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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2017-11-28

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-28

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Die Gegner dieser Vorlage werden in der Öffentlichkeit gerne verunglimpft. Man wirft den Gegnern dieser Vorlage gerne vor, sie würden Täterschutz betreiben. Die Sache ist zu ernst für gegenseitige Vorwürfe. Ich erinnere an den April 2016, als es um die Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ging. Dort haben verschiedene von uns die rhetorische Frage gestellt, warum denn damals niemand hingeschaut habe. Das war die Frage, und ich stelle diese Frage auch jetzt.

Ich lege meine Interessen offen: Ich befasse mich seit 1981 mit dem Schutz von misshandelten Kindern, ehrenamtlich, ohne Honorar. Ich versuche hier, einen gewissen Überblick zu geben. Wir von der Minderheit schauen hin, nicht nur bei den Kindern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie misshandelt werden, sondern eben auch bei den Familien und den Behörden. Es ist unsere Pflicht, überall hinzuschauen und nicht einfach zu sagen: Die Behörde macht es schon gut, wir lassen das mal weg, wir schauen nur bei den Familien und Kindern. Nein, unsere Pflicht ist es hinzuschauen.

Ich persönlich habe, als ich vor dreissig Jahren hingeschaut und etwas den Behörden gemeldet habe, die Erfahrung gemacht, dass man versucht hat, mich mundtot zu machen. Offensichtlich ist es nicht erlaubt hinzuschauen, wenn Behörden nicht so agieren, wie wir als Gesetzgeber es bestimmt haben und wie wir es in diesem Saal hier wollen. Das ist die Ausgangslage.

Die Kommissionssprecherinnen deutscher und auch französischer Sprache haben zwar darauf hingewiesen, aber ich möchte das schon nochmals aus Sicht der Minderheit verdeutlichen: Wir haben im April 2016 Nichteintreten beschlossen, vorwiegend mit der materiellen Begründung, dass wir nach wie vor insbesondere die Meldepflicht an eine strafbare Handlung knüpfen wollen. Das heisst aber nicht, dass die strafbare Handlung schon passiert sein muss. Der Verdacht auf eine strafbare Handlung ist auch integriert - wenn ich das Strafrecht in den Vorlesungen vor etlichen Jahren nicht völlig falsch interpretiert habe.

Der Ständerat hat Eintreten beschlossen. Wir haben in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zuerst Nichteintreten beschlossen. Wir haben uns dann aber auch von der Minderheit her auf einen Ordnungsantrag geeinigt; es ging bei diesem darum, einzutreten und eine Gesamtschau zu machen. Insbesondere wir von der SVP haben immer wieder Wert darauf gelegt, den Schutz der misshandelten Kinder in den Vordergrund zu stellen, gegen Pädophilie anzukämpfen. Insbesondere unsere Fraktionskollegin Natalie Rickli hat das in der Öffentlichkeit immer wieder gefordert. Deshalb haben wir gesagt: Okay, wir schauen das einmal an. Aber es soll eben um eine Gesamtschau gehen. Gesamtschau heisst: Es geht um die Kinder, es geht um die Familien, aber es geht auch um die Behörden. Das ist die Gesamtschau.

Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass wir zuerst den Evaluationsbericht zur Kesb diskutieren. Dort wurde festgehalten, dass in zwei Aspekten Handlungsbedarf besteht, nämlich dass nahestehende Personen besser einbezogen werden müssen und dass das Vorgehen bei Gefährdungsmeldungen verbessert werden muss; das ist ganz klar. Nun hat der Bundesrat gesagt: Okay, allerdings müssen wir das noch vertiefter anschauen. Aber wie lange wollen wir jetzt noch warten? Wollen wir die Probleme, die seit bald fünf Jahren bestehen und die in diesem Bereich massiv zugenommen haben, jetzt noch vertiefter anschauen, obwohl sie offensichtlich sind, obwohl sie klar vorliegen? Wir müssen sie nicht noch vertiefter anschauen, sondern wir haben bei diesen beiden Aspekten - Einbezug nahestehender Personen und Vorgehen bei Gefährdungsmeldungen - Handlungsbedarf. Das müssen wir jetzt anschauen.

