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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-26

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Auch ich bin mit dem Kommissionsantrag einverstanden, die beiden Standesinitiativen nicht weiterzuverfolgen. Auch aus meiner Sicht wäre es der falsche Weg, wenn das Parlament jetzt selber gesetzgeberisch tätig würde, obwohl gerade jetzt auch die Diskussionen rund um die Raumplanungsgesetzgebung von Bundesseite her gestartet worden sind. Ich glaube, diesbezüglich besteht eine grosse Einigkeit.

Auch ich unterstütze die von der Kommission ausgearbeitete Motion. Sie nimmt die einzelnen Bedenken auf, die Bedenken wegen der Zersiedelung, die Bedenken wegen der zusätzlichen Infrastrukturkosten, wegen der Investitionen, die bei einer zu liberalen Gesetzgebung entstehen könnten. Ich meine auch, die Motion nehme Bezug darauf, dass in unserer Gebirgslandschaft die Ställe zerfallen, dass wir keine Nomadenlandwirtschaft mehr haben, dass sich die Landwirtschaft heute auch in den Gebirgsgebieten strukturell stark verändert hat. Es ist unserer Bevölkerung ein Anliegen, dass die Ställe, die Maiensässe nicht zerfallen, weil die Landschaft in diesem Bereich nicht mehr gepflegt wird. Wenn wir in dieser Dekade der Politik auch diesen Forderungen wieder verstärkt Rechnung tragen, so machen wir aus meiner Sicht das Richtige.

Es ist auch nicht so, dass in den Gebirgskantonen ein uferloser Ausbau sämtlicher Bauten ausserhalb der Bauzonen eine Mehrheit finden wird. Gehen Sie davon aus, dass es selbst in unseren Kantonen eine ausgewogene politische Diskussion darüber braucht, inwieweit alte Ställe umgebaut werden können. Man kann dem Föderalismus und der direkten Demokratie zugutehalten, dass sie gute Lösungen finden können.

Wir haben in der Kommission, und dafür möchte ich dem Bundesamt und Frau Bundespräsidentin Leuthard danken, sehr gute statistische Grundlagen über die Situation bei den Bauten ausserhalb der Bauzonen erhalten. Wir haben Karten gesehen, auf denen man sieht, dass es gerade in den Kantonen Wallis und Graubünden, die mit einem Anliegen an Sie gelangen, noch am meisten weisse Flecken hat, also Gebiete, auf denen keine Bauten ausserhalb der Bauzone bestehen. Deshalb möchte ich auch auf diese Grafik Bezug nehmen: Sie zeigt auf, dass es in der Schweiz regional grosse Unterschiede gibt, dass man die Situation in Genf, wo es eben sehr viele solche Bauten ausserhalb der Bauzone hat, nicht mit Graubünden vergleichen kann.

Als Ständerat stelle ich mir dann schon die Frage, ob wir diesen Gegebenheiten nicht auch Rechnung tragen und den Kantonen entsprechend die Instrumente in die Hand geben müssen, damit sie auch regional abgestufte Lösungen treffen können. Genau das will die Motion, da sie den Kantonen mehr Spielraum gibt. Ich teile natürlich die Auffassung von Kollege Rieder, dass wir auch genau hinschauen müssen, wie weit die Bundeskompetenz gemäss der geltenden Verfassungsregelung überhaupt geht. Die Raumplanung darf nur im Grundsatz durch den Bund festgelegt werden. Ob die bestehende, heutige Raumplanungsverordnung, die eine Flächenerweiterung bei einem bestehenden Maiensäss quasi auf den Quadratmeter regelt, dieser Vorgabe entspricht, das würde ich jetzt nicht weiter kommentieren wollen. Aus meiner Sicht geht es hier nicht mehr um Grundsätze, sondern es werden Details geregelt. Wir wollen mit der Motion einen Schritt zurückgehen, das heisst, dass wir uns wieder auf die Grundsätze beziehen und den Kantonen mehr Spielraum geben.

Ich möchte auch noch zur Frage der Ernährungssicherheit, die Kollege Cramer hier vorgebracht hat, Stellung nehmen. Gerade bei den bestehenden Bauten, die jetzt zerfallen, wenn man sie nicht umbaut, wird kein Quadratmeter zusätzliches Kulturland bebaut, Herr Cramer. Die Gebäude, um die es hier bei der Umnutzung geht, bestehen schon. Diese bestehen teilweise schon seit Jahrhunderten. Nur werden sie landwirtschaftlich nicht mehr genutzt, auch aufgrund unserer Bundespolitik, mit der wir anstreben, die Landwirtschaft mit grösseren Betrieben maschineller zu betreiben. Wir nehmen dieses Ziel hier nur auf. Zudem ist auch darauf hinzuweisen, dass viele dieser Maiensässe auf über 1500 Metern liegen, zumindest in unserem Kanton. Dort ist nur ein Schnitt pro Jahr möglich, nur die Graswirtschaft; das sei hier auch noch erwähnt. In diesem Sinne sehe ich überhaupt kein Problem; wir würden nach der Annahme des Verfassungsartikels zur Ernährungssicherheit mit der Zustimmung zur Motion nicht eine Verfassungsinkongruenz schaffen.

Ich unterstütze die Kommission, und ich bitte Sie, hier auch mit der Kommission zu stimmen und damit den Kantonen in Bezug auf die Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone mehr Spielraum zu geben.