Lexipedia

preparatory:AB 220088

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-09-21

Wortprotokoll

Ich habe mir schon vorgestellt, dass die Diskussion etwas emotional ablaufen würde. Ich habe Spass gehabt, den verschiedenen Voten zuzuhören, und ich habe natürlich erkannt, dass es Herzensangelegenheiten sind, hüben wie drüben.

Wenn ich zwei Erfahrungen meinerseits beisteuern darf, dann die: Wenn Sie in einem Bündner Bergtal mit vier Hunden spazieren gehen und diese nicht an der Leine angebunden haben, dann kann es einigermassen kriminell werden, wenn eine Kuhherde dann wirklich losfährt. Das ist mir passiert. Die zweite Erfahrung: Gehen Sie einmal bei Nacht im Militär, vollbepackt und in Einerkolonne, durch eine Kuhherde - und dann steht die Kuhherde auf und nimmt die Militärs ins Visier! Dann wird es auch kriminell. Auch das habe ich erlebt. Aber das ist jetzt nicht wesentlich.

Wesentlich ist, dass wir die Initiative ganz nüchtern betrachten. Ich habe tatsächlich dem Initianten den Hinweis gegeben, dass er die Möglichkeit habe, eine Initiative einzureichen. Er hat davon Gebrauch gemacht. Er hat das eindrücklich gemacht: Die Stimmen sind sehr viel einfacher zusammengetragen worden, als wir uns das vorgestellt haben. Das verdient eine gewisse Anerkennung. Aber damit ist materiell noch nicht gesagt, dass es eine gute Sache ist, wenn man der Initiative zustimmt.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung, wie das die Mehrheit Ihrer Kommission auch empfiehlt. Ich bitte Sie, sich ihr anzuschliessen.

Die Initiative hat schon auch wirtschaftliche Aspekte; das wurde vorhin gesagt. Wir haben eine Landwirtschaft, eine schöne Landwirtschaft, eine leistungsfähige Landwirtschaft, eine gute Landwirtschaft, eine produzierende Landwirtschaft, eine teure Landwirtschaft. Wenn es über die Enthornung gelingt, Laufställe zu benutzen, und auf diesem Wege auch Personalkosten eingespart werden können, dann ist das eben ein Beitrag zu einer wettbewerblicheren Landwirtschaft. Solche ökonomischen Elemente müssen mitgedacht werden.

Ich stimme also der Empfehlung der Kommissionsmehrheit zu. Die Kommission hat mit 10 zu 3 Stimmen und in Kenntnis des Zusatzberichtes, der vom Bundesamt für Landwirtschaft zur Verfügung gestellt wurde, beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und dies ohne Gegenentwurf.

Noch einmal: Das Anliegen ist grundsätzlich ja sympathisch. Die Zahl der Enthornungen junger Kälber und Ziegen soll reduziert werden. Ich stelle meinerseits auch fest, dass nicht ein striktes Verbot gefordert wird. Es geht aber wiederum um Artikel 104 der Bundesverfassung; er soll entsprechend ergänzt werden. Im Prinzip haben wir heute schon die Möglichkeit, die Haltung von Tieren mit Hörnern finanziell zu unterstützen. Für das Unterstützen-Können braucht es an sich keine zusätzliche Legiferierung, und schon gar nicht eine Verfassungsänderung.

Da es keine wissenschaftliche Evidenz gibt, dass das Nichtenthornen zum Wohlergehen der Tiere beiträgt, und das Tierwohl also nicht wirklich verbessert werden kann, hat der Bundesrat bis heute keine Direktzahlungen für horntragende Kühe eingeführt. Ich erinnere noch einmal an die Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017, konkret zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c des Landwirtschaftsgesetzes. Mit der Annahme der Initiative würde ein Subventionstatbestand systematisiert, und das will der Bundesrat nicht.

Ja, zu etwas würde die angenommene Initiative wirklich führen: Es würde unter anderem die Anbindehaltung der Kühe im Stall gefördert und damit deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Ein solcher Rückschritt für das Tierwohl im Stall sollte nicht gefördert werden. Damit meine ich selbstverständlich: Ich will Ordnung im Stall, und deshalb will ich dort möglichst viel Bewegungsfreiheit.

Apropos Direktzahlungen: Die Direktzahlungen für die behornten Kühe müssten im Landwirtschaftsbereich kompensiert werden - im Landwirtschaftsbereich. Hier sind wir diesbezüglich weder flexibler noch fündig geworden. Es ist also immer noch Raum offen, um Kompensationsangebote einzureichen. Bisher sind diese bei uns nicht eingetroffen.

Es sei auch noch einmal auf den Zusatzbericht der Verwaltung vom 12. Juni dieses Jahrs aufmerksam gemacht. Die dargestellten Varianten sind alle schlechter als die geltende Lösung. Das heisst, erstens muss der Entscheid für oder gegen Hörner eine Angelegenheit der Bauern sein, zweitens können die spezifischen Hornbeiträge Betriebe dazu verleiten, behornte Tiere in dazu nicht geeigneten Ställen zu halten, und dies hätte drittens negative Auswirkungen auf das Tierwohl.

Ergo - ich mache es kurz - haben der Bundesrat und die vorberatende Kommission beschlossen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Wir sind uns völlig bewusst, wie sensibel und nahegehend dieses Thema ist. Es ist auch eine Güterabwägung: Es gibt die herkömmlichen, schönen Bilder mit schönen Tieren. Ich gebe es gern zu: Mir gefallen die Tiere mit Hörnern besser; das darf ich wohl auch sagen. Aber das muss abgewogen werden gegen die Interessen der Landwirtschaft als Ganzes, gegen die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft, gegen die Wettbewerblichkeit der Landwirtschaft.

Von daher gesehen macht Ihnen der Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister im Auftrag des Bundesrates die Empfehlung, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.