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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-09-21

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-21

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, den Dank, den die Frau Vizepräsidentin und der Kommissionssprecher ausgesprochen haben, auch noch einmal aufzunehmen. Gestern haben wir nicht einfach einen Ausflug gemacht, sondern eine veritable Studienreise zum heutigen Verhandlungsgegenstand. Wir sind nämlich in die Stammlande der Simmentaler Kuh gezogen und haben gesehen, dass es dort eine grosse Anzahl behornter Kühe gibt. Ab einer gewissen Höhe - wahrscheinlich ist das die Horngrenze - haben wir dann auch enthornte Kühe angetroffen. Offenbar ist beides in friedlicher Koexistenz möglich.

Herr Matthias Kurt, der Referent in der Kirche von Boltigen, den der Präsident als Alleswissenden der Region vorgestellt hat, hat mir auf dem Rückweg zum Hotel gesagt, er halte auch Kühe, und zwar genetisch hornfreie Simmentaler Kühe. Ein Problem stelle sich, indem an Viehschauen hornfreie Kühe nicht zur Miss Simmental gewählt werden könnten. Viehschaukönigin können nur behornte Kühe werden. Ich finde, da sind wir gefordert, und zwar wirklich als Liberale. Wir alle haben uns verpflichtet, Chancengleichheit herzustellen. Es geht hier nicht um Gleichmacherei, sondern bloss um Chancengleichheit. Ich möchte einfach allen Simmentaler Kühen die Chance geben, Miss Simmental zu werden.

Wir haben auf dem Rückweg dann noch zwei echte Berner Oberländer Geschenke gekriegt, einen Berner Alpkäse und einen Berner Hobelkäse. Ich habe mir den Prospekt dazu gestern Abend oder sogar schon Nacht - vielleicht war es auch schon in den frühen Morgenstunden - ein bisschen genauer angeschaut: Ich habe darin fünf Kühe und zwei Kuhherden entdeckt, alle Tiere behornt. Am Rande vermerkt: Es sind auch fünf Käser, also Sennen, darin abgebildet, alle mit Bart. Ob ein innerer Zusammenhang zwischen barttragenden Männern und behornten Kühen besteht, lässt sich wissenschaftlich nicht erhärten, ebenso wie gewisse andere Sachen nicht wissenschaftlich hergeleitet werden können. Vielleicht bringen einen da die Plausibilität und der gesunde Menschenverstand weiter.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen, und begründe dies gleich.

Eine ganz wichtige Vorbemerkung - dazu hat der Kommissionssprecher ja ausgiebig gesprochen, und dafür danke ich ihm -: Die Initiative will ausdrücklich kein Verbot der Enthornung, obwohl das an sich konsequent wäre. Aber die Initianten wissen, dass da der Agrarfrieden mindestens strapaziert würde. Deshalb noch einmal: Es geht nicht darum, irgendetwas zu fordern oder zu verbieten. Es geht einzig darum, etwas zu fördern.

Der Kommissionssprecher hat die verfassungsmässigen Grundlagen unserer Agrarpolitik erwähnt. Ich picke noch ein paar Sachen heraus.

Artikel 104 Absatz 3 der Bundesverfassung besagt: "Er" - der Bund - "richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben" - Befugnisse sind Kann-Vorschriften und Aufgaben sind Muss-Vorschriften. Dann kommt Buchstabe b, vom Kommissionssprecher erwähnt: "Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen" - das haben wir alles schon gehört - "Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind." Es heisst nicht "er kann fördern", sondern "er fördert". Das ist ein Auftrag, das ist eine Muss-Aufgabe des Bundes. Für mich ist diese Sache relativ klar. Wenn wir dann noch im Landwirtschaftsgesetz schauen, wird das ein bisschen spezifiziert. Es wird also gesagt, dass der Bund die Förderung mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen machen soll, also nicht einfach mit warmem Dank an die besonders tierfreundlichen Landwirte, sondern mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen. Das ist einiges, was für die Initiative spricht.

Es ist einzig die Frage zu klären, ob die Belassung von Hörnern besonders tierfreundlich ist, was die Bundesverfassung als Erfordernis für die Förderung einer Produktionsform vorsieht. Um die Tierfreundlichkeit festzustellen, habe ich einen Blick ins Tierschutzgesetz geworfen. Artikel 1 des Tierschutzgesetzes sagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen." Die Würde des Tieres: Das ist ja bereits im Titel der Initiative aufgetaucht, nämlich "für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere".

