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Engler Stefan · Ständerat · 2017-09-26

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte die Argumente von Kollege Wicki nicht wiederholen, aber auf einen Punkt möchte ich aufmerksam machen. An und für sich geht ja diese Motion in die genau gleiche Richtung wie der Bundesrat mit der sich jetzt in der Vernehmlassung befindenden Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes. Auch der Bundesrat will - jedenfalls gemäss der Vernehmlassungsvorlage - Lockerungen ausserhalb der Bauzonen herbeiführen, indem den Kantonen mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollen. Auch sollen Interessenabwägungen vorgenommen werden können, solche zwischen den Entwicklungsmöglichkeiten, die mehr regionalpolitisch begründet sind, und der Raumordnungspolitik, die vor allem Kollege Cramer hier ins Feld geführt hat. Da liegt ja genau das Problem des geltenden Rechts: Es lässt die Interessenabwägung zwischen Entwicklung und Bewahrung überhaupt nicht zu; damit lässt es auch die Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft völlig ausser Acht.

Der Vorschlag des Bundesrates ist derzeit in der Vernehmlassung. Es ist ein Vorschlag mit einem Richtplanvorbehalt und einer Kompensationspflicht in diesem Bereich. Mindestens der Richtplanvorbehalt wird natürlich eine grosse Absicherung darstellen, damit im ganzen Land und in den jeweiligen Kantonen kein Wildwuchs entstehen kann. Voraussetzung ist, dass das die Kantone organisieren. Sie wissen, dass der kantonale Richtplan dann noch der Genehmigung durch den Bundesrat bedarf. Damit ist die Gewähr gegeben, dass nicht unvernünftige Entscheidungen gefällt werden können. Inwieweit der Kompensationsansatz praxistauglich und durchführbar ist und nicht zu viel Bürokratie nach sich zieht, wird man bei der weiteren Beurteilung der Vorlage noch genau anschauen müssen. Insofern verstehe ich es eigentlich nicht, dass der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt, zumal er ja bereit ist, einen ähnlichen Weg zu gehen.

Auch ich bin der Meinung - es wurde verschiedentlich gesagt -, dass man nur schon angesichts der Vielzahl an Gebäuden, die möglicherweise für eine Umnutzung infrage kommen, bei der Einschätzung der Auswirkungen vorsichtig sein sollte. Das betrifft auch die Abwägung, was im Gesamtinteresse und im öffentlichen Interesse steht und was im privaten Partikularinteresse. Insofern bestünde bei einer Weiterverfolgung dieses Projekts auch die Möglichkeit, die Nutzungsmöglichkeiten näher zu definieren, beispielsweise im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Nutzung für den Agrotourismus und für den Eigengebrauch, damit solche Gebäude nicht zu Spekulationszwecken umgenutzt werden können. Ich wäre sogar der Meinung, dass für die Unterbindung von Spekulation auch eine Mehrwertabschöpfung ins Auge gefasst werden könnte, ähnlich wie bei den Bauzonen. Wir möchten jedenfalls nicht, dass spekuliert wird oder dass Erschliessungsanlagen durch die öffentliche Hand bezahlt werden, während Private davon profitieren.

Ich unterstütze also die Stossrichtung der UREK, wonach mit der Motion auf dem Weg, der von der Gesetzgebung bereits eingeschlagen worden ist, fortgeschritten werden soll. Immerhin sichert die Motion den Fall ab, dass das Thema auch dann auf der politischen Agenda bleibt, wenn die Stellungnahmen der Vernehmlassung für die zweite Etappe der RPG-Revision derart ausfallen sollten, dass damit die Revision auf längere Zeit hinausgezögert würde.