Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat sieht keine Veranlassung zu einem Einspruch der Schweiz gegen das unrechtmässig erteilte europäische Patent, weil eine Überprüfung desselben infolge der zahlreich angekündigten Einsprüche sichergestellt ist. Eine zusätzliche Einsprache der Schweiz würde am Ergebnis der Überprüfung nichts ändern.

Das fragliche Patent kann in der Schweiz ohnehin nicht durchgesetzt werden, soweit die Verwertung der Erfindung der Verfassung und damit dem Vorbehalt der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten zuwiderläuft. Zudem möchte der Bundesrat mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die formelle Existenz eines Patents, ob gültig oder nicht, in keiner Weise die Gesetzgebung gegen Missbräuche der patentierten Technologie unterläuft. Patente geben dem Patentinhaber zwar die Befugnis, andere von der gewerblichen Nutzung der patentierten Erfindung auszuschliessen. Sie geben ihren Inhabern jedoch keinen Anspruch auf Verwertung der patentierten Erfindung. Ein Patent ist also kein Persilschein zur Nutzung einer patentierten Technologie.

[PAGE 152]