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Schmid Martin · Ständerat · 2017-09-27

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-27

Wortprotokoll

Wie Ihnen der Präsident schon dargelegt hat, behandeln wir heute zwei weitere Motionen und ein Postulat, welche von der WAK-SR ausgearbeitet worden sind, nachdem wir letzte Woche schon die Motion 17.3622, "Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In der EU zulässige Health Claims sollen auch in der Schweiz möglich sein", behandelt und angenommen haben. Die heute hier zu diskutierenden Vorstösse behandeln das gleiche Thema.

Am Schluss beantragt Ihnen die Kommission nebst diesen Motionen und dem Postulat auch noch, die Frist für die Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Altherr um zwei Jahre zu verlängern. Wenn Sie dieser Fristverlängerung nicht zustimmen würden, wäre diese parlamentarische Initiative erledigt.

Zur Erläuterung der Entstehungsgeschichte der Motionen möchte ich nochmals kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Beide Räte haben der parlamentarischen Initiative Altherr Folge gegeben. Die inhaltliche Frage, die sich bei der parlamentarischen Initiative Altherr stellt, ist eine Änderung des Kartellgesetzes. Mit der Initiative wird verlangt, dass das Verbot bestimmter Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen auch für Unternehmen gelten soll, von denen andere Unternehmen in der Weise abhängig sind, dass ihnen keine ausreichenden oder zumutbaren Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen; es geht um die sogenannte relative Marktmacht. Die mit der parlamentarischen Initiative Altherr vorgeschlagene Regelung gleicht jener, die die WAK-NR am 19. August 2014 beim Kartellgesetz beschlossen hat.

Zurzeit befindet sich diese parlamentarische Initiative zur Umsetzung in der WAK-SR. Inhaltlich bestehen darüber, wie mit dieser parlamentarischen Initiative umgegangen werden soll, immer noch erhebliche Differenzen in der Kommission. Die parlamentarische Initiative ist, wie ich das schon letzte Woche erklärt habe, umstritten. Die Kommission war sich jedoch einig, dass wir Ihnen trotz grosser inhaltlicher Differenzen eine Fristverlängerung von zwei Jahren bis zur Herbstsession 2019 beantragen wollen. Wenn Sie nun, wie das die Kommission beantragt, dieser Fristverlängerung zustimmen, wird die Kommission darüber zu befinden haben, ob sie eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten oder Ihnen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative beantragen wird. In jedem Fall braucht die Kommission jedoch Ihre Zustimmung, damit wir die Diskussionen und Arbeiten inhaltlich weiter vorantreiben können.

Die Diskussion in der Kommission zeigte jedoch auch auf, dass das Kartellrecht für viele Fälle - unabhängig davon, ob die parlamentarische Initiative Altherr umgesetzt wird oder nicht - nicht oder nicht ausschliesslich geeignet ist, einen Beitrag im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz zu leisten. Die Probleme der Hochpreisinsel Schweiz müssen auch noch mit anderen Massnahmen angegangen werden. Nach Auffassung der Kommission braucht es deshalb in jedem Fall diese zweite Stossrichtung, die Handelshemmnisse abbauen und den Wettbewerb stärken will.

Es gibt also zwei grundsätzliche Lösungswege, die sich gegenseitig nicht ausschliessen: einerseits die diskutierte mögliche Änderung im Kartellgesetz, andererseits aber auch die Abschaffung technischer und nichttarifarischer Handelshemmnisse. Diese Motionen und das Postulat sind wie die schon letzte Woche angenommene Motion das Ergebnis dieser Diskussionen. Wir haben festgestellt, dass sehr viele erhöhte Preise auf Regulierungen zurückzuführen sind, welche wir selbst beschlossen haben. Wir schotten selbst die Märkte ab und verhindern damit Parallelimporte. Das ist bisher politisch so gewollt. Somit ist es auch politisch gewollt, dass wir in vielen Bereichen höhere Preise in Kauf nehmen müssen.

Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass wir genauer hinschauen müssen, ob wirklich jede zusätzliche schweizerische Regulierung berechtigt ist. Wir haben festgestellt, dass gewisse Handelshemmnisse ohne Schaden aufgehoben werden können. Diese Vorstösse haben alle zum Ziel, durch Identifikation und Beseitigung von technischen Handelshemmnissen die Inlandpreise zu senken. Wir haben deshalb die Motion 17.3623, "Abbau von Handelshemmnissen. Keine Abweichungen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip bezüglich optischer Darstellung von Produktdeklarationen", lanciert. Ebenso haben wir die Motion 17.3624, "Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen", ausgearbeitet. Zudem haben wir das Postulat 17.3625, "Abbau von Handelshemmnissen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip stärken durch eine deutliche Reduktion der Ausnahmen", eingereicht. Alle diese Vorstösse bezwecken die stringentere Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips und damit die Öffnung des Schweizer Marktes sowie die potenzielle Verbilligung der Importe.

Die Schweiz ist heute insbesondere gegenüber der EU ein abgeschotteter Markt. Viele Produkte dürfen heute nicht direkt zum Verkauf in die Schweiz importiert werden. Wenn jedoch der Schweizer ins Ausland geht, kauft er das Produkt dort ein und führt es über die Grenze ein, ohne dass wir das in irgendeiner Form als problematisch beurteilen. Solche Hemmnisse für die aus der EU in die Schweiz importierten Produkte will die WAK angehen, denn ein sehr grosser Teil der Differenzen zwischen den Preisen der EU und den Preisen der Schweiz kann durch Importbarrieren erklärt werden. Eine konsequente Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips senkt diese Barrieren, öffnet die Märkte und senkt damit auch die Preise.

Im Unterschied zum Bundesrat ist die Kommission der Meinung, dass allen Motionen Folge geleistet werden soll, um eine kleine Massnahme gegen diese Hochpreisinsel Schweiz zu ergreifen. Wir sind auch nicht der Meinung, dass die Motion bezüglich optischer Darstellung von Produktdeklarationen schon vollumfänglich umgesetzt sei. Insbesondere im [PAGE 731] Vollzug bestehen noch erhebliche Probleme. Auch die Praxis ist noch zu vereinfachen, und es sind damit weitere bürokratische Hindernisse abzubauen. Wir sind auch froh, dass der Bundesrat bereit ist, die anderen Motionen und das Postulat entgegenzunehmen.

Ich komme zum Schluss: Aufgrund der hohen Inlandpreise ist es richtig, den Bundesrat zu beauftragen, diese von der WAK ausgearbeitete Stossrichtung insgesamt umfassend weiterzuverfolgen und auf allen Ebenen aktiv zu werden. Ich bitte Sie deshalb im Namen der WAK, einerseits diesen Motionen und dem Postulat, andererseits aber auch der beantragten Fristverlängerung für die parlamentarische Initiative Altherr 14.449 zuzustimmen.