In Artikel 3 des Tierschutzgesetzes werden die Begriffe erklärt. Litera a: "Würde: Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird." In Litera b wird das Wohlergehen definiert: Das "Wohlergehen der Tiere ist namentlich gegeben, wenn" - es folgen vier Ziffern, ich zitiere die Ziffern 2 und 4 - "das artgemässe Verhalten innerhalb der biologischen Anpassungsfähigkeit gewährleistet ist" und "Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst vermieden werden". Eine Belastung des Tieres liegt also vor, wenn ihm Schmerzen zugefügt werden, wenn es in Angst versetzt wird, wenn tiefgreifend in sein Erscheinungsbild eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird.

Ich habe mal im Fernsehen die Enthornung eines Kalbes gesehen. Da wird mit einem rotglühenden Eisen der Hornansatz am Scheitel ausgeglüht. Es raucht und zischt. Es bleiben fünflibergrosse, schwarze Brandmale am oder im Schädel des Kalbes. Damit man sich das bildhaft vorstellen kann: Stellen Sie sich vor, Sie wollen sich etwas Gutes tun, melden sich zur Fusspflege an, und man geht statt mit Nagelschere und Feile mit Lötkolben und Schneidbrenner auf Ihre Zehen los. Da hört die Gemütlichkeit auf. Man könnte sagen, dass das Nagelpilzproblem nachhaltig gelöst wäre und dass Sie zeit Ihres Lebens nie mehr die mühsame Prozedur des Zehennägelschneidens vornehmen müssten.

Wieso machen wir das nicht? Weil es eben ausgesprochen unangenehm ist und wir nicht wissen, was die Nebenfolgen dieser Prozedur wären. Es wären immerhin ein paar Vorteile damit verbunden. Zu einem späteren Zeitpunkt würde Ihnen das Pflegeheim oder die Spitex wahrscheinlich einen Rabatt gewähren, weil die ganze Pflegegeschichte effizienter abgewickelt werden könnte. Das ist ja auch ein Argument, das hin und wieder fällt. Aber wir machen es trotzdem nicht, und das hat seinen Grund.

Man muss weder Veterinärmediziner noch Jurist sein, um festzustellen, dass eine Enthornung das Tier im Sinne des Tierschutzgesetzes belastet. Selbstverständlich verursachen rotglühende Eisen am Schädel Schmerzen. Schliesslich ist das Horn nicht wie ein Zehen- oder Fingernagel tote Materie, sondern es ist durchblutetes Gewebe. Es ist mit Nerven durchsetzt, also lebendes Gewebe. Mit rotglühenden Eisen daran herumzufahren verursacht in Gottes Namen einfach Schmerzen. Selbstverständlich wird ein Kalb, das solchen Prozeduren ausgesetzt wird, in Angst versetzt. Selbstverständlich wird auch tiefgreifend in das spätere Erscheinungsbild des Tieres eingegriffen. Ich habe Ihnen hier ein Beispiel mitgebracht. (Der Redner zeigt ein Bild des veränderten Urner Kantonswappens) Stellen Sie sich den Uristier - es ist ein Zufall, dass der Kommissionssprecher aus dem Kanton Uri kommt - ohne Hörner vor. Mit Verlaub, das sieht irgendwie nach einem Schaf mit Nasenpiercing aus, aber auf keinen Fall nach einem Uristier. Oder erlauben Sie mir als Heimwehbündner folgende Bemerkung: Der stolze Bündner Steinbock ohne Hörner sieht aus wie ein Hund auf der Flucht, auf keinen Fall aber wie ein stolzer Steinbock. Der Eingriff in das Erscheinungsbild ist also wirklich tiefgreifend, und damit verletzt er meines Erachtens das Tierschutzgesetz massiv.

Wenn die Belastung des Tieres und die Missachtung der Tierwürde vorliegen, müsste es unbestritten sein, dass wir etwas dagegen machen müssen. Eigentlich, das hat der Kommissionssprecher gesagt, müsste man diese Enthornerei verbieten. Aber eben, der agrarpolitische Frieden soll nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb verzichten die Initianten ausdrücklich auf ein Verbot. Ich will diesen Streit hier auch nicht provozieren.

