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Föhn Peter · Ständerat · 2017-11-27

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-27

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen, mit einfachem Bundesbeschluss die Änderungen in den Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf zu gewährleisten. Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben folgende Themen zum Gegenstand:

- im Kanton Thurgau die Grundsätze der Raumplanung; das ist ein Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft";

- im Kanton Tessin die Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang; dies geht zurück auf die Volksinitiative "Prima i nostri";

- im Kanton Wallis die Wahl der Staatsanwälte mit Führungsfunktionen durch den Grossen Rat sowie die Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Justiz, den sogenannten Justizrat;

- im Kanton Genf das Majorzwahlverfahren.

Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demokratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 desselben Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes. Steht eine kantonale Verfassungsbestimmung im Einklang mit dem Bundesrecht, so ist die Gewährleistung zu erteilen.

Alle Änderungen sind bundesrechtskonform. Die Gewährleistung kann somit erteilt werden. Wir haben in der Kommission einzig und allein kurz über die Verfassung des Kantons Tessins diskutiert, aber auch diesbezüglich wurde uns ganz klar gesagt, dass man sie gewährleisten dürfe und gewährleisten solle. Es liegt nämlich ein Rechtsgutachten vor, welches dies bestätigt, und der Bundesrat schlug uns die Gewährleistung ebenfalls vor.

Ich bitte Sie, die Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf zu gewährleisten.