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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-09-28

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-09-28

Wortprotokoll

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die aktuellen Wahlfranchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss KVG beizubehalten. Zum Zeitpunkt, als ich die Motion einreichte, plante der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. Er sah eine Reduktion der Anzahl Franchisen und eine Senkung der Prämienrabatte vor.

Aufgrund der massiven Kritik in der Anhörung hat der Bundesrat seine Absicht geändert. Ende Juni dieses Jahres hat der Bundesrat angekündigt, die Anzahl Stufen beizubehalten, aber die Rabattierung zu ändern. Für 500 Franken Franchise soll der maximal mögliche Rabatt von heute 70 auf 80 Prozent erhöht werden. Im Gegensatz dazu sollen die Rabatte für die höchste Kategorie von 70 auf nur noch 50 Prozent gesenkt werden. Das reduziert den Rabatt von heute etwa 1540 Franken auf noch 1100 Franken. Das Maximum für die Rabattierung wird heute übrigens nicht ausgeschöpft. Aktuell werden auf allen Franchisestufen maximal plus/minus 65 Prozent Rabatt zugestanden.

Durch die Reduktion der Rabatte wird das Wahrnehmen von Eigenverantwortung im Gesundheitswesen bestraft. Denn die Wahlfranchisen ermöglichen es dem Versicherten, mit einem höheren finanziellen Anteil mehr Verantwortung zu übernehmen. Dieses Verhalten sollte vom Bundesrat gefördert werden. Mit der Streichung von Franchisestufen und insbesondere der Reduktion der Rabattmöglichkeiten bewirkt er jedoch genau das Gegenteil. Durch dieses Vorgehen werden falsche Anreize gesetzt, was sich wiederum negativ auf die Kostenentwicklung auswirken würde.

In der Zwischenzeit sind die Kommissionen von Nationalrat und Ständerat aktiv geworden. Bundesrat Berset hatte in der SGK-NR ausgeführt, dass die Änderungen frühestens für das Prämienjahr 2019 oder 2020 in Kraft treten würden. Dennoch haben beide SGK einer gleichlautenden Kommissionsmotion zugestimmt, welche den Bundesrat beauftragt, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen.

Es gibt aber auch noch einen anderen Aspekt. Gemäss einem Beitrag in der Sendung "Kassensturz" vom 19. September gibt es mindestens einen Versicherer, welcher offenbar für das Anwerben neuer OKP-Kunden mit hoher Franchise bis 250 Franken Provision bezahlt. Wenn ich das analysiere, komme ich zu folgenden Schlüssen:

1. Es gibt weiterhin Risikoselektion. Dabei sind Versicherte mit hoher Franchise offenbar gute Risiken. Vor dem Hintergrund der Einschätzung des Bundesamtes für Gesundheit, es seien insbesondere Junge, Gesunde, welche dieses Modell wählen, erstaunt mich diese Erkenntnis doch. Es geht immerhin um 1,4 Millionen Personen oder um 21 Prozent der Versicherten.

2. Der Risikoausgleich ist weiterhin verbesserungsfähig. Das müssen wir überprüfen.

3. Die Praxis zeigt aber auch, dass der Bundesrat mit seinem Entscheid, die Rabatte zu verkleinern, genau diesen Versicherern in die Hände spielt. Mit weniger Rabatt wird die Risikoselektion noch attraktiver, und die Jagd nach guten Risiken wird wieder angeheizt. Eine solche Entwicklung liegt total quer in der gesundheitspolitischen Landschaft. Auch die Versicherten haben sich sowohl in Umfragen wie auch in der [PAGE 1679] Abstimmung zur Einheitskasse klar zum aktuellen System mit seiner Wahlvielfalt mit Eigenverantwortung bekannt.

Die Motion verlangt im Einklang mit der Auffassung der beiden SGK, dass die aktuell bestehenden Wahlfranchisen beibehalten werden. Dies betrifft sowohl die Zahl der Franchisen wie auch die möglichen Rabattierungen.

In diesem Sinne und auch im Sinne der beiden SGK bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.