Ich sage noch zwei, drei Worte zum Wohlergehen der Tiere; das ist ein Begriff, der dann später auch wieder auftaucht. Wir haben die Stichworte gehört: artgemässes Verhalten, die [PAGE 677] Vermeidung von Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst. Das Thema der Schmerzen und der Angst habe ich erwähnt. Was das artgemässe Verhalten betrifft, so haben wir gehört, dass die Hörner offenbar nicht einfach Auswucherungen am Schädel sind, sondern Kommunikationsinstrumente dieser Tiere. Es ist unbestritten, dass mit dieser Kommunikation insbesondere auch die Kämpfe zur Festlegung der Rangordnung ausgetragen werden, und zwar ohne unnötige Rangeleien. Wenn man diese Tiere enthornt, dann können sie nicht mehr miteinander kommunizieren und die Rangordnung ausmachen. Dann muss das von ihnen irgendwie ausgemacht werden, indem sie aufeinander losgehen. Damit schaffen wir ein zusätzliches Risiko, weil sich diese Tiere verletzen können, nicht mit den Hörnern, aber indem sie sich irgendwie in die Rippen rennen.

Ich war einmal Gast bei Eringer-Kuhkämpfen im Wallis. Da passiert nichts: Die Kühe gehen mit den Hörnern aufeinander los. Eine Kuh zieht dann vom Feld, weil sie, ohne den grossen Kampf zu suchen, gleich merkt, dass sie Zweite machen würde. Diese Kommunikationsmöglichkeit würde man den Tieren also nehmen. Damit kommt es zu einer zweiten gravierenden Verletzung des Tierschutzgesetzes.

Ich glaube aber, dass die Belassung der Hörner unzweifelhaft das Tierwohl fördert und damit die Tierwürde beachtet wird. Indem man das Tierwohl fördert und die Tierwürde beachtet, steht man in Einklang mit der Bundesverfassung, beachtet das Tierschutzgesetz und erfüllt auch die Vorgaben des Landwirtschaftsgesetzes. So heisst es in Artikel 1 des Landwirtschaftsgesetzes: "Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur" - und dann kommen die Buchstaben a bis e, und in Buchstabe e heisst es: - "Gewährleistung des Tierwohls." Da taucht eben der berühmte Begriff des Tierwohls wieder auf. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe bbis des Landwirtschaftsgesetzes heisst es zudem: "Er" - der Bund - "unterstützt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und fördert eine tier- und klimafreundliche Produktion." Es heisst nicht "er kann fördern", sondern "er fördert"; das ist also ein Auftrag an den Bund, das zu fördern.

Aus all diesen Überlegungen ist also eigentlich ganz klar: Die Initiative muss zur Annahme empfohlen werden, damit all diese Ziele erfüllt werden können.

Jetzt schnell ein paar Bemerkungen zu den Argumenten der Gegner der Initiative. Wir haben es gehört: Ein solches Detail gehöre nicht in die Bundesverfassung, das sei nicht verfassungswürdig. Das würde zutreffen, wenn ich als Parlamentarier mit einem Vorstoss eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung beantragen würde; dann könnten Sie mir diesen Vorwurf machen. Aber dem Vater dieser Initiative kann man diesen Vorwurf nicht machen. Er hat nämlich wirklich alles versucht, um eine Lösung auf der adäquaten rechtlichen Ebene und ausserhalb der Bundesverfassung zu finden: Er hat Briefe an das zuständige Amt, an das zuständige Departement und an den zuständigen Bundesrat geschrieben, er hat eine Petition lanciert und hat den parlamentarischen Weg im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 - wir haben es gehört - beschreiten lassen, nicht zuletzt auch durch mich, habe ich doch seinerzeit einen entsprechenden Antrag in die Kommission eingebracht, dem schlussendlich leider kein Erfolg beschieden war. Immerhin, das sei erwähnt, hat im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 seinerzeit die vorberatende WAK mit deutlicher Mehrheit den Antrag gestellt, diesen "Hörnerfranken" in den berühmten Artikel 75 aufzunehmen. Hier im Rat hat dieser Antrag immerhin beachtliche 16 Stimmen auf sich vereinigt, bedauerlicherweise waren 19 Ratsmitglieder dagegen. Es war aber doch ein eher knappes Ergebnis, allerdings mit der Schlussfolgerung, dass das Ziel des nachmaligen Initianten nicht erfüllt werden konnte.

