Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-09-26
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-26
Wortprotokoll
Die Fair-Food-Initiative zielt darauf ab, das Angebot an Lebensmitteln zu stärken, die von guter Qualität sind, die sicher sind. Sie will dies machen, indem sie diese Angebote auf dem Markt für Lebensmittel nur zulässt, wenn eben die schweizerischen Bestimmungen eingehalten werden, d. h., dass die Lebensmittel umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden.
Auf den ersten Blick könnte man für diese Anliegen durchaus eine gewisse Sympathie haben, aber eben nur auf den ersten Blick. Wenn man genauer hinschaut, kommt man zum Schluss, dass diese Initiative der Realität in keiner Art und Weise Rechnung trägt. Durch die Forderung nach gleichen Produktionsbedingungen - um das geht es ja - für alle Lebensmittel in der Schweiz, und zwar egal ob einheimische oder importierte, beinhaltet diese Initiative ein Anliegen, das mit den bestehenden Handelsabkommen und dem internationalen Recht schlichtweg nicht vereinbar ist. Es ist schlicht unvorstellbar, den Markt so abzuschotten, dass das Prinzip des freien Handels nicht gehemmt würde. Damit würden wir auch klar gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit verstossen.
Es ist absehbar und klar: Dieser Protektionismus der übleren Sorte würde zudem zu einer Verteuerung der Lebensmittel und der importierten Landwirtschaftsprodukte führen. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass unsägliche bürokratische Kontrollsysteme an der Grenze installiert und eingeführt werden müssten. Das ist völlig unrealistisch. Es ist extrem kostspielig. In der Konsequenz wären die Lebensmittelhersteller dann mit steigenden Kosten konfrontiert. Sie wären - auch das ist absehbar - gezwungen, die Preise auf die Konsumenten abzuwälzen. Das Hochpreisland, die Hochpreisinsel Schweiz lässt grüssen.
Die Forderungen dieser Initiative sind nicht nur gefährlich, sie sind auch fragwürdig. Ich stelle fest, dass diese Forderungen - das ist der entscheidende Punkt - in unserer geltenden Bundesverfassung bereits weitestgehend abgedeckt sind. Das Wesentliche ist in der Schweiz bereits garantiert.
Transparenz und Vielfalt sind gegeben. Die Konsumenten haben jederzeit Zugang zu gesunder und aus fairem Handel stammender Nahrung, wenn sie dies wünschen. Sie müssen sich ihre Ernährungsgewohnheiten nicht vorschreiben lassen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger mit paternalistischen Bestimmungen einzudecken. Es sei auch daran erinnert, dass die Schweiz internationale Bemühungen für faire Lebensmittel unterstützt, und es gilt deshalb, eine kostspielige Überregulierung durch die Änderung der Verfassungsgrundlage zu verhindern.
Deshalb empfehle ich Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und den Gegenvorschlag abzulehnen.