Jans Beat · Nationalrat · 2017-09-26
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-26
Wortprotokoll
Aber dann heisst es am Ende von Artikel 104a Absatz 1: "Der Bund legt die Anforderungen ... fest." Das heisst es dort. Dann kommt Absatz 2, und der ist eben entscheidend, und der besagt, "dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, grundsätzlich den Anforderungen gemäss Absatz 1 genügen". Ich verstehe das ganz klar als Importrestriktion. Ich kann das nicht anders verstehen, als dass Nahrungsmittel oder Lebensmittel, die diesen Kriterien und Anforderungen nicht entsprechen, nicht importiert werden dürfen. Ich bin relativ überrascht, dass Sie das jetzt anders interpretieren. Ich kann es nicht anders auslegen.