Nachdem das Parlament Nein gesagt hat, habe ich mich mit dem nachmaligen Initianten getroffen. Er hat mir dann eröffnet oder angedroht, dass er in Erwägung ziehe, eine Volksinitiative zu lancieren. Ich habe ihm dringend davon abgeraten. Ich habe ihm gesagt: Das schaffst du niemals, hunderttausend Unterschriften zu sammeln! Selbst staatstragende Parteien, die in diesem Saal vertreten sind, sind mit Initiativbegehren gescheitert. Andere haben Blut geschwitzt, bis sie die hunderttausend Unterschriften beisammen hatten. Das muss ich Ihnen hier nicht erzählen, das wissen Sie besser als ich. Auf jeden Fall habe ich ihm davon abgeraten, das zu machen. Ich habe ihm gesagt: Wenn du die Unterschriften nicht zusammenbringst, ist die Geschichte politisch tot.

Der nachmalige Initiant hat offenbar mit Ihnen, Herr Bundesrat, Kontakt aufgenommen. Dann haben Sie ihm geschrieben, Sie könnten das, nachdem das Parlament Nein gesagt hat, jetzt nicht auf dem Verordnungsweg, irgendwie auf kaltem Weg einführen. Dafür habe ich allergrösstes Verständnis. Der Respekt vor dem Parlament verlangt es, dass Sie das nicht so machen. Aber Sie haben dem nachmaligen Initianten offenbar schriftlich eröffnet, es stehe ihm ja der Weg der Initiative offen. Unter uns gesagt: Der Verweis auf die Initiative ist ein bisschen das Notwehrrecht der Politikerinnen und Politiker. Wenn man nicht mehr weiterweiss, sagt man: Mach es doch mit einer Initiative! Sie können es ja nachher erklären, Herr Bundesrat, aber ich vermute oder schliesse nicht ganz aus, dass Sie gedacht haben, mit diesem Verweis auf die Initiative hätten Sie ein bisschen Ruhe.

Armin Capaul, sehr zurückhaltend formuliert, ist ein relativ ... er sitzt oben auf der Tribüne, darum muss ich mich in der Formulierung zurückhalten. Wenn er nicht da wäre, würde ich sagen: Er, der Bündner von Geburt ist, kann stur sein wie ein Bündner Schädel. Ein Bündner Dickschädel, der ins Bernbiet zieht - das ergibt eine relativ heikle Mischung. Sagen wir es einmal so: Er ist sehr beharrlich. Vermutlich haben Sie, Herr Bundesrat, erwartet: Wenn ich ihn in die Initiativschlaufe schicke, habe ich ein bisschen Ruhe vor ihm! Das verbindet uns, Herr Bundesrat: Wir haben beide einen Einschätzungsfehler gemacht, wir haben Armin Capaul unterschätzt. Er hat es fertiggebracht, rund 150 000 Unterschriften zu sammeln.

Wenn ich vorhin gesagt habe, der Verweis auf die Initiative sei das Notwehrrecht der Politikerinnen und Politiker, dann ist das Initiativrecht das Gegenstück: Es ist das Notwehrrecht der kleinen Leute. Armin Capaul hat alles versucht, mit Petitionen, über die Gesetzgebungsmaschinerie und, und, und. Es bleibt ihm nur die Initiative. Allein schon die Frage, ob sein Anliegen verfassungswürdig ist, stellt sich meines Erachtens deshalb nicht. Verfassungsästheten können meinetwegen finden, die Frage der Verfassungswürdigkeit stelle sich trotzdem. Ich bin aber ein Verfassungspraktiker und sage: Wir haben keine Feiertagsverfassung, die wir einfach an Bundesfeiertagen oder bei Gelöbnisabnahmen anrufen. Wir haben eine Werktagsverfassung. Eine Werktagsverfassung heisst, dass sie für uns ein Werkzeug ist, um die Welt zum Besseren zu wenden. Wenn man ein Werkzeug einsetzt, dann gibt es Gebrauchsspuren. Es kann ein paar textliche Unebenheiten oder rechtssystematische Dellen geben, aber das ist kein schlechtes Zeichen. Das zeigt, dass wir dieses Werkzeug Bundesverfassung eben einsetzen, um die Welt ein bisschen besser zu machen. Wenn ein paar Verfassungsrechtsspezialisten und Verfassungsästheten sich an dieser Sache stören, dann meinetwegen, ich habe kein Problem damit, im Gegenteil: Ich finde das ein starkes Zeichen für eine gute Verfassung, die dem Verfassunggeber schlussendlich die Deutungshoheit darüber gibt, ob etwas verfassungswürdig ist oder nicht. Lassen wir diesen Entscheid den Verfassunggeber fällen.

