Baumann Isidor · Ständerat · 2017-09-27
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Mit dieser Botschaft wird uns der Antrag gestellt, der Genehmigung und Umsetzung des WTO-Ministerbeschlusses über den Ausfuhrwettbewerb und über die Genehmigung der Änderungen der Verpflichtungsliste LIX - das heisst Nummer 59, das entspricht der Nummer der Verpflichtungsliste Schweiz-Liechtenstein in der WTO - zuzustimmen.
Was heisst das, etwas einfacher gesagt? An der 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi wurde beschlossen, dass Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte bis Ende 2020 abgeschafft werden müssen. Für die Schweiz bedeutet das: Unser "Schoggi-Gesetz" muss aufgehoben werden. Die Schweiz gehört zusammen mit Kanada und Norwegen zu den letzten drei Industrieländern, welche noch solche Exportsubventionen anwenden. Für die Umsetzung des WTO-Ministerbeschlusses vom Dezember 2015 wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt. Der Bundesrat will aber rascher handeln, um damit den betroffenen Branchen möglichst früh Rechtssicherheit zu geben. So will der Bundesrat das uns beantragte Massnahmenpaket bereits auf den 1. Januar 2019 in Kraft setzen.
Ihre Kommission, die WAK-SR, hat für diese Vorlage im Juni Anhörungen durchgeführt. Es wurden Vertreter der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, des KMU-Forums, des Schweizer Bauernverbands und von Chocosuisse eingeladen. Diese Anhörung fand auch im Beisein von Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge, sowie von Vertretern des Seco und des BLW statt. Ich darf es vorwegnehmen: Alle Anhörungsteilnehmer äusserten sich grundsätzlich im positiven Sinne zu dieser Vorlage; sie unterstützten den Entwurf des Bundesrates. So wurde die Umsetzung des WTO-Beschlusses aus volkswirtschaftlichen Gründen als für die Schweiz sehr wichtig beurteilt. Auch eine rasche Inkraftsetzung, wie sie der Bundesrat beantragt, wurde von niemandem bestritten.
Für alle Anhörungsteilnehmer sind jedoch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zwingend zu ergreifen. Das heisst nichts anderes, als dass eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018 bis 2021 unumgänglich ist. Vorgeschlagen wird das pragmatische Vorgehen, die bisher unter dem "Schoggi-Gesetz" gesprochenen Mittel neu ins Agrarbudget aufzunehmen. Es werden mindestens 95 Millionen Franken gefordert, was auch dem Kredit "Ausfuhrbeiträge Landwirtschaft" der Jahre 2015 bis 2017 entspricht. Dies sind also nicht nur 67,9 Millionen Franken, wie es der Bundesrat vorschlägt. Die 95 Millionen Franken haben grosse Bedeutung: Es geht um 18 000 Hektaren Produktionsfläche, 10 Prozent des Brotgetreides, das sind 40 000 Tonnen, und 7 Prozent der Milchmenge, das sind 250 Millionen Kilo Milch. Um diese Produktionsvolumen zu veredeln und zu exportieren, sind 95 Millionen Franken für Begleitmassnahmen für die Veredelungsindustrie und die Landwirtschaft zwingend zu sprechen.
