Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-20
Wortprotokoll
Ich kann bestätigen, was Sie gesagt haben, Herr Burgherr: Die Gemeinden leisten grosse und grossartige Arbeit in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Aufnahmebereitschaft, die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ist etwas vom Besten, was wir in diesem Land haben. Ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass hier auch auf Gemeindeebene die Bereitschaft besteht, Menschen, die bei uns sind und die Schutz brauchen oder allenfalls auch das Land wieder verlassen müssen, weil sie keinen Schutz brauchen, für einen Moment aufzunehmen. Wir sprechen auch nicht von Wellen: Es kommen keine Wellen über das Mittelmeer, sondern es kommen allenfalls Menschen über das Mittelmeer, die auch als Menschen wahrgenommen werden wollen. Aber im Moment kommen sehr wenige Menschen über das Mittelmeer.
Die Gemeinden und die Kantone wissen, dass sie nicht die Politik des Bundes ausbaden müssen, sondern dass der Bund, der für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist, die Flüchtlingskonvention, die Bundesverfassung und das Asylgesetz anwendet. Das heisst, der Entscheid, ob eine Person in unserem Land Asyl bekommt oder nicht, obliegt nicht dem SEM nach freiem Ermessen, sondern beruht auf den rechtlichen Vorgaben, die Sie und die Bevölkerung gemacht haben, also auf der Bundesverfassung und der Flüchtlingskonvention. Deshalb haben wir eine klare Aufgabenteilung, die übrigens auch in der Bundesverfassung festgelegt ist und vorsieht, dass eben der Bund für die Verfahren zuständig ist und dass im Rahmen der Verbundaufgabe auch die Kantone ihre Aufgaben zu bewältigen haben.
Ich werde es heute nicht zum letzten Mal sagen: Ich habe bei der Vorbereitung für heute Nachmittag eine ganze Reihe von Vorstössen gesehen, die offenbar mit dem Föderalismus nicht viel am Hut haben. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden vonseiten des Bundes kommen und den Kantonen sagen, wie sie mit den Gemeinden umzugehen haben! Dagegen würden sich die Kantone wehren, und zwar zu Recht. Wir haben in der Bundesverfassung festgehalten, dass die Gemeindeautonomie gewährleistet wird "nach Massgabe des kantonalen Rechts". Nicht der Bund sagt den Kantonen, wie sie mit den Gemeinden umzugehen haben, sondern das entscheiden die Kantone, jeder Kanton für sich. Das heisst, die Kantone definieren den Umfang der Gemeindeautonomie. Das ist sehr unterschiedlich, und die Kantone können [PAGE 1476] es auch ändern, wenn sie es anders haben wollen. Der Bund ist hingegen verpflichtet, bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten. Aber noch einmal: Aus verfassungsmässigen Gründen kann der Bund nicht in die Kantonshoheit eingreifen, die Gemeindeautonomie wird geschützt. Ich glaube, diese föderale Ordnung ist ein hohes Gut, weil sie eben garantiert, dass unterschiedlichen Situationen auch Rechnung getragen werden kann.
Die Verteilung von Personen aus dem Asylbereich innerhalb der Kantone liegt in der Kompetenz der Kantone. Ich weiss nicht, ob Sie mit den Verantwortlichen in den Kantonen mal gesprochen haben. Die würden sich also segnen, wenn der Bundesrat meinen würde, er müsste ihnen irgendwelche Vorschriften machen! Das SEM verteilt die Asylsuchenden gemäss einem Verteilschlüssel anteilmässig, entsprechend der Einwohnerzahl, auf die Kantone. Es trägt bei der Zuweisung den schützenswerten Interessen der Asylsuchenden und der Kantone Rechnung. Die Kantone werden wöchentlich - wöchentlich! - vom SEM über die Anzahl der zu erwartenden Zuweisungen und die aktuellen Entwicklungen im Asylbereich informiert. Wie die Kantone dann die Gemeinden informieren, ist Bestandteil der Autonomie der Kantone. Wie sie das organisieren, sagen sie selbst. Auch hier glaube ich nicht, dass ein Kanton möchte, dass der Bund ihm das irgendwo noch vorschreibt.
Im Übrigen hat das SEM die Unterbringungskapazitäten der Bundeszentren in den letzten beiden Jahren stark ausgebaut, um die Kantone und die Gemeinden zu entlasten. Wir haben zum Beispiel gesagt, dass wir versuchen, Dublin-Fälle - also Fälle von Personen, für deren Asylverfahren ein anderer europäischer Staat zuständig ist - möglichst noch in den Bundeszentren zu entscheiden und nicht die Leute zuerst auf die Kantone zu verteilen und nachher wieder nach Italien oder in einen anderen europäischen Staat weiterzuschicken. Im Hinblick auf einen möglichen überdurchschnittlich hohen Anstieg der Asylgesuchszahlen innerhalb von kurzer Zeit haben wir gemeinsam, und das ist eben die Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, eine sogenannte Notfallplanung vereinbart.
Weil Sie das Asylgesetz mit der Beschleunigung der Verfahren, dem die Bevölkerung zugestimmt hat, ja selber verabschiedet haben, wissen Sie, dass mit ihm ein Grossteil der Asylsuchenden künftig während der gesamten Dauer des Asylverfahrens nicht mehr auf die Kantone verteilt, sondern in den Bundesasylzentren untergebracht werden wird. Ich bin dann einfach froh, wenn Sie nicht überall wieder die Bundesasylzentren bekämpfen und gleichzeitig sagen, der Bund solle mehr Arbeit übernehmen. Wir brauchen diese Bundesasylzentren. Wir sind gut unterwegs. Damit entlasten wir natürlich nicht nur die Kantone, sondern auch die Gemeinden.
Ich bin sehr dankbar, Herr Nationalrat Burgherr, dass Sie die Integration erwähnt haben. Es ist in der Tat so: Menschen, die hierbleiben, weil sie schutzbedürftig sind, sollen möglichst rasch ein eigenständiges, ein selbstständiges Leben führen können, und deshalb haben Sie ja mit der letzten Revision im Ausländer- und Integrationsgesetz verschiedene Integrationshürden abgebaut. Sie haben auch entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, die in den Arbeitsmarkt gehen können, den RAV gemeldet werden und dort die Möglichkeit haben, privilegiert von möglichen offenen Stellen zu profitieren.
Ich denke, wir können hier noch weiter gehen. Wir haben ja mit den Kantonen, den Städten und Gemeinden in einer Integrationsagenda abgemacht, dass wir hier mehr tun wollen, um genau das zu erreichen, was Sie erwähnt haben: Wenn die Menschen hier sind und hierbleiben, weil sie schutzbedürftig sind, dann möchten wir, dass sie möglichst rasch auch im Arbeitsmarkt integriert sind. Da kann man noch einiges besser machen, aber da sind wir dran.
Ich bitte Sie auch aus föderalen Gründen, diese Motion abzulehnen. Wir wollen nicht in die Kantons- und Gemeindeautonomie eingreifen. Wir haben einen gut funktionierenden Föderalismus - tragen wir auch zu ihm Sorge!