Gmür Alois · Nationalrat · 2017-09-21
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · CVP-Fraktion · 2017-09-21
Wortprotokoll
Das Grenzwachtkorps hat einen Bestand von mehr als 1600 Dienstleistenden. Diese Vorlage sieht vor, dass die Schweiz 16 Korpsangehörige - Liechtenstein 1, Deutschland 225, Frankreich 170, Italien 125, Österreich 34, Norwegen 20 und Island 2 - entsendet. Damit wird ein Soforteinsatzpool gebildet. Je nach Lage werden diese Leute für Sofortmassnahmen in einem Schengen-Staat eingesetzt. Der Einsatz ist in der Regel zeitlich beschränkt. Die 16 Angehörigen des Grenzwachtkorps, die von der Schweiz in diesen Pool geschickt werden, bilden - der Bundesrat hat es vorhin gesagt - 0,8 Prozent des Bestandes.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Schweizer Grenze schlechter überwacht ist, wenn man von über 1600 Angehörigen 16 von der Schweizer Grenze zum Beispiel an die italienische Grenze verschiebt. Die Mehrheit will in diesem Bundesbeschluss erwähnen, dass dieser Auftrag von 16 Angehörigen des Grenzwachtkorps im Ausland nicht zu einer schlechteren Überwachung der Schweizer Grenze führen darf.
Das ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Minderheit und auch unternehmerisch übertrieben und zeigt die Einstellung zu dieser europäischen Zusammenarbeit. Es zeigt aber auch das Misstrauen gegenüber einem Korps mit einem Bestand von mehr als 1600 Angehörigen. Wenn der Auftrag beim Fehlen von 0,8 Prozent des Bestandes nicht mehr erfüllt werden kann, dann stimmt etwas nicht. Mit einem zusätzlichen Artikel in diesem Vertragswerk ist dieses Problem aus meiner Sicht dann definitiv nicht zu lösen.
Ich bitte Sie, den Teufel wegen einer Abkommandierung von 0,8 Prozent des Bestandes des Grenzwachtkorps nicht an die Wand zu malen. Ich bitte Sie, die realen Verhältnisse zu sehen und somit die Minderheit und den Bundesrat zu unterstützen.
Ich nehme die Gelegenheit wahr, im Namen der CVP-Fraktion noch zum Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo Stellung zu nehmen.
Mit diesem Bundesbeschluss will man ja gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit die Kostenbeteiligung auf höchstens 12 Millionen Franken beschränken. Das ist aus Sicht der CVP-Fraktion nicht nötig. Für das Zustandekommen der Weiterentwicklung wäre das sogar gefährlich. Das Parlament hat die Budgethoheit und kann alljährlich im Budget diesen Betrag beschliessen. Es kann gut möglich sein, dass je nach [PAGE 1504] Migrationslage ein höherer Betrag nötig ist. Wir wollen das Parlament in seiner finanziellen Handlungsfreiheit nicht von vornherein einengen. Dieses Parlament ist doch in der Lage, die finanziellen Prioritäten im Migrationswesen alljährlich im Budgetprozess ohne Auflagen zu setzen. Es kommt hinzu, dass mit dieser starren Beitragsobergrenze das gesamte Vertragswerk von den anderen Vertragspartnern infrage gestellt werden könnte. Gerade im Migrationsbereich sind die Menschen unberechenbar: In Europa und in der Folge auch in der Schweiz kann sich in diesem Bereich sehr schnell vieles grundlegend ändern - wir haben es erlebt. Gerade bei der Bekämpfung der Migration muss man sich auf alle Partner verlassen können. Die CVP-Fraktion will mit allen Mitteln die Migration bekämpfen, auch wenn es mehr als 12 Millionen Franken kostet.
Ich bitte Sie deshalb, keine Obergrenze von 12 Millionen Franken für den finanziellen Beitrag festzulegen. Bitte stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu.