Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-09-27
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Es lohnt sich aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion, zuerst den politischen Gesamtzusammenhang herzustellen. Da sei daran erinnert, dass sich der Souverän in einer Abstimmung am 5. Juni 2016 dafür ausgesprochen hat, die Asylverfahren zu beschleunigen. Diesen Volksentscheid gilt es nun entsprechend zu respektieren. Ganz konkret bedeutet das, dass die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss.
Das revidierte Asylgesetz hält weiter fest, dass Asylverfahren mehrheitlich in den Zentren des Bundes rechtskräftig erledigt werden sollen. Dieser Überlegung trägt die vorliegende Immobilienbotschaft Rechnung. Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion dieser Botschaft zustimmen und die Minderheitsanträge ablehnen.
Der Verweis auf die Machbarkeitsstudien ist zwar zutreffend. Wir stellen aber fest, dass aufgrund der Fristen - Abstimmung Mitte 2016, Realisierung oder Umsetzung ab 2019 - gar kein anderes Verfahren möglich war.
In Bezug auf den Antrag der Minderheit I (Aeschi Thomas) ist Folgendes festzuhalten: Der Antrag will die Beträge um das Ausmass der Kostenungenauigkeit kürzen. Wir halten uns nicht für Bauexperten, welche die einzelnen Beträge im Detail exakt beurteilen können. Es ist jedoch klar, dass Bauvorhaben eine Kostenungenauigkeit beinhalten. Diese wurde hier mit 15 Prozent berücksichtigt. Wenn Sie im Zivilen planen, dann rechnen Sie in der Regel mit 25 Prozent. Man könnte noch einwenden, dass man mit zusätzlichem Spielraum budgetiert habe und deshalb bei diesen 15 Prozent bleiben könne. Wir gehen davon aus, dass ordentlich budgetiert wurde.
Nun können Sie selbstverständlich die Kostenungenauigkeit in diesem Kredit unberücksichtigt lassen. Die Konsequenz wäre eine einfache: Wenn es zu einer Überschreitung kommt, werden wir diese Frage wiederum im Rahmen eines Nachtragskredits diskutieren müssen; wir würden zustimmen müssen, gewonnen wäre also nichts.
Für uns ist ebenso klar, dass bei diesen Zentren der Aspekt einer späteren Umnutzung mitberücksichtigt werden muss. Sie können ja nicht in guten Treuen davon ausgehen, dass Sie mitten in der Stadt Zürich eine einfache Baracke hinstellen können. Wir haben den Eindruck, dass diese Überlegungen bei den Projekten geprüft und zweckmässig berücksichtigt wurden.
Bei einzelnen Projekten liegen die Kosten dann tatsächlich über den durchschnittlich errechneten Kennzahlen. Da ist zunächst einmal festzuhalten, dass der erstellte Kennzahlenvergleich, wie Sie ihn auch in der Botschaft nachlesen können, schlüssig ist, und er ist auch nachvollziehbar. Weiter wird die Überschreitung dieses Durchschnittswertes damit begründet, dass die übernommenen Gebäude entweder durch einen Neubau ersetzt oder eben einer Gesamtsanierung unterzogen werden müssen. Das ist nachvollziehbar und gibt deshalb aus unserer Sicht keinen Anlass zur Kritik.
Die Anträge Dettling und Brand sind Varianten des Minderheitsantrages Aeschi Thomas, weshalb wir nicht darauf eintreten.
Der Antrag Pfister Gerhard ist für uns nachvollziehbar. Wir meinen aber, dass die Immobilienbotschaft der falsche Ort ist, die darin enthaltene Frage zu regeln, weshalb wir diesen Antrag ebenfalls ablehnen.
Bleibt schliesslich der Antrag der Minderheit III (Aeschi Thomas), nämlich eine Verschiebung innerhalb des Gesamtkredites nur bei den zivilen Bauten zuzulassen und nicht auch bei den Bundesasylzentren. Damit würde eine bewährte Praxis aufgegeben. Es war bei allen anderen Krediten auch ausserhalb der Immobilienbotschaft immer Usus, dass Kredite eben in diesem Sinne verschoben werden können.
In Anbetracht dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, dem Entwurf zuzustimmen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.