Ein weiteres Argument: Man wolle keine zusätzlichen Fördertatbestände im Landwirtschaftsrecht. Unter uns gesagt: Ein gewisses Verständnis dafür habe ich. Ich habe gestern Abend nach unserer Studienreise die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft ausgedruckt. Ich musste im Drucker zweimal Papier nachladen. Das ist ein 119-seitiges Papier, die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft! Ich sage Ihnen: Wenn Sie sich einmal einen gemütlichen und fröhlichen Nachmittag machen wollen, dann lesen Sie diese Verordnung durch. Also, das ist Realsatire, was da alles gefördert wird: Trockenmauern, kunstvoll gedrechselte oder geknüpfte Miststöcke, Hecken und, und, und. All das wird gefördert, und kein Mensch würde sagen, damit werde die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte eingeschränkt. [PAGE 678]

Wenn man jetzt diese 119-seitige Verordnung noch um eine oder zwei Seiten erweitern würde und damit massgeblich zur Förderung des Tierwohls beitragen könnte, dann wäre das, muss ich Ihnen sagen, eine lässliche Sünde. In einem Nachmittag, Herr Bundesrat, kürze ich Ihnen diese Verordnung um mindestens zwanzig Seiten, wenn wir sie um diese zwei Seiten Tierwohlförderung ergänzen würden. Ich könnte Ihnen ein paar Sachen vorlesen; langweilen würde ich Sie nicht, da bin ich mir sicher. Ich würde Ihnen höchstens einfach Zeit abstehlen. Deshalb verzichte ich darauf. Aber eben: Hochstammbäume, Hecken, Holztröge statt ausrangierter Badewannen als Tränken auf den Weiden, die Trockenmauern habe ich schon erwähnt - all das ist in dieser Direktzahlungsverordnung drin. Es sind zwanzig Direktzahlungsarten - ich habe es nachgezählt: zwanzig Direktzahlungsarten! - aufgeführt. Eine davon bezieht sich auf das Tierwohl.

Die Bestimmungen zum Tierwohl, das bisher zwei oder drei Dimensionen hat, würde man einfach um eine zusätzliche Dimension ergänzen. Ich muss Ihnen sagen: Da machen wir keinen förderungspolitischen Sündenfall. Auch der administrative Aufwand wäre relativ gering. Man müsste einfach in einem Fragebogen, in dem hundert Fragen zu beantworten sind, noch eine hundertunderste Frage anfügen: Trägt das Tier Horn, ja oder nein? Oder, um es digital zu sagen: eins oder null?

Zur unternehmerischen Freiheit der Bäuerinnen und Bauern: Das ist kein Argument. Niemand würde sagen, die Förderung von Hochstammbäumen sei eine Einschränkung des unternehmerischen Entscheidungsspielraums. Im Gegenteil: Es kann jeder selber sagen, ob er einen Hochstammbaum will, ob er eine behornte Kuh will. Wenn er das nicht will, dann macht er das nicht. Dann wird er nicht entschädigt dafür. Das ist in allen anderen Bereichen ganz genau gleich. Wenn etwas Erwünschtes gemacht wird, dann unterstützen wir das; wenn es nicht gemacht wird, dann wird man nicht bestraft, aber nicht auch noch belohnt. Das ist völlig logisch und ergibt sich aus der Systematik unseres Direktzahlungssystems.

