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Allemann Evi · Nationalrat · 2017-09-25

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-25

Wortprotokoll

Ich habe ein Postulat zum Thema "Digitalisierung im öffentlichen Verkehr" eingereicht. Digitalisierung ist ja ein grosses Thema und in aller Munde, auch im öffentlichen Verkehr unter dem Stichwort "Öffentlicher Verkehr 4.0". Digitalisierung ist meines Erachtens ein Thema, das man unter dem Fokus diskutieren kann, dass es eine Chance ist; wenn man kritischer ist, kann man auch die Risiken in den Vordergrund stellen.

Ich erachte es als Chance, auch für den öffentlichen Verkehr, wenn die digitale Welt in diesem Bereich Einzug hält. Man muss sich dabei aber der Risiken gewahr sein. Ich fokussiere das Postulat ja auf das E-Ticketing und nicht auf den öffentlichen Verkehr als Ganzen. Um attraktiv zu bleiben, ist es meines Erachtens ein Must, dass der öffentliche Verkehr mit den digitalen Möglichkeiten Schritt hält. Wir sind heute noch nicht dort, wo wir sein könnten. Die Möglichkeiten sind grösser als das, was im öffentlichen Verkehr effektiv bezüglich elektronischer Tickets getan wird.

Innerhalb dieses E-Ticketings möchte ich den Scheinwerfer auf ein Risiko betreffend Akzeptanz richten, nämlich auf den Datenschutz. Die Datenschutzfrage ist, wenn man eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für digitale Tickets im öffentlichen Verkehr will, ein Thema, das man offensiv angehen muss, das man nicht einfach sich selber überlassen kann. Deshalb möchte ich den Bundesrat bitten, zu diesem Thema einen Bericht zu schreiben und gewisse Fragen, die ich im Postulat aufwerfe, zu klären.

Der Bundesrat nimmt ja das Postulat eigentlich wohlwollend auf und sagt, er tue das. Man müsse tatsächlich gewisse Fragen klären und abklären, ob man allenfalls die rechtlichen Grundlagen anpassen müsste. In der Stellungnahme zum Vorstoss heisst es dann auch: "Derzeit prüfen der Verband öffentlicher Verkehr und die SBB, welche Daten im Rahmen zukünftiger Tarif- und Fahrausweismodelle unter Beschreibung der genauen Zwecke von wem bearbeitet werden dürfen und ob dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss." Das Rollenverständnis finde ich einigermassen erstaunlich. Diese Fragen müsste der Bund klären und nicht die SBB zusammen mit dem Verband öffentlicher Verkehr oder umgekehrt.

Der Bundesrat schreibt dann weiter: "Sollten die Darlegungen von VöV und SBB zeigen, dass zusätzliche Rechtsgrundlagen erforderlich wären, müsste die Erarbeitung einer Botschaft oder die Anpassung entsprechender Verordnungen geprüft werden." Genau das ist meines Erachtens die Aufgabe des Bundesrates. Es ist die Aufgabe von uns als politischer Kraft, zu initiieren, dass man diese Fragen aktiv abklärt, dass man selber entscheidet, ob gesetzliche Grundlagen zu ändern sind oder nicht, dass man das nicht den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs überlässt.[GZ]

Deshalb bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.