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Wicki Hans · Ständerat · 2017-09-26

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Auch ich unterstütze den Weg, den Ihnen die Kommission vorschlägt. Das Bauen ausserhalb der Bauzone ist ja eine emotionale Angelegenheit. In einigen Kantonen führt dieses Thema regelmässig zu intensiven Diskussionen. Es ist dabei auch kein Zufall, dass es ausgerechnet Gebirgs- und Tourismuskantone sind, welche die Standesinitiativen dazu eingereicht haben. Gerade hier ist die landschaftsprägende Funktion dieser Bauten besonders augenfällig. Viele Berggebiete besitzen eine zusammenhängende Kulturlandschaft, die im Laufe von Jahrhunderten gewachsen ist. Diese lässt sich mit dem Begriff der "landschaftsprägend geschützten Bauten", wie er bereits heute in der Raumplanungsverordnung vorhanden ist, nicht ganz erfassen, denn häufig sind es nicht die einzelnen Bauten an sich, die landschaftsprägend sind, sondern es ist das Gesamtensemble. Somit kann ein einzelner Bau für sich alleine nicht speziell herausragend sein, aber im Fall seines Fehlens doch eine gewisse Lücke hinterlassen.

Die gewachsene Kulturlandschaft stellt dabei nicht nur einen Eigenwert für sich dar. Vielmehr hat sie für die regionale Identität und den Tourismus eine wichtige Bedeutung, denn gemeinsam mit der lokalen Produktionsweise, den Bräuchen und Riten prägen auch Bauten die Kultur und Tradition einer Region. Zudem stellt ein solches Gesamtensemble auch für die in- und ausländischen Gäste in den Tourismusgebieten einen wichtigen Faktor dar. Entsprechend besitzen sie zusätzlich eine wirtschaftliche Bedeutung, umso mehr, als sich viele der betroffenen Bauten in strukturschwachen Regionen [PAGE 720] befinden. Eine Umnutzung würde daher auch den Bewohnern dieser Regionen entgegenkommen, indem alternative Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Überborden ist dabei nicht zu befürchten, denn bereits die Motion sieht griffige Einschränkungen vor. Sie bildet einen geeigneten Mittelweg, um dieses Anliegen sachgerecht umzusetzen.

Ich empfehle Ihnen daher die Ablehnung der Standesinitiativen und die Annahme der vorliegenden Kommissionsmotion.