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Candinas Martin · Nationalrat · 2017-09-25

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-25

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecher möchte ich doch noch auf vier Punkte eingehen:

1. Zum freien Markt: Man könnte meinen, was privat sei, könne billiger sein. Diese Aussage ist aber unrealistisch; das sieht man, wenn man die Realitäten im Medienmarkt betrachtet. Tatsache ist, dass die Preise für das Bezahlfernsehen, das Pay-TV, deutlich höher lägen als die gesamten Gebühren für das Vollprogramm der SRG. Ein Blick ins nahe Ausland genügt. Es ist eine Tatsache, dass ein freier Markt ohne SRG oder mit einer redimensionierten SRG den Medienplatz Schweiz nicht vielfältiger macht. Es sind internationale Konzerne, die die Werbeausgaben ins Ausland abtragen und das Leben der Verleger erschweren. Es ist auch eine Tatsache, dass die ausländische Konkurrenz im Fernsehen präsenter denn je ist. Eine Schwächung der SRG würde vor allem zu einer Stärkung der ausländischen Kanäle führen. Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass die meisten Privaten mit der Senkung oder mit der Abschaffung der Abgabe auf Radio und Fernsehen in ihrer Existenz bedroht wären. Die Kommissionsmitglieder haben im Mai 2017 ein Schreiben von Telesuisse, dem Verband Schweizer Regionalfernsehen, erhalten. Ich zitiere hier auch für die Kollegen Rutz und Bühler: "Die kostenintensive Produktion journalistischer Inhalte für die kleinen Konzessionsgebiete der Regionalfernsehen ist lediglich zu 30 bis 50 Prozent aus dem Werbemarkt finanzierbar. Dies ist ein Erfahrungswert aus den letzten zwanzig Jahren. Regionaler Service public bei den privaten Regionalfernsehen ist deshalb ohne die heutigen Gebührenanteile nicht möglich." Somit sehen wir: Die Kommissionsmehrheit ist dagegen, dass wir am Schluss einen medialen Einheitsbrei haben, der von wenigen kontrolliert wird. [PAGE 1552]

2. Zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz: Das Gesetz wurde im Jahr 2015 vom Schweizervolk angenommen. Das Resultat war zwar sehr knapp, aber das Gesetz wurde angenommen, und diesen Volksentscheid gilt es zu respektieren. Wer noch immer von einer unrechtmässigen Doppelbesteuerung der Unternehmen spricht, wie das oft der Fall war in der Debatte, respektiert diesen Entscheid nicht. Tatsache ist, dass mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz drei Viertel aller Schweizer Unternehmen in Zukunft keine Empfangsgebühr bezahlen werden.

3. Zur Programmautonomie: Wir sind keine Programmdirektoren. Wir sind für die Rahmenbedingungen des audiovisuellen Service public zuständig, nicht für dessen Inhalte, es sei denn, Sie möchten ein Staatsfernsehen oder Staatsradio. Die Kommissionsmehrheit will dies nicht. Tatsache ist, dass jede und jeder bei der SRG etwas findet, was ihm oder ihr nicht gefällt.

4. Zum "Gebührenhimalaya" von Herrn Köppel: Tatsache ist, dass das Budget der SRG-Sender viel tiefer ist als das der Sender in den Nachbarländern. Der österreichische Rundfunk hat ein etwa doppelt so hohes Budget wie SRF in der Deutschschweiz; der französische Rundfunk hat ein etwa 11-mal so hohes Budget wie RTS in der Westschweiz; der italienische Rundfunk hat ein etwa 13-mal so hohes Budget wie RSI in der italienischsprachigen Schweiz. Und wie sieht es bei den Sendern des nördlichen Nachbars aus, die Herr Köppel gelobt hat? Die deutschen Sender ARD und ZDF haben zusammen ein Budget von über 11 Milliarden Franken, also sogar ein 18-mal so hohes Budget wie SRF in der Deutschschweiz, aber Deutschland hat nur 10-mal mehr Einwohner als die Schweiz. Das effektive SRF-Budget wäre in Deutschland also bereits nach etwa zwanzig Tagen aufgebraucht.

Es wurde der Kommissionsmehrheit mehrmals der Vorwurf gemacht, dass sie die SRG unter Heimatschutz stelle oder dass diese für sie eine heilige Kuh sei. Die SRG muss sich wandeln, diese Meinung vertritt auch die Kommissionsmehrheit. Sie setzt sich aber gegen einen Kahlschlag ein. Nur weil man gegen einen Kahlschlag ist, ist man nicht der Meinung, dass nichts geändert werden muss. Die Kommissionsmehrheit teilt die Meinung, dass die Unterscheidbarkeit zu den privaten Medien gestärkt und mehr Mittel für die Informationssendungen eingesetzt werden müssen.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass es aus staatspolitischen Gründen unerlässlich ist, dass die Schweiz weiterhin über einen unabhängigen und umfassenden medialen Service public verfügt, für die Mehrheiten und für die Minderheiten in unserem kulturell vielfältigen Land, in unserer Demokratie, in der neutrale Meinungsbildung besonders wichtig ist. Die No-Billag-Volksinitiative, aber auch der vorliegende Gegenentwurf ist nach unserer Auffassung ein Frontalangriff auf die Willensnation Schweiz, auf die eidgenössische Solidarität und auf die schweizerische Identität. Es ist ein Frontalangriff auf den Medienplatz Schweiz. Die Initiative bedroht neben der SRG 34 regionale und lokale private Radio- und Fernsehanbieter existenziell. Eine Annahme der No-Billag-Volksinitiative würde in vielen Regionen der Schweiz eine mediale Wüste hinterlassen.

In diesem Sinne beantragt die Kommissionsmehrheit, auf den Gegenentwurf nicht einzutreten und die Initiative, wie der Bundesrat und der einstimmige Ständerat, zur Ablehnung zu empfehlen.

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