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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-11-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-11-28

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns heute mit einer traurigen Realität in diesem Land, dem Missbrauch und den Misshandlungen von Kindern. In Zahlen sieht diese traurige Realität so aus: Im Jahr 2016 haben schweizerische Kinderkliniken insgesamt 1575 Fälle von Kindsmisshandlungen gemeldet; diese Zahl hat in den letzten Jahren nicht ab-, sondern zugenommen. Jeder sechste Misshandlungsfall betraf ein Kind, welches jünger als ein Jahr alt war. Knapp die Hälfte aller gemeldeten misshandelten Kinder war jünger als sechs Jahre. Zwei Kinder sind an ihren Verletzungen gestorben, beide waren jünger als zwei Jahre.

Ich muss Sie schon fragen, ob wir hier den Handlungsbedarf zuerst überhaupt noch begründen müssen. Was wir alle wollen, ist, solche Fälle in Zukunft möglichst zu verhindern. Genau darum geht es bei dieser Vorlage. Es ist offensichtlich, dass wir in der heutigen Gesetzgebung eine Lücke haben, und zwar haben wir ausgerechnet dort eine Lücke, wo es um die Kinder, und zwar vor allem um die Kleinkinder, geht.

Herr Nationalrat Schwander hat die Frage gestellt, wer hinschaue. Jedes Mal, wenn etwas passiert, jedes Mal, wenn Sie von einem misshandelten Kind lesen, stellt man die Frage, warum niemand hingeschaut hat. Warum hat niemand in der Kinderkrippe hingeschaut? Warum hat eine Kinderärztin nicht gemeldet? Diese Frage beantworten wir heute, indem wir sagen: Wir stellen klar, damit in Zukunft besser hingeschaut wird und damit alle, die regelmässig beruflich Kontakt mit Kindern haben, wissen, wann sie eine solche Meldung machen können, wann sie eine solche Meldung machen dürfen und wann sie eine solche Meldung machen müssen.

Es kann und darf nicht sein - aber heute ist das so -, dass ein Kind zuerst misshandelt werden muss, bis das Rechtssystem Schutzmassnahmen vorschreibt. Die Behörden müssen intervenieren können, bevor etwas wirklich Schlimmes passiert.

Es ist ja nicht so, dass die Meldepflicht etwas Neues wäre. Wir haben bereits heute eine Meldepflicht. Von ihr profitieren alle schulpflichtigen Kinder, weil ihre Lehrerinnen und Lehrer Gefährdungen melden müssen. Hat irgendjemand gesagt, dass diese Meldepflicht ein Problem sei an den Schulen? Hat irgendjemand gesagt, dass deshalb viel zu viele Meldungen gemacht würden? Es ist aber eine Tatsache, dass wir heute mit dieser Regelung keinen Schutz der Kinder im Vorschulalter haben. Wenn z. B. die Kinder in einer Krippe betreut werden, gibt es dort diese Meldepflicht nicht. Ich habe es Ihnen vorhin gesagt: Das ist die Lücke, die wir mit diesem Gesetz schliessen möchten.

Ich habe es vorhin auch erwähnt, ich habe Ihnen die Zahlen genannt: Es ist heute leider so, dass die Opfer von Misshandlungen häufig gerade diese Klein- und Kleinstkinder sind. Wenn z. B. eine Fachperson in einer Krippe feststellt, dass ein Kind gefährdet erscheint, dann soll die Krippe das künftig melden müssen, wenn sie mit den eigenen Mitteln nicht weiterkommt.

Es wurde mehrmals gesagt: Seit Ihrem letzten Entscheid auf Nichteintreten hat Ihre Kommission präzisiert, dass die Meldepflicht z. B. in einer Kinderkrippe auch dann erfüllt ist, wenn die Meldung an eine vorgesetzte Person erfolgt. Es ist also nicht die junge Mitarbeiterin, die dann eine Meldung autonom machen muss, sondern es genügt, dass sie das ihrer vorgesetzten Person meldet. Deshalb habe ich es schon das letzte Mal gesagt, und ich möchte es hier noch einmal wiederholen: Es handelt sich beim Vorschlag des Bundesrates um eine moderate und sinnvolle Erweiterung einer Regelung, die bereits heute besteht. Ich habe es vorhin auch erwähnt: Die Meldepflicht ist und bleibt auch mit dieser Vorlage subsidiär. Die Fachpersonen sind nur meldepflichtig, wenn sie den Kindern nicht selber helfen können.

Sie haben diese Vorlage zum zweiten Mal vor sich. In der Sondersession im April 2016 sind Sie auf Antrag Ihrer Kommission nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat hat die gleiche Vorlage mit einer grossen Mehrheit verabschiedet, mit 33 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nun ist auch Ihre vorberatende Kommission auf die Vorlage eingetreten. Sie hat die Detailberatung durchgeführt und diese Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen. Dabei hat Ihre Kommission die Vorlage in wichtigen Punkten präzisiert und konkretisiert.

Mit den Präzisierungen hat die Kommission insbesondere auch jenen Bedenken Rechnung getragen, die in diesem Rat das letzte Mal in der Eintretensdebatte geäussert wurden. Diese Präzisierungen haben dazu geführt, dass die Mehrheit der Kommission jetzt diese Vorlage unterstützt. Ihre Kommission hat insbesondere präzisiert, welches die Voraussetzungen sind, damit es überhaupt zu einer Meldung kommt. Und sie hat ganz klar festgehalten, dass von der Meldepflicht nur [PAGE 1777] Fachpersonen erfasst sind und dass die Meldung - ich habe das vorhin gesagt - der Mitarbeiterin einer Kinderkrippe an eine vorgesetzte Person genügt, um diese Meldepflicht zu erfüllen.

Ich möchte hier auch noch Folgendes festhalten: Es ist nicht so, dass jede Meldung bei der Kindesschutzbehörde automatisch zu einer Intervention führt. Jede Meldung wird zuerst geprüft, und offensichtlich unbegründete Meldungen werden sofort ausgefiltert. Bei den anderen Meldungen wird abgewogen, ob eine Massnahme getroffen werden muss. Und wenn wir von "Massnahmen" sprechen, dann sprechen wir zum Beispiel von einer ganz einfachen Beratung, von einem einzigen Gespräch oder allenfalls von der Möglichkeit, Unterstützung zu organisieren. Auch das verstehen wir unter einer "Massnahme".

Die Massnahmen im Bereich des Kindesschutzes sind übrigens seit der Einführung der Kesb zurückgegangen - entgegen dem, was allenfalls immer wieder kolportiert wird. Sie können das nachlesen im Bericht, den der Bundesrat ja in Bezug auf eine erste Evaluation der Kesb erstellt hat und den Ihre Kommission abwarten wollte, bevor sie über diese Vorlage entschieden hat. Der Bericht wurde in Ihrer Kommission diskutiert. Ihre Kommission hat von den weiteren Arbeiten des Bundesrates Kenntnis genommen. Ihre Kommission unterstützt diese weiteren Arbeiten. Und ich möchte hier einfach in aller Klarheit sagen: In Ihrer Kommission wurden bei der Beratung dieses Berichtes keine Anträge gestellt. Wenn also Ihre Kommission oder einzelne Kommissionsmitglieder mit dem Bericht oder mit den weiteren Arbeiten nicht einverstanden gewesen wären oder andere Arbeiten gewollt hätten, dann hätten sie dort die Möglichkeit gehabt, das einzubringen. Es wurden aber keine Anträge gestellt.

Nun, ich komme zurück zur Vorlage, über die Sie heute beraten. Neben der Ausweitung der Meldepflicht, besonders auf Fachpersonen, die sich mit kleinen und Kleinstkindern beschäftigen, enthält die Vorlage einen zweiten wichtigen Punkt, nämlich dass Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger ein Melderecht erhalten, und zwar dann, wenn ein Kind gefährdet erscheint, und nicht erst dann, wenn es Opfer einer Straftat geworden ist. Ich rede hier unter anderem von den Ärztinnen und Ärzten, Kinderärztinnen auch, Hebammen, Psychologinnen, Psychologen. Auch das führt zu einem besseren Schutz des Kindes. Dieser Teil der Vorlage ist insbesondere in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Jeder Fall von Kindsmisshandlung ist tragisch. Jeder Fall von Kindsmisshandlung ist ein Fall zu viel. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Sie haben nachher, in der Detailberatung, die Möglichkeit, verschiedene Punkte noch zu diskutieren, auch die Frage, ob die einzelnen Kantone, die ja heute mit weiter gehenden Schutzmassnahmen gute Erfahrungen machen, weiterhin ihre eigenen Massnahmen beibehalten können oder ob Sie einer schweizweiten Harmonisierung den Vorzug geben. Diese Frage können Sie in der Detailberatung noch einmal intensiv diskutieren. Wenn Sie auf die Vorlage nicht eintreten, ist auch diese Diskussion weg.

Die aus meiner Sicht einzige entscheidende Frage, die Sie jetzt beim Eintreten beantworten müssen, ist: Kann diese Vorlage den Schutz der Kinder verstärken? Die Antwort des Bundesrates ist klar: Ja. Auch der Ständerat hat diese Frage im September des letzten Jahres ganz klar mit Ja beantwortet. Auch die Kantone unterstützen diese Vorlage.

Wir haben in den letzten Jahren mehrmals die Frage der Strafverfolgung von Personen, die Kinder misshandelt haben, diskutiert. Wenn wir die Kinder tatsächlich besser schützen wollen, sollten wir nicht erst dann eingreifen, wenn die Kinder misshandelt worden sind, eine Straftat vorliegt und der Täter dann auch zu Recht bestraft wird. Unser Ziel muss es sein, dass wir Fälle von Kindsmisshandlung verhindern können. Das können wir nur, wenn jemand frühzeitig hinschaut, wenn jemand weiss, dass eine Gefährdung vorliegt, und sich dann auch entsprechend für dieses Kind einsetzen kann.

Ich bitte Sie inständig, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.