Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-09-25
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-09-25
Wortprotokoll
Der Herr Nationalrat greift in diesem Postulat lauter berechtigte Fragen auf. Wir lehnen es denn auch nicht ab, einen Bericht zu erstellen, weil wir sie nicht für berechtigt halten, sondern weil vieles bereits erfüllt ist, etwa betreffend die Problematik der Wasserzinsen. So hat der Bundesrat bereits am 21. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Es ist heiss umstritten, wie Sie wissen, aber Bestandteil der Diskussion. Sie werden im nächsten Jahr die entsprechende Botschaft bekommen.
Sie möchten den vollständig liberalisierten, geöffneten Strommarkt. Das ist an sich unbestritten. Die Frage des Zeitpunktes hingegen ist hier, wie Sie wissen, heiss umstritten. Da sind dann auch sonst liberale Geister, die auf eigenen Produktionsanlagen sitzen, plötzlich eher schützend als offen. Aber auch das läuft. Im Januar wurde auch bereits die ausführliche Auslegeordnung zum Strommarkt nach 2020 publiziert und auch in der Kommission diskutiert. Deshalb fehlt eigentlich nur noch ein Element. Da sind wir auch schon dran und haben die Kommissionen orientiert. Noch diesen Herbst wird für das Strommarktdesign nach 2020 die Diskussion eröffnet mit den Stakeholdern, und dann kann man nachher die verschiedenen Elemente in einer Vorlage zusammenfügen.
Insofern sind es absolut berechtigte Punkte. Sie sind sehr kontrovers, und deshalb müssen wir die Vorlage am Schluss so zimmern, dass es eine vernünftige, tragfähige Lösung gibt. Ein weiterer Bericht würde an den seit Einreichung des Postulates bereits erarbeiteten Grundlagen eigentlich nichts ändern.