Lexipedia

Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2017-09-21

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-21

Wortprotokoll

Aufgrund der hohen Zahl von Flüchtlingen an ihren Aussengrenzen und der daraus resultierenden Migration im Schengen-Raum, der die EU ausgesetzt war, sahen sich mehrere Schengen-Staaten 2015 veranlasst, an ihren Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einzuführen. Um den Grundsatz eines Schengen-Raums ohne Binnengrenzen aufrechtzuerhalten, beschloss die EU, die sehr stark geforderten Schengen-Staaten an der EU-Aussengrenze vermehrt zu unterstützen, um so den Schengen-Raum zu stärken.

Deshalb entschied die EU, den Schutz der Aussengrenzen zu erweitern. Die übergeordnete Aufgabe ist, das integrierte europäische Grenzmanagement gemäss dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung umzusetzen. Dies bedeutet, dass die Schengen-Staaten weiterhin in erster Linie für die Verwaltung ihrer jeweiligen Aussengrenzen verantwortlich bleiben. Gleichzeitig wird ihnen aber eine aufgewertete Agentur unterstützend zur Seite stehen. Der Kurzname Frontex soll auch für diese neu aufzubauende Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache verwendet werden. Der neuen Agentur wird eine rasch einsetzbare Reserve von 1500 Grenzschutzexpertinnen und -experten, der sogenannte Soforteinsatzpool, samt technischer Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Sollten die Aussengrenzen eines Schengen-Staates stark unter Druck geraten, z. B. durch besonders viele Flüchtlinge, grenzübergreifende Kriminalität oder Menschenhandel, können Soforteinsatzteams für die Registrierung der Flüchtlinge oder andere Grenzsicherungszwecke vorübergehend entsandt werden. Frontex wird auch bei der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltstitel in ihre Herkunftsstaaten eine grössere Verantwortung übernehmen. Die Agentur hat zum Ziel, ein ganzheitliches Rückkehrsystem aufzubauen und entsprechende Synergien zu nutzen sowie organisierte Rückkehrhilfe vor Ort zu leisten.

Für die allgemeine Umsetzung dieser Verordnung ist in der Schweiz das Grenzwachtkorps zuständig, das Italien bereits seit Längerem bei der Registrierung von Flüchtlingen unterstützt und die nationale Kontaktstelle für Frontex unterhält. In Bezug auf Fragen der Rückkehr ist das Staatssekretariat für Migration verantwortlich.

Die Schweiz würde nun weitere 16 Spezialistinnen und Spezialisten des Grenzwachtkorps für diesen Soforteinsatzpool zur Verfügung stellen. Der jährliche finanzielle Beitrag der Schweiz für diese neue Agentur beträgt zwischen 12,4 Millionen Franken im Jahr 2017 und 14,2 Millionen Franken im Jahr 2020.

Ihre Kommission behandelte die Vorlage am 28. August 2017. Nach eingehender und detaillierter Diskussion lehnte die Sicherheitspolitische Kommission den Antrag Glättli auf Nichteintreten mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab; sie empfiehlt folglich Eintreten auf die Vorlage.

Die Mehrheit der Kommission erachtet die Vorlage als einen notwendigen Schritt zu einer Verbesserung der heutigen Situation an der Schengen-Aussengrenze, welche wiederholt als löchrig bezeichnet worden ist. Die Vorlage bildet die Grundlage für eine Stärkung des Aussengrenzschutzes, zudem werden bezüglich der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten die Kompetenzen erweitert. Es wurde auch betont, dass die Schweiz aus einer solidarischen Grundhaltung heraus zur Mithilfe verpflichtet sei.

Die Minderheit, also die Befürworter des Antrages auf Nichteintreten, bemängelte in erster Linie, dass sich durch die Vorlage weder die Lage der Flüchtlinge und Asylsuchenden verbessere noch die Einhaltung der Menschenrechte dadurch besser gewährleistet sei.

Der Antrag Arnold auf Rückweisung wurde in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Mit dem Antrag hätte der Bundesrat beauftragt werden sollen, in der Botschaft das Hauptziel klar zu benennen, dass illegale Grenzübertritte bereits an der Schengen-Aussengrenze zu verhindern seien. Die Wirkung im Ziel wurde generell infrage gestellt. Den Antragstellern fehlte die Klarheit darüber, was mit der Vorlage denn konkret erreicht werden solle. Die Kommissionsmehrheit erachtete dieses Ziel aber als offensichtlich und fand, eine Rückweisung sei daher unangemessen und überflüssig. [PAGE 1496]

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Glättli abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie auch, den Minderheitsantrag Arnold auf Rückweisung abzulehnen.