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Salzmann Werner · Nationalrat · 2017-09-21

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-09-21

Wortprotokoll

Wir haben nun ausführlich über den Sicherheitspolitischen Bericht 2016 diskutiert und die Meinungen gehört. Ich kann mich deshalb hier relativ kurz fassen: Im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, dieser Motion zuzustimmen.

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 26. Juni 2017 mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die vorliegende Kommissionsmotion ausgesprochen. Worum geht es? Sicherheitspolitische Berichte wurden 1973, 1979, 1990, 2000, 2010 und nun 2016 erstellt. Die Kommissionsmehrheit möchte einen kürzeren Rhythmus, einen Bericht, der etwa alle zwei Jahre erscheint, aktualisiert und den tatsächlichen Problematiken angepasst wird, vielleicht dargestellt in einer Matrix. Die Kommissionsmehrheit möchte auch, dass dieser Bericht etwas leserlicher und in einfacherer Sprache gehalten ist. Und sie möchte natürlich, dass der Umfang limitiert und im Text aufgezeigt wird, welches die Probleme sind, wo die Defizite liegen, wie man sie angehen will und welche Lösungen es gibt. Wenn möglich sollen auch die finanziellen Konsequenzen aufgezeigt werden. Der Bericht soll vom VBS erstellt werden, die anderen Departemente sollen Stellung nehmen. Es geht also meines Erachtens darum, dass nicht nur das VBS, sondern der ganze Bereich Sicherheit etwas dazu sagt. Im Weiteren verweise ich auf meine Ausführungen zum sicherheitspolitischen Bericht im Rahmen der Beratung des Geschäftes 16.061.

Die Kommission hat sich deshalb für folgenden Motionstext entschieden: "Der Bundesrat wird beauftragt, ab sofort den sicherheitspolitischen Bericht durch das für die Sicherheit zuständige Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erstellen zu lassen und bei sicherheitsrelevanten Veränderungen als Bericht des VBS zeitnah aktualisiert vorzulegen. Dabei werden folgende Punkte umgesetzt:

- Der Bericht umfasst maximal zwanzig A4-Seiten, ist übersichtlich und verständlich mit gutangezeigten Veränderungen (z. B. Matrixform und rollende Aktualisierung).

- Es werden die Sicherheitslücken sowie die zur Auftragserfüllung notwendigen Massnahmen und Konsequenzen und der Finanzbedarf aufgezeigt.

- Von der VBS-Beurteilung abweichende Einschätzungen anderer Departemente sind offen und separat im Bericht aufzuzeigen."

Die Kommissionsminderheit hat folgende Bedenken geäussert: Der Bericht sollte nicht nur vom VBS erstellt werden, weil der Gesamtbundesrat für die Sicherheit zuständig sei, und der Umfang dürfe nicht so stark reduziert werden, dass dieses Bild verzerrt werde.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der Motion der Sicherheitspolitischen Kommission zuzustimmen.