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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-25

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-25

Wortprotokoll

Ich beschränke meine Ausführungen auf die beiden Artikel, zu welchen Ihre Kommission noch gute Arbeit geleistet hat und bei denen inhaltlich keine Differenzen mehr bestehen. Ich kann mich den Empfehlungen Ihrer vorberatenden Kommission vollumfänglich anschliessen. Erlauben Sie mir trotzdem, dass ich nochmals das Wort ergreife, um die Überlegungen des Bundesrates darzulegen.

Bei Artikel 6 Absatz 5 des Stromversorgungsgesetzes gibt es seit geraumer Zeit eine Differenz zum Beschluss des Ständerates. Wie die Kommissionssprecher gesagt haben, hat das Bundesgericht die Durchschnittspreismethode der Elcom, die seit Langem angewendet wird, geschützt. Einige Stromunternehmen haben also vor Bundesgericht verloren. Was ist danach passiert? Man hat - ein bisschen hinterrücks, ohne Vernehmlassung, ohne breite Diskussion - über den Ständerat eine Korrektur dieses Bundesgerichtsurteils erwirken wollen und will das jetzt noch. Es sind Interessenvertreter, die da im Hintergrund wirken.

Als Erstes muss ich nochmals sagen, dass das Gros der Elektrizitätsversorgungsunternehmen diese Methodik über Jahre richtig angewendet hat. Wenn nun das Parlament käme und sagen würde, dass sechs oder sieben gemauschelt hätten, sodass sie jetzt den Kundinnen und Kunden etwas zurückzahlen müssten, und diese Unternehmen würden nun noch belohnt, dann hätten wir schon ein Problem im Rechtsstaat. Denn die anderen 600, die das korrekt abgewickelt haben, würden sich nämlich ziemlich dämlich vorkommen.

Als Zweites ist zu erwähnen, dass der Ständerat nicht nur über diese Durchschnittspreismethodik reden und diese gar aushebeln will; nein, vielmehr möchte er eine neue Regelung einführen, die auch noch rückwirkend gelten soll. Wir sind uns aber hier gewohnt, dass Gesetze, wenn das Parlament solche beschliesst, für die Zukunft gelten. Eine Rückwirkung würde entgegen dem Bundesgerichtsurteil Rechtsunsicherheit - nicht Rechtssicherheit - und auch Ungleichbehandlung mit sich bringen.

Als Drittes ist zu sagen - auch das haben die Kommissionssprecher schon erwähnt -: Wir wussten alle, mit der Teilmarktöffnung gibt es Verzerrungen. Die grossen Kunden können sich jetzt direkt am europäischen Markt mit günstigem Strom eindecken; sie haben einen Vorteil. Das haben wir auch gewollt. Wir sagen, das stärkt den Werkplatz Schweiz. Wettbewerb im Stromgeschäft ist auch durchaus erwünscht.

Aber jetzt sagen Sie: Okay, wer jetzt am freien Markt einkauft, der soll nicht die allgemeinen Lasten, die anfallen, wenn Unternehmen Strom selber produzieren, mitbezahlen, sondern der soll nur profitieren vom Marktzutritt zu Europa und vom billigen Strom. Wenn ein Anbieter selber Anlagen in der Schweiz hat, also einheimischen Strom, dann sollen das gefälligst die gebundenen Kunden - sprich die KMU und [PAGE 1540] die Haushalte - bezahlen. Mit dieser Regelung werden Sie die Teilmarktöffnung noch zusätzlich verzerren. Die Leidtragenden sind die KMU und die Haushalte, die bekanntlich keine Wahl haben. Das empfindet der Bundesrat als ungerecht und somit auch für die Zukunft als keine nachahmenswerte Lösung.

Ihre Kommission beschreitet deshalb nach unserer Ansicht den richtigen Weg. Wenn diese Durchschnittspreismethodik der Elcom angepasst oder ausgesetzt werden soll, dann darf das selbstverständlich so sein. Dann darf man das diskutieren, aber bitte en connaissance de cause und auch mit allen Konsequenzen, welche eine solche Änderung der Methodik für die Zukunft mit sich brächte. Es gibt auch, das hat die Kommission sehr gut gesehen, durchaus eben gerade im Bereich der Stromunternehmen sehr viele, die Eigenkapitalquoten von bis zu 80 Prozent haben. Von einer Notsituation kann da wohl keine Rede sein.

Deshalb gilt auch hier: Wir werden jetzt gerne schauen, ob die Unternehmen die Daten tatsächlich liefern oder ob sie das nicht tun, und wir werden ihre Behauptungen auch verifizieren. Wenn man die Daten nicht liefert, ist es in der Regel nicht unbedingt ein Zeichen für Transparenz und dafür, dass man wirklich ein Problem lösen will, sondern eben dafür, dass man gerne auch weiterhin von einer guten Situation profitieren möchte.

Zu guter Letzt: Ab 1. Januar 2018 ist das neue Energiegesetz mit 120 Millionen Franken Marktprämie für die Grosswasserkraftwerke in Kraft. Wir haben also schon etwas für die Wasserkraft getan. Es ist noch nicht so lange her, dass man es einlässlich geprüft und diskutiert hat. Weitere Stützungen sind aus Sicht des Bundesrates derzeit nicht begründet und auch nicht nötig. Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 6 und eben bei der Übergangsbestimmung in Artikel 33b Ihrer Kommission zu folgen.

Auch zu Artikel 17a Absatz 4 gab es kürzlich einen Bundesgerichtsentscheid. Hier möchte aber der Ständerat genau das Umgekehrte. Es ist also noch spannend, wie im selben Gesetz plötzlich die Meinungen ändern. Das Messwesen ist heute eine sehr komplexe und natürlich mit dem Netzbetrieb eng verknüpfte Sache. Wer den Netzbetrieb hat, muss auch messen können. Der Konsument braucht die Daten usw. Da geht es auch um relativ viel Geld. Eine Liberalisierung von Teilen des Messwesens kann man durchaus prüfen. Wir stehen dem offen gegenüber. Aber auch hier braucht es viele Abklärungen, gibt es Schnittstellen, die zu regeln sind.

Regeln müsste man namentlich die Verantwortlichkeiten. Wer ist verantwortlich für die Korrektheit der Daten? Wenn neue Messdienstleister auf den Markt kommen, was haben die für Pflichten? Dürfen sie einfach Ihr Haus und damit Ihre Stromversorgung ausmessen und publizieren? Wer trägt die gesamten Messkosten? Bislang war dies ja Teil der Netzkosten.

Es sind keine einfachen und leicht zu lösenden Probleme. Deshalb gilt auch hier: Man kann nach diesem Entscheid des Bundesgerichtes selbstverständlich auch hier mehr Wettbewerb zulassen und das Messwesen für andere zugänglich machen. Aber dann sollte man schon ein Konzept und Antworten auf Fragen haben. Deshalb gilt: Es gehört ebenso wenig in diese Vorlage wie vorhin die Preismethodik, da es hier ja um die Stromnetze geht.[GZ]

Ich bitte Sie deshalb auch hier, der Kommission zu folgen.

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