Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-09-20
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-20
Wortprotokoll
Der Vorstoss, der den Polizeibehörden und den Zollbehörden einen erleichterten Zugang zum Waffentragschein geben möchte, ist nicht alt, sondern neu, von 2016, und ich halte ihn für äusserst wichtig. Die neue Präsidentin des Verbandes der Polizistinnen und Polizisten hat denn auch in ihrem ersten Interview nach der Wahl gesagt, es sei eines ihrer grössten und wichtigsten Anliegen überhaupt.
Seit der Einreichung des Vorstosses hat Österreich diese Regelung eingeführt, Deutschland steht kurz vor der Einführung, und Frankreich geht noch viel weiter: Frankreich verpflichtet Polizistinnen und Polizisten, die Waffe auch ausserhalb der Dienstzeit zu tragen. Warum macht man das? Lebensrettend und ganz entscheidend bei einem Vorfall ist die Kürze der Interventionszeit. Es sind heute jeden Tag Zehntausende von Polizistinnen und Polizisten unterwegs zur Arbeit, sie sitzen im Zug, sind irgendwo am Bahnhof. Wenn etwas passiert, können sie Lebensretter sein. Denken Sie zurück an den vorletzten Anschlag in London, denken Sie an Paris. Wer waren die Leute, die als Erste intervenierten - zum Teil unter Opferung ihres Lebens, weil sie unbewaffnet waren - und versuchten, die Terroristen zu stoppen? Es waren fast immer Polizisten. Wenn wir an die Schweiz denken, an den Fall mit der Motorsäge oder den Fall in Salez, wo einer im Zug völlig irr Leute angriff: Wenn da ein Polizist im Zug gewesen und zur Arbeit gefahren wäre, dann hätte er eben intervenieren können. Wem, wenn nicht der Polizei, die regelmässig an der Dienstwaffe ausgebildet wird und Trainings macht, schenken wir das Vertrauen, eine Waffe tragen zu können?
Nun haben viele Polizisten einen Waffentragschein beantragt. Diesen bekommen sie mangels Bedürfnis nicht. Wenn sie nicht massiv bedroht werden und Morddrohungen oder Ähnliches vorweisen können, bekommen sie als Polizisten heute für die private Zeit keine Waffentragbewilligung. Einzelne Kantonspolizeien haben zwar zum Teil mündlich, zum Teil auch in einer Erklärung des Präsidenten gesagt, dass man das machen dürfe, andere schliessen es aber explizit aus. Es wäre meines Erachtens sinnvoll, dass man den Polizisten die Möglichkeit gibt, natürlich unter Mitführen eines Polizeiausweises und nur bei Verzicht auf Alkohol, die objektive Sicherheit in diesem Land zu erhöhen.
Wenn nun mit dem Föderalismus argumentiert und gesagt wird, die Kantone möchten das nicht, dann muss ich Ihnen Folgendes sagen: Terrorismus hält nicht im Kanton Aargau an, beim Kampf gegen den Terrorismus arbeitet man international zusammen. Es ist absurd, wenn Sie in Bezug auf einen Polizisten, der in Bern arbeitet, aber in Basel wohnt - es gibt sehr viele, die heute überkantonal arbeiten und wohnen -, sagen, der könne das dann halt nicht machen, auf den verzichte man dann bei diesem Sicherheitsaspekt halt; das ist wirklich absurd. Im Waffenrecht gibt es bereits heute, z. B. für Geldtransporte, die Möglichkeit, dass eine eidgenössische Bewilligung ausgestellt wird. Auch wenn Sie einen Waffentragschein beantragen und bekommen, gilt dieser schweizweit und nicht nur in einem einzelnen Kanton.
Ich bin absolut überzeugt, dass diese Massnahme - wir hoffen alle, dass nie etwas passiert - lebensrettend sein kann, wenn doch etwas passiert. Es sind momentan in fast allen Ländern in Europa Gesetzesänderungen im Gange, weil man genau möchte, dass ein Polizist auch dann intervenieren kann, wenn er nicht in Uniform und nicht im Dienst, sondern privat unterwegs ist. Es ist in diesem Sinne auch eine günstige Lösung - natürlich nicht präventiv, sondern dann, wenn es für Prävention schon zu spät ist -, dass jemand eingreifen und die Terroristen, Angreifer und Kriminellen stoppen kann.
Sie können sicher sein: Die Gesetzgebung ist scharf. Ein Polizist benutzt seine Waffe nicht einfach zum Spass oder so, sondern wirklich nur im äussersten Notfall, wenn er sie braucht.
Zusammen mit den Polizistinnen und Polizisten bitte ich Sie in diesem Sinne, dieser Motion stattzugeben.