Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-25
Wortprotokoll
In weiten Teilen hat der Bundesrat eigentlich keine Differenz zu Nationalrat Wasserfallen, das meiste ist ja auch schon umgesetzt. Die Anliegen der Motion waren dann auch Gegenstand der Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020. Die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds will ja auch der Bundesrat aufheben. Wir haben es schon im Rahmen von Kels vorgeschlagen, mit einer Befristung bis zum Jahr 2025. Darauf ist das Parlament nicht eingetreten. Wir halten aber daran fest und werden das halt in der Revision wieder so bringen.
Über das Gebäudeprogramm hat ja das Volk im Mai abgestimmt: Es wird also nicht abgeschafft, sondern zuerst einmal noch aufgestockt. Aber wir werden es verbessern, indem wir Globalbeiträge an die Kantone einführen. Es ist so, es gibt Mitnahmeeffekte, das war von Anfang an bekannt. Das Parlament hat es eingeführt, ich muss das ab und zu wieder betonen. Es war nicht ein Vorschlag des Bundesrates, aber es ist jetzt so in Kraft. Wir sind uns ja einig, dass es dann auslaufen soll; das Parlament muss dann halt auch das Auslaufdatum bestimmen.
Bei den Effekten, die die Wirtschaft betreffen, haben wir künftig die Befreiung von der CO2-Abgabe nicht mehr nur für bestimmte Wirtschaftszweige, sondern für alle Unternehmen mit einer bestimmten Abgabelast. Anhang 7 zur CO2-Verordnung würde damit auch entfallen. Es ist jetzt eigentlich alles aufgegleist bzw. mit dem neuen Energiegesetz ab Januar 2018 in Kraft oder dann Bestandteil der künftigen Regelung.
Einfach noch eines: Die minimale Schwelle von 100 Tonnen CO2, die für eine Abgabebefreiung im Sinne der Vollzugseffizienz erreicht werden muss, ist heute in der CO2-Verordnung festgelegt. Das wird dann sicher Gegenstand der Diskussion mit dem Parlament sein. Es können sich schon heute Unternehmen eigentlich von der Abgabe befreien, auch wenn sie weniger emittieren, sie müssen sich dazu aber vielleicht mit anderen zusammenschliessen. Das war eine Optimierung auf Verordnungsebene, die wir vorgenommen haben, um hier die Wirtschaft auch mit einem Anreiz zu versehen, mit dem weiterzumachen, was mit der Energieagentur der Wirtschaft schon umgesetzt wird. [PAGE 1556]