Rieder Beat · Ständerat · 2017-09-26
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-09-26
Wortprotokoll
Es ist nicht so, dass die Kommission den Befürchtungen, welche Kollege Cramer jetzt geäussert hat, nicht Rechnung getragen hat. Wir haben ja in der Kommission den Standesinitiativen keine Folge gegeben, sondern diese Anliegen aufgenommen und in eine Kommissionsmotion gegossen, welche eigentlich nichts anderes ist als die Umsetzung von Artikel 75 Absatz 1 der Bundesverfassung - nicht mehr und nicht weniger. Dort heisst es: "Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen ..." Die vorliegende Motion ist daher nichts anderes als die konsequente Umsetzung der Verfassungsbestimmung zur Raumplanung. Sie gewährt den Kantonen endlich die Möglichkeit, im Rahmen der vom Bund festgelegten Grundsätze raumplanerisch tätig zu werden, und korrigiert dabei gleichzeitig die gesetzgeberische Zentralisierungstendenz der Raumplanung. Sie stärkt die Kantone und damit den in der Raumplanung bewusst gewählten Föderalismus. Vor allem aber trägt sie der breitgefächerten Kritik im Rahmen der Vernehmlassung zur zweiten Etappe der RPG-Revision bereits Rechnung.
Braucht es in der Verfassung, braucht es im Gesetz eine föderalistische Art der Raumplanung? Ja, es braucht sie. Anders als teilweise in anderen europäischen Ländern kennt die Schweiz keine einheitliche Baukultur. Vielmehr ist das bauliche Kulturgut in der Schweiz von Vielfalt und damit auch von unterschiedlichen Bedürfnissen geprägt. Es ist daher unsere Aufgabe, dieses Kulturgut in allen Regionen der Schweiz zu schützen. Wer, wenn nicht der Ständerat, sollte sich die Stärkung des Föderalismus zur Aufgabe machen?
Wie erwähnt: Die Idee stammt ursprünglich aus dem Gebirgskanton Graubünden, unterstützt wird sie durch das Wallis. Sie könnte aber ebenso gut aus den Kantonen Bern, Obwalden, St. Gallen oder Tessin stammen. Ja, sogar der Kanton Zürich kennt 37 252 Gebäude ausserhalb der Bauzone. Die Bauzonenstatistik von 2012 zeigt, dass es in allen Regionen der Schweiz raumplanerischen Spielraum für die Nutzung von Gebäuden ausserhalb der Bauzone braucht. Trotzdem stehen am Ursprung der Idee die Gebirgskantone, welche aufgrund des schützenswerten alpinen Baukulturgutes besonders gefordert sind. Oftmals stammen die landwirtschaftlichen Gebäude aus der früheren nomadenartigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Die Landwirtschaft hat sich, wie bereits Kollege Cramer erwähnt hat, geändert. Die Landwirtschaft in den Bergkantonen trägt nicht mehr sehr viel zur Ernährungssicherheit in unserem Land bei. Die Gebäude stehen aber weiterhin dort, wo sie früher gestanden haben, und sind Zeugen ihrer Zeit und damit wertvolles Kulturgut.
Entscheidend ist es daher, dass wir mit der vorliegenden Motion nicht zur weiteren Zersiedelung beitragen, welche es durchaus zu verhindern gilt, sondern zum Erhalt von bestehenden, schützenswerten Bauten, ohne den Gemeinden und den Kantonen Vorgaben zu machen und ohne diesen eine Erschliessungspflicht aufzuerlegen. Erhalten wird die vielfältige Baukultur der Schweiz. Schützen wir das, was es zu schützen gibt! Selbstverständlich, und da bin ich mit Ihnen [PAGE 719] einig, Herr Kollege Cramer, einigen wir uns im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung auf eine vernünftige Nutzung.
Artikel 75 der Bundesverfassung delegiert die Raumplanung an die Kantone. Es ist nun an uns, den Kantonen auch die Mittel dazu zu geben. Mit der vorliegenden Motion korrigieren wir die Fehler im Bereich der Raumplanung der letzten Jahre, die zuungunsten der Kantone gemacht wurden, im Sinn und Geist des Föderalismus. Es soll schliesslich den Kantonen überlassen werden, ob sie Umnutzungen zulassen und ihr bauliches Kulturgut erhalten lassen wollen. Persönlich bin ich überzeugt, dass die Kantone mit Bedacht und Vernunft erhalten und schützen, was es zu erhalten und zu schützen gibt. In jedem Fall sind die Kantone besser in der Lage zu beurteilen, was richtig und was sinnvoll ist, als dies die Bundesverwaltung und Beamte hier in Bern tun können.
Ein Nein zur vorliegenden Motion käme einem Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen gleich, vor allem wäre es aber wieder eine falsche Auslegung von Artikel 75 der Bundesverfassung.