Dann kommt das Argument des Sicherheitsrisikos für Bäuerinnen und Bauern und für andere Tiere. Landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht risikofrei, das stimmt. Der Grossteil der Unfälle passiert aber nicht im Umgang mit Tieren, sondern im Umgang mit Maschinen und Geräten. Weil das Risiko dort höher ist, käme es niemandem in den Sinn, die Mechanisierung der Landwirtschaft rückabzuwickeln. Es käme niemandem in den Sinn, Hochstammbäume zu verbieten oder nicht mehr zu fördern, weil Hochstammbäume risikobehafteter sind als eine Erdbeerplantage. Im Gegenteil: Wenn das Risiko da ist, muss man eine Risikoprämie zahlen.

Zum Problem der hohen Kosten: Die Initianten haben ausdrücklich gesagt, dass das Landwirtschaftsbudget nicht erweitert werden solle. Das Problem kann durch Umwidmungen innerhalb des Direktzahlungssystems gelöst werden. Der Kommissionssprecher hat gesagt, es gebe dann ein paar Probleme bei der Umsetzung. Natürlich! Das kennen wir im ganzen Budgetprozess. Mit der Schuldenbremse hat jede Erhöhung eines Budgetpostens eine Kompensation in einem anderen Budgetposten zur Folge. Hier müssen wir es einfach in der Landwirtschaft machen. Ich sage Ihnen: Ich würde mit Leichtigkeit ein paar Positionen finden, womit wir die rund 30 Millionen Franken, die für die Umsetzung benötigt werden - da sind sich Initianten und Bundesamt einig -, auffangen könnten. Auf jeden Fall fordern die Initianten keine Erweiterung oder Erhöhung des Landwirtschaftsbudgets. Ich zweifle keine Sekunde daran, dass das Parlament als Budgetinstanz das natürlich umsetzen würde.

Dann zur Problematik der Anbindehaltung, zur Befürchtung, dass mehr Anbindehaltung betrieben würde: Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Aber es ist erwähnt worden: Indem man ein bisschen aufwendigeren Umgang mit diesen Tieren hat, indem man ein bisschen mehr Platz schafft in den Freilaufställen, könnte man dieses Risiko oder die Möglichkeit, dass Anbindehaltung vermehrt zum Zuge kommen könnte, reduzieren.

Dann gibt es die Möglichkeit, eine Verknüpfung der Hornzulagenhöhe und der Haltungsform ins Auge zu fassen. Auch da wäre halt dann einfach der Gesetzgeber oder der Verordnunggeber gefordert. Wir kennen das ja von der Umsetzung von Initiativen. Da gibt es die Umsetzung "light" und die Umsetzung "strong" und weiss der Kuckuck was alles. Da ginge es einfach um eine Umsetzung "clever". Dann könnte man diese verschiedenen Aspekte des Tierwohls intelligent und tiergerecht miteinander verbinden, statt sie gegeneinander auszuspielen.

Ich könnte auch noch sehr lange Ausführungen machen, wie das der Herr Kommissionssprecher auch gemacht hat, aber kurz und gut, ich fasse zusammen: Die Initiative beachtet die Tierwürde, sie fördert das Tierwohl. Sie passt bestens in unser agrarpolitisches Fördersystem. Sie ist kostenneutral und administrativ einfach umzusetzen, und sie lässt dem Gesetzgeber für die Umsetzung einen angemessenen Gestaltungsspielraum.

Ich bitte Sie deshalb zum Abschluss noch einmal, der Kommissionsminderheit zuzustimmen und die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Nachdem wir jetzt unter strenger Beobachtung eines Exponenten des Bauernverbandes sind, können Sie vielleicht heute nicht über Ihren Schatten springen. Dafür habe ich grosses Verständnis. Unter uns gesagt: Es ist gar nicht so wichtig, was Sie heute sagen. Wichtig ist, dass Sie zu gegebener Zeit ein Ja in die Urne legen können. Ich würde Ihnen das dringendst ans Herz legen. Es fühlt sich nämlich einfach sehr gut an, wenn man zu den Abstimmungssiegern gehört. Es erhöht - nachdem wir jetzt lange über das Tierwohl gesprochen haben - das Menschenwohl. Und glauben Sie mir: Am Tage X werden Sie zu den Abstimmungssiegern gehören, wenn Sie Ja stimmen. Deshalb können Sie ja heute sogar einen Sprung über den eigenen Schatten machen und der Minderheit zustimmen.

Ich danke Ihnen; ich hätte noch vieles anzufügen, aber mit Rücksicht auf Ihr Zeitbudget verzichte ich darauf.