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Abate Fabio · Ständerat · 2017-11-28

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Die finanzierungswirksamen Ausgaben des EDI betragen 17,780 Milliarden Franken und liegen damit um 132 Millionen Franken über dem Voranschlag des Vorjahres. Zusätzlich gibt es für das EDI zwei Nachmeldungen: Die erste betrifft die Stadt Bern, an welche der Bund seit Jahrzehnten einen Beitrag für ihre kulturellen Aufwendungen als Hauptstadt entrichtet. Im Rahmen der Sparmassnahmen ist diese Abgeltung im Voranschlag 2018 um 300 000 Franken gekürzt worden; die Nachmeldung entspricht nun einer politischen Neuerwägung des Bundesrates und wurde von der Kommission angenommen. Die zweite Nachmeldung betrifft rund 50 Millionen Franken als Konsequenz der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020. Damit kommen wir insgesamt auf rund 17,831 Milliarden Franken.

Der Hauptanteil des EDI-Budgets betrifft die Transferausgaben, welche 96,6 Prozent ausmachen. Beim Personalkredit gibt es ein Wachstum von 1,5 Prozent. Betroffen sind insbesondere das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Sozialversicherungen und Meteo Schweiz. Bei der IKT gibt es eine Erhöhung der Ausