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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-06-05

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Herr Hegetschweiler hat die "Notventildiskussion" vorgezogen; ich wollte sie eigentlich erst später führen. Aber selbstverständlich hat mein Minderheitsantrag, der auch von Doris Leuthard unterschrieben wurde, einen klaren Bezug zu den zwei Aspekten. Gegen das von mir favorisierte Modell wurde immer wieder angeführt - von beiden Seiten, von der Sprecherin der SP-Fraktion und von Herrn Hegetschweiler -, es fehle das entsprechende Notventil.

Ich habe bereits in meinem Votum zur Modellwahl ausgeführt, dass die behauptete Starrheit nur relativ ist. Die aus Mieterwechseln, Erneuerungen und Handänderungen resultierenden Vertragsänderungen sorgen für eine ausreichende Dynamik auf dem Wohnungsmarkt: Zusammen ist davon jährlich rund ein Viertel aller Mietverhältnisse betroffen. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat im Rahmen der Beratungen in den Kommissionen Berechnungen angestellt und die Mietzinsentwicklung in den verschiedenen Szenarien miteinander verglichen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Rendite durch die Systemänderung nicht negativ beeinflusst wird. Bei dem von mir favorisierten Modell ergab sich sogar eine deutliche Verbesserung. Es besteht also kein Anlass anzunehmen, dass die Investitionsneigung im Wohnungsbau aufgrund der Systemänderung zurückgehen könnte.

Auch die immer wieder geäusserten Bedenken bezüglich der Liquiditätsprobleme bei starken Hypothekarzinssteigerungen sind unbegründet. Auch hier haben die Resultate der Untersuchungen des Bundesamtes für Wohnungswesen gezeigt, dass nur in Extremfällen ein kleiner Teil der Vermieterschaft betroffen wäre. Die generellen Leerstandsrisiken sind auf jeden Fall wesentlich grösser. Nebst den bereits angeführten Mietzins-Erhöhungsmöglichkeiten verbleibt dem Vermieter noch die Möglichkeit einer so genannten Konsensualerhöhung, d. h. einer zwischen den Parteien des Mietvertrages frei vereinbarten Erhöhung. Das Bundesgericht hat diese Möglichkeit so lange zugelassen, ausdrücklich autorisiert, als diese nicht mit der Androhung einer Kündigung verbunden wird, also ohne jeglichen Druck auf den Mieter zustande kommt. Als allerletztes Mittel - das gebe ich auch zu, das ist so - des Vermieters zur Beseitigung von Kostenengpässen bleibt die Kündigung, d. h., sie steht selbstverständlich auch dem Mieter offen.

Mein Minderheitsantrag zu diesem Artikel zielt darauf ab, für gleich lange Spiesse zu sorgen. In Artikel 269 Absatz 2bis wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Mieter erstmals nach fünf Jahren eine Überprüfung verlangen können. Gerade dieser Artikel hat die Mehrheit des Ständerates dazu veranlasst, vom Konzept der eigenen Kommission für Rechtsfragen abzukommen und auch für die Vermieter nach fünf Jahren eine Erhöhungsmöglichkeit zu schaffen. Ich wehre mich gerade gegen diese Erhöhungsmöglichkeit der Vermieter nach fünf Jahren, die zu einer absoluten Mietzinsspirale führen würde. Ich habe dann versucht zu sagen: Dann können in einem bestehenden Mietverhältnis beide keine Kontrolle machen. Ich bin also gegen diese Möglichkeit und will für gleich lange Spiesse sorgen.

Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne, meinem Minderheitsantrag zu folgen.