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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-05

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Es wird beantragt, dass Investitionen für energetisch wirksame Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes zu 100 Prozent als wertvermehrend gelten und so eben auch vollumfänglich auf die Mieterschaft überwälzt werden können. In der Kommission war dieser Antrag äusserst umstritten. Er wurde mit 9 zu 9 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Die Gründe dafür haben Sie teilweise schon gehört, ich möchte sie noch ergänzen:

Zum einen ist festzustellen, dass in Artikel 269a Absatz 1 Litera d der Grundsatz festgelegt ist, dass eine [PAGE 712] Mietzinserhöhung, wenn der Vermieter Mehrleistungen, also Investitionen vornimmt, grundsätzlich zulässig ist. Darunter fallen natürlich auch Investitionen im Energiebereich; das ist bereits heute schon der Fall.

Selbstverständlich handelt es sich bei diesen Investitionen, die die CO2-Reduktion zum Ziel haben ....