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Reimann Lukas · Nationalrat · 2017-09-20

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-20

Wortprotokoll

Herr Präsident, noch zu Ihrer Bemerkung bei meiner Motion 16.3241: Minderheitssprecher werden im Gegensatz zu Kommissionssprechern nicht bezahlt. Motionen einzureichen wird auch nicht bezahlt, im Gegensatz zur Einreichung parlamentarischer Initiativen. Wenn man dem Parlament keine Kosten verursachen will, dann macht man eben Minderheitsanträge und Motionen.

Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion und die Standesinitiative Schaffhausen möchten den Gemeinden ein Beschwerderecht zusprechen. Überlegen Sie: Wenn Sie mit einer Behörde ein Problem haben, dann gehen Sie als Erstes zu den Ansprechpersonen in der Gemeinde, in kleinen [PAGE 1490] Gemeinden vielleicht sogar zum Gemeindepräsidenten - einige hier drin waren Gemeindepräsident, die kennen das bestens. In den Sozialdiensten der Gemeinden sitzen genau diejenigen Leute, die fachkompetent sind, die gut ausgebildet sind, die in der Regel diese Fälle und auch die Bewohner ihrer Gemeinde schon kennen und wissen, worum es geht.

Das ganze Know-how und die ganze Vorarbeit sind für die Katz, wenn nun die Gemeinde keine Einsprache machen kann, wenn gar nicht mehr gewünscht ist, dass sie hier mitredet oder sich eben wehren kann. Auch haben die Gemeinden das Ganze schlussendlich zu bezahlen. Sie müssen Anordnungen befolgen, z. B. beim Einbezug der Gemeinden, sie haben erhebliche Kostenfolgen, z. B. im Zusammenhang mit der Wohnsituation der Betroffenen, zu tragen. Da müssen sie bezahlen. Es ist doch klar, dass die Gemeinde - so war es im alten Recht auch - eine Mitsprache- oder Einsprachemöglichkeit haben muss.

Das Gleichgewicht der verschiedenen Systeme ist im Föderalismus ganz entscheidend, und es ist nur dann garantiert, wenn die Rechte jedes einzelnen Systems garantiert sind und wenn jede Ebene sich eben auch gegen Expertentum wehren oder eine Beschwerde gegen Beschlüsse anderer Institutionen einreichen kann. Sie können sicher sein, dass die Gemeinden nicht gegen alles und jeden klagen werden. In der Praxis gibt es heute aber Gemeinden, die sich wehren, die sagen: Wir machen einfach nichts mehr. Dann macht die eine Behörde etwas, und die andere reagiert nicht darauf; das gibt es im Kanton Zürich.

Das ist sicherlich nicht so toll, wie wenn die Gemeinde sich wirklich rechtlich korrekt wehren kann, Handlungsanweisungen zugunsten oder zuungunsten der Bürgerinnen und Bürger überprüft und mitredet. So wird dieses Gleichgewicht der Systeme und der verschiedenen Stufen im Föderalismus garantiert. Aber es kann nicht sein, dass man einfach über die Köpfe der lokalen Behörden hinweg - wir haben vorhin den Begriff "Föderalismus" gehört - beschliesst, was man will. Am Schluss leiden insbesondere die Kinder, die Familien und die Steuerzahler dieser Gemeinden.

Deshalb bitte ich Sie, der Standesinitiative Schaffhausen und der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge zu geben.