigentlich kostet. Neben den Verordnungen sind die sogenannten Rundschreiben das wichtigste Regulierungsinstrument der Aufsichtsbehörde. Davon macht die Finma regen Gebrauch: In den letzten zwölf Monaten - hören Sie gut zu - wurden neun Rundschreiben publiziert beziehungsweise überarbeitet. Nicht weniger als elf weitere Rundschreiben sollen in den nächsten Monaten revidiert werden, und das allein im Bankenbereich.

Die Finanzinstitute und insbesondere die kleinen und mittleren unter ihnen leiden unter den häufigen Regelanpassungen und den immer weiter steigenden Anforderungen. Im Backoffice und in den Compliance-Abteilungen muss zusätzliches Personal angestellt werden. Selbst die Bankdirektoren verwenden immer mehr Zeit für Rechts- und Compliance-Fragen. Der Direktor einer mittelgrossen, im Retail Banking tätigen Bank sagte mir neulich, dass er rund 60 bis 70 Prozent seines Pensums für solche Themen aufwendet. Ebenso viel Zeit und Aufwand kostet es die Versicherer. Diese werden bezüglich Umgang mit Outsourcing und Business Continuity Management speziell geregelt. Beides sind normale Geschäftsentscheide, die in vielen Industrien vorkommen und gewisse Risiken mit sich bringen. Die Umsetzung der Rundschreiben ist auch hier sehr kosten- und zeitintensiv.

Genug ist genug! Wir müssen jetzt einmal genauer hinschauen. Es gibt Rundschreiben, die sich in einer Dauerüberarbeitung befinden. Das Rundschreiben "Offenlegung der Banken" wurde zuletzt 2015 totalrevidiert und Ende 2016, also ein Jahr später, schon wieder geändert; und dazwischen musste es ja angepasst und umgesetzt werden. Es ist mittlerweile auf stolze 101 Seiten, inklusive Anhang, angewachsen. Die nächsten Anpassungen sind in zwei Schritten bis 2018 geplant. Da die Offenlegungsanforderungen von der Finma laufend angepasst und erweitert werden, wird es immer schwieriger, sich darin zurechtzufinden. Damit wird die Vergleichbarkeit erschwert, und die Kosten für die Banken werden ohne allgemeinen Nutzen in die Höhe getrieben. Überhaupt sind die Offenlegungsanforderungen mittlerweile [PAGE 669] so komplex geworden, dass sie teilweise nur noch von wenigen Spezialisten verstanden werden.

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Litera a des Finanzmarktaufsichtsgesetzes - ich war damals Präsident der WAK, als dieses Gesetz geschaffen wurde - hat die Finma die Kosten zu berücksichtigen, die sie durch ihre Regulierungen bei den Beaufsichtigten auslöst. Es sind also die Kosten zu berücksichtigen. Daneben sind es natürlich auch die Auswirkungen auf den Wettbewerb, auch das gehört zum Thema, auf die Innovationsfähigkeit und auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Diese expliziten Aufträge hat die Finma auch.

Sie legt darüber keinerlei Rechenschaft ab. Entsprechend gibt es heute keine verlässlichen Schätzungen, wie hoch die effektiven Kosten solcher Kreisschreiben sind. Deshalb fordert das Postulat den Bundesrat auf, in einem Bericht zu zeigen, welche Kosten bei den Betroffenen durch die Kreisschreiben verursacht werden. Umso mehr habe ich gestaunt, dass der Bundesrat dann das Postulat ablehnt und die Fragen mit der Motion Landolt 17.3317, "Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht", behandeln will. Wenn Sie die Motion Landolt lesen, sehen Sie, dass diese die Frage nach den Verantwortlichkeiten von Finma und Bundesrat stellt. Konkret geht es dort um eine Unterscheidung zwischen Regulierung und Aufsicht. Das ist zweifellos auch eine sehr wichtige Frage, und ich freue mich auf die Diskussion darüber. Allerdings ist diese Unterscheidung eine politische beziehungsweise rechtliche Frage. Mein Postulat betrifft dagegen die durch die Regulierung verursachten Kosten. Wir wollen endlich einmal wissen, was diese Kreisschreiben kosten, und wir möchten es rasch wissen. Denn zahlreiche tiefgreifende Revisionen stehen vor der Tür. Sie betreffen Liquidität, Marktrisiken, Eigenmittel, Zinsrisiken, Kreditrisiken, Rechnungslegung, Prüfwesen und natürlich wieder die Offenlegung.

Die Kosteneffizienz wird matchentscheidend sein, sonst nimmt nicht nur der Finanzplatz, sondern auch der Werkplatz Schaden. Wir brauchen Transparenz, und wir brauchen Fakten. Es gibt keinen Grund, eine Kostenanalyse abzulehnen. Und genau eine solche will dieses Postulat; darum bitte ich Sie um Zustimmung.

Ich mache ansonsten nur noch eine Bemerkung zur Finanzmarktaufsicht: Ich erlebe sie auch persönlich, und sie macht einen professionellen, einen guten Job. Das ist unbestritten. Sie hat auf der einen Seite ihre Aufgaben und muss diese erfüllen. Aber auf der anderen Seite steht sie natürlich auch in der Pflicht, die Beaufsichtigten eben nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu behindern.

In diesem Sinne danke ich, wenn Sie hier ein Zeichen setzen für die notwendige Transparenz, basierend auf Fakten. Wir können dann auch die Diskussion über die Motion Landolt 17.3317 führen, wenn sie es denn je bis zu uns in den Ständerat schafft in den nächsten zwei oder drei Jahren.