Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-09-26
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-09-26
Wortprotokoll
Diese Motion verlangt, dass bei trölerischen und böswilligen Gefährdungsmeldungen eine Kostenpflicht eingeführt werden soll; zudem soll die betroffene Person über die Gefährdungsmeldung orientiert werden.
Ich bin schon einmal froh, dass der Sprecher zu dieser Motion gesagt hat, dass er das Melderecht grundsätzlich nicht infrage stellt. Ich glaube, das Melderecht, das jeder Person gemäss Artikel 443 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches die Möglichkeit gibt, der Kesb eine Meldung zu erstatten, wenn eine andere erwachsene Person oder ein Kind als hilfsbedürftig erscheint, ist etwas ganz Wichtiges.
Die sogenannte Gefährdungsmeldung dient nämlich dem Schutz von hilfsbedürftigen Personen. Das Melderecht, das allen zusteht, soll sicherstellen, dass die Behörde so früh wie möglich über eine allfällige Gefährdungssituation informiert wird, sodass sie allenfalls Abklärungen vornehmen kann, ob im Einzelfall Handlungsbedarf besteht oder nicht. Oftmals wird die Hilfs- oder Schutzbedürftigkeit einer Person nur deshalb rechtzeitig erkannt, weil z. B. eine besorgte Nachbarin oder eine Kindergärtnerin eine solche Meldung erstattet hat.
Den Bericht zur Evaluation, die der Bundesrat in Bezug auf die Kesb durchgeführt hat, haben Sie lesen können. Er hat aufgezeigt, dass längst nicht jede Gefährdungsmeldung zu einer Massnahme führt. Ich meine, dass Sie sich in Ihren Überlegungen zur Motion bewusst sein müssen: Eine Kesb wird kaum je gestützt auf eine einzige Gefährdungsmeldung losrennen und irgendwelche Massnahmen ergreifen, sondern es geht darum abzuklären, was diese Meldung überhaupt bedeutet, woher sie kommt, ob es andere Anzeichen gibt. Es wird dann allenfalls Kontakt aufgenommen. Wir sind dann aber immer noch weit davon entfernt, dass irgendetwas passiert. Sie können dem Bericht auch entnehmen, dass sehr häufig, wenn die Kesb gesehen hat, dass kein Handlungsbedarf besteht, die Sache erledigt ist.
Von daher bitte ich Sie, jetzt nicht so zu tun, als ob jede Gefährdungsmeldung automatisch eine Lawine von Massnahmen auslösen würde. Im Gegenteil: Im Abwägen zwischen der Möglichkeit, dass eine Gefährdungssituation frühzeitig erkannt werden kann, vor allem bei hilfsbedürftigen Personen, bei Kindern, und dem Risiko, dass einmal etwas gemeldet wird, wo es gar keinen Handlungsbedarf gibt, ist für mich [PAGE 1591] klar, dass es in die Richtung gehen muss, dass eben eine Meldung weiterhin erfolgen kann.
Der Sprecher zu dieser Motion hat eigentlich bereits selber darauf hingewiesen: Wir haben natürlich bereits im heutigen Gesetz Möglichkeiten. Wenn Gefährdungsmeldungen böswillig oder ehrverletzend sind, wenn sie jemanden in eine Ecke drängen oder anschwärzen wollen, wenn sie zum Beispiel Behauptungen aufstellen, die falsch sind, dann kann dies schon mit den heutigen rechtlichen Grundlagen durchaus strafrechtliche Folgen haben, das wurde erwähnt. Wenn eine Behauptung ehrverletzend ist, wenn etwa behauptet wird, dass zwischen einem Vater und seiner Tochter etwas nicht stimmt, dann muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir schon heute Möglichkeiten haben. Auch wenn eine Gefährdungsmeldung zu einem Vermögensschaden führt, zum Beispiel zu einem Verlust der Arbeitsstelle, dann ist dieser Schaden zu ersetzen. Auch ist unter Umständen eine Genugtuung geschuldet.
Noch zu dieser Motion: Ich möchte daran erinnern, dass sich der Bundesgesetzgeber ganz bewusst dafür entschieden hat, die Regelung des Verfahrens und damit auch die Verfahrenskosten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes in der Kompetenz der Kantone zu belassen. Es steht den Kantonen damit frei, entsprechende Regelungen vorzusehen und unnötige oder mutwillig herbeigeführte Verfahrenskosten dem Verursacher zu belasten bzw. die bestehenden Bestimmungen in den kantonalen Gebührentarifen auch auf diese Fälle anzuwenden.
Zum dritten Mal am heutigen Morgen mache ich Sie auch auf den Föderalismus aufmerksam. Sie können nicht in den Gesetzen sagen, der Föderalismus sei wichtig, Sie können nicht gegenüber der Bevölkerung den Föderalismus loben und hochhalten und dann, wenn Sie ein Anliegen haben, welches auch immer, plötzlich sagen: Jetzt interessiert mich der Föderalismus nicht mehr. Schauen Sie mal hin, wie die Kantone ihre Arbeit machen, auch in diesem Bereich. Wir haben eine Evaluation gemacht und im Rahmen der Evaluation gesagt, wo wir weiterarbeiten möchten. Wir haben gesagt, dass wir dort, wo der Bundesgesetzgeber gefordert ist, unsere Verantwortung wahrnehmen.
Hier sind wir im Kompetenzbereich der Kantone. Ich bitte Sie, den Föderalismus auch dann zu respektieren, wenn Sie sich vielleicht mit einer zentralistischen Aktion als Bundesgesetzgeber verwirklichen möchten. Ich bin eine überzeugte Verfechterin des Föderalismus. Ich bitte Sie, auch bei diesem Bereich nun dazu zu stehen, dass für den Bundesgesetzgeber kein Handlungsbedarf besteht und die Kantone die Möglichkeit haben, etwas zu tun, wenn sie etwas tun müssen.