In einem Punkt jedoch gehen die Einschätzungen der Rohstoffproduzenten, sprich der Landwirtschaft, gegenüber denjenigen der Vertreter der Veredelungsindustrie auseinander. Unter "Veredelungsverkehr" - das zur Erklärung - versteht man den Import von Rohstoffen, die nach der Veredelung wieder ausgeführt werden müssen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erleichterung des Veredelungsverkehrs lehnen der Schweizer Bauernverband und die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz ab: Das sei eine völlig unnötige Aufhebung des Grenzschutzes. Da aufgrund der Ausrichtung der neuen Zulagen keine Rohstoffpreisnachteile entstünden, gebe es keinen Grund, den Veredelungsverkehr zu erleichtern. Es wird auch die Meinung vertreten, der Entwurf des Bundesrates sei mit dem Zollgesetz nicht vereinbar, weil dort festgehalten sei, dass Beiträge für den Veredelungsverkehr nur dann gewährt werden können, wenn nicht genügend inländische Rohstoffe vorhanden sind oder die Rohstoffpreisdifferenzen nicht ausgeglichen werden können. Die Getreide- und die Milchbranche hätten zudem zum Ziel, die Schweizer Rohstoffe auch künftig zu wettbewerbsfähigen Bedingungen anzubieten. Darum brauche es diese Erleichterungen nicht. Diese würden nur Druck auf die schweizerischen Produktepreise bewirken.
Hingegen ist für die Vertreter der Veredelungsunternehmen eine wirkungsvolle Vereinfachung des aktiven Veredelungsverkehrs sehr wichtig. Ihnen geht der Bundesrat noch zu wenig weit, denn es könnten noch weitere unnötige bürokratische Hürden abgeschafft werden. Die Wirkung des aktiven Veredelungsverkehrs werde auch überschätzt, da für Swissness ohnehin schweizerische Rohstoffe verwendet werden müssen.
Die Kommission konnte somit zur Kenntnis nehmen, dass die Anhörungsteilnehmer mit Ausnahme der Vereinfachung des aktiven Veredelungsverkehrs und des zu tiefen Ausfuhrbeitrages von 67,9 Millionen Franken die Vorlage des Bundesrates unterstützen. Das deckt sich auch grossmehrheitlich mit den Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung. Von 93 eingegangenen Vernehmlassungen sind 87 grundsätzlich positiv.
An der zweiten Sitzung wurde, basierend auf den Anhörungsergebnissen und den an der ersten Sitzung eingeforderten Unterlagen, welche das Seco den Kommissionsmitgliedern in einem Bericht zugestellt hatte, ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. Dabei wurde hervorgehoben, dass der Bundesrat rasch eine Nachfolgelösung erarbeitet habe. Es wurde auch gewürdigt, dass mit den betroffenen Branchenorganisationen in enger Zusammenarbeit Wege für privatwirtschaftliche Lösungen gefunden wurden. Diese sollen auch sicherstellen, dass die WTO-Regeln eingehalten werden.
In der Kommission wurde auch noch ein Antrag für die Einführung eines Exportzertifikatesystems diskutiert. Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit, verlässliche Daten zu haben. Die Branche, welche privatrechtliche Systeme zum Ausgleich der Rohstoffpreisdifferenzen bei Verarbeitungsprodukten auf die Beine stelle, benötige verlässliche Daten zum Export, und das für die einzelnen Milch- und [PAGE 723] Getreidegrundstoffe, für welche Entschädigungen ausgerichtet werden. Da diese Daten beim Zoll erhoben werden, wurde die Meinung vertreten, dass diese Daten den privatrechtlichen Organisationen zur Verfügung gestellt werden sollten.
Die Verwaltung wehrte sich dagegen, diese Daten herauszugeben, und sprach von zusätzlichem Personalaufwand und dem Aufbau eines neuen, kostenverursachenden Systems. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag zurückgezogen; dies aber mit der Bitte, dass die Verwaltung sensibel bleibe, dass das neue System privatwirtschaftlich funktioniere und die Mittel richtig und korrekt verwendet werden. Selbst der Bundesrat sagt nämlich in der Botschaft, dass die Begleitmassnahmen nach Einführung innerhalb von vier Jahren evaluiert werden sollen.
Zu den zwei von der WAK-SR eingebrachten Änderungsanträgen äussere ich mich dann in der Detailberatung.
Ich beantrage Ihnen im Namen der WAK-SR, dass Sie eintreten und diese Vorlage mit Zustimmung zu den Anträgen der WAK-SR in der Gesamtabstimmung genehmigen.