Es geht ja um die Gefährdungsmeldungen. Wenn wir bei den Gefährdungsmeldungen schon Handlungsbedarf haben, warum schauen wir das dann jetzt nicht an? Wollen wir den gleichen Fehler wie auch schon machen, dass wir gerade bei den Behörden nicht hinschauen, sondern nur bei den Betroffenen? Wir müssen überall hinschauen: bei den Kindern, den Familien, den Behörden. Das ist der Ansatz der Minderheit, und den wollten wir auch einbringen. Die Kommission hat uns dann aber diese Gesamtschau verweigert.

Deshalb sind all diese Anträge bezüglich Gesamtschau in die Minderheit versetzt worden, und - es wurde von den Kommissionssprecherinnen gesagt - man behandelt es später, wenn wieder ein zusätzlicher Bericht kommt. Das ist zu spät. Unserer Meinung nach ist das zu spät. Wenn wir - und das ist der Ansatz der Minderheit - bei den Gefährdungsmeldungen etwas ändern wollen, dann müssen wir auch die Behörden anschauen. Was muss dort passieren, damit die Gefährdungsmeldungen richtig kanalisiert werden? Wir haben genügend Beispiele dafür, dass es falsch läuft. Es wird nicht geleugnet und auch in diesem Bericht behandelt, dass hier Verbesserungspotenzial besteht. Selbstverständlich gehen die Meinungen darüber, wie es verbessert werden muss, auseinander; das ist uns klar.

Weil eben eine Gesamtschau verweigert wurde, halten wir am Nichteintreten fest. Wir können nicht einfach nur einen Aspekt herausgreifen und bei allen anderen Aspekten, wo ebenfalls Handlungsbedarf besteht, wegsehen, als wäre dort alles in bester Ordnung. Das kann es nicht sein! Wir brauchen ein System, mit welchem Kinder tatsächlich geschützt werden und mit welchem Täter sofort von den Kindern weggenommen werden, nicht ein System, mit welchem die Kinder von der Familie weggenommen werden. Das ist ein Unterschied in der Wirkung. Darum geht es. Haben wir den Mut, jetzt endlich eine Gesamtschau zu machen und nicht nur auf die Vorlage einzutreten und die Gefährdungsmeldungen zu korrigieren!

Es ist erwiesen, dass durch unbegründete und irrtümliche Gefährdungsmeldungen und unverhältnismässige Interventionen ganze Familien traumatisiert werden können. Ich könnte Ihnen den ganzen Vormittag solche Beispiele aufzählen. Ein solches Beispiel: Ich habe letzte Woche einen Brief eines Kindes bekommen, den ich Ihnen vorlese. "Lieber Schwander" - also nicht "Herr Schwander" -, "lieber Schwander, bitte helfen Sie mir! Ich bin in einem Heim. Ich will wieder zu meinem Papi, es war schön. Im Heim bekomme ich Drohungen, wenn ich schlecht bin. Papi leidet, ich auch. Warum macht Mami das? Ich will zu Papi. Hilfe! Silvan."

Das sind nicht einfach Einzelfälle, solche Briefe könnte ich Ihnen den ganzen Tag vorlesen. Warum habe ich das vorgelesen? Nicht um Emotionen zu schüren, sondern um zu sagen: Wir müssen auch bei den Behörden hinschauen und nicht einfach Melderechte und -pflichten definieren, die zahnlos sind und etwas Falsches bewirken.

Ich bitte Sie: Haben wir den Mut, hier nicht einzutreten und eben dann einzutreten, wenn wir bereit sind und offensichtlich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates bereit ist, eine Gesamtschau zu machen. Dann gibt es Verbesserungen gegenüber der Vergangenheit. Ich kann Ihnen auch sagen: Wir sprechen jetzt von den offiziellen Meldungen, von den Kinderspitälern, von 1400 Kindern. Aufgrund meiner Feststellung, meiner Beobachtung ist die Zahl der Fälle drei-, viermal höher als in der offiziellen Statistik. Die Dunkelziffer ist viel höher, und deshalb müssen wir ein System schaffen, das greift, und nicht eines, das einmal mehr zahnlos ist und nicht greift.[GZ]

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

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