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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2002-06-05

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-05

Wortprotokoll

Die Standesinitiativen Genf, Freiburg und Neuenburg verlangen, dass der Bund das Übereinkommen Nr. 103 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz unterzeichnet und dass er dafür sorgt, dass das Übereinkommen bei einer allfälligen Revision nicht ausgehöhlt und entwertet wird.

Das Übereinkommen Nr. 103 fasste im Jahr 1952 verschiedene Übereinkommen im Bereich Mutterschaft zusammen. Es ist von 39 Staaten ratifiziert worden, d. h. von einer relativ geringen Zahl angesichts der Gesamtmitgliedschaft der IAO von 175 Mitgliedstaaten. Im Rahmen der generellen Überholung der heute insgesamt 183 Übereinkommen wurde das Übereinkommen Nr. 103 im Jahre 1999 als nicht mehr zeitgemäss empfunden und deshalb in Revision gegeben.

Nun ist diese Revision im Jahre 2000 abgeschlossen worden. Zum Mutterschutz gibt es ein neues Übereinkommen. Das neue Übereinkommen Nr. 183 enthält eine Schlussbestimmung. In dieser Schlussbestimmung, in Artikel 20 des neuen Übereinkommens, steht, dass das alte Übereinkommen Nr. 103 nicht mehr zur Ratifikation offen steht, sobald das neue Übereinkommen in Kraft tritt. Das neue Übereinkommen tritt in Kraft, sobald zwei Staaten es ratifiziert haben. Am 7. Februar 2001 hat die Slowakei das Übereinkommen nach Italien ratifiziert, womit gemäss den Schlussbestimmungen das neue Übereinkommen offiziell am 7. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt ist eine Ratifikation des alten Übereinkommens nicht mehr möglich. Es ist deshalb faktisch unmöglich, das Übereinkommen Nr. 103 zu ratifizieren.

Hingegen ist die Verwaltung gemäss der Verfassung der IAO verpflichtet, dem Parlament alle Übereinkommen der IAO, welche von der Arbeitskonferenz angenommen wurden, innerhalb von 18 Monaten in einem Bericht oder in einer Botschaft vorzulegen. Das neue Übereinkommen liegt in der Zwischenzeit vor. In einem Bericht zum neuen Übereinkommen beantragt der Bundesrat dem Parlament, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Das neue Übereinkommen Nr. 183 bringt einige Verbesserungen, verbunden mit einer gewissen Flexibilisierung. Grundsätzlich unterstehen alle unselbstständig erwerbstätigen Frauen dem Schutz des Abkommens. Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs wird von 12 auf 14 Wochen verlängert; die finanzielle Unterstützung soll dabei zwei Drittel des früheren Verdienstes nicht unterschreiten. Um die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu schützen, sind die Geldleistungen grundsätzlich durch gesetzliche Sozialversicherungen oder durch öffentliche Mittel zu gewährleisten.

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Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, vom Bericht des Bundesrates Kenntnis zu nehmen. Das schweizerische Recht ist zurzeit mit den Bestimmungen des Übereinkommens nicht vereinbar. Gemäss langjähriger Praxis ratifiziert die Schweiz jene IAO-Übereinkommen, deren Bestimmungen mit nationalem Recht und nationaler Praxis übereinstimmen. Nach dem Abstimmungsresultat vom 13. Juni 1999 gibt es in der Schweiz weiterhin weder eine Mutterschaftsversicherung noch einen Mutterschaftsurlaub, weshalb eine Ratifikation nicht oder noch nicht möglich ist. Der vorliegende Bericht zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz wurde der Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO vorgelegt. Diese ausserparlamentarische beratende Kommission, welche aus Mitgliedern der Verwaltung und der Sozialpartner besteht, stimmt der vorliegenden Analyse des Berichtes zu. Der Bundesrat wird nach einem allfälligen Inkrafttreten einer Mutterschaftsversicherung das Übereinkommen erneut auf seine Übereinstimmung mit Schweizer Recht und Praxis prüfen.

Die Parlamentarische Initiative Triponez, "Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter" (01.426), welcher der Nationalrat am 29. November 2001 Folge gegeben hat, geht in die gleiche Richtung wie das IAO-Übereinkommen Nr. 183. Sobald eine Mutterschaftsversicherung in der Schweiz gesetzlich umgesetzt ist, wird die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 183 zu prüfen sein.

Zusammenfassend möchte ich nochmals auf die heute zu behandelnden Fragen zurückkommen. Den drei Standesinitiativen - Genf, Freiburg und Neuenburg - kann keine Folge gegeben werden: Die Ratifikation des alten Übereinkommens Nr. 103 über den Mutterschutz ist nicht mehr möglich, weil es durch ein neues Übereinkommen ersetzt wurde.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben. Zudem hat Ihnen die vorberatende Kommission ohne Gegenstimme beantragt, vom Bericht des Bundesrates zum revidierten Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz, das die Internationale Arbeitskonferenz verabschiedet hat, Kenntnis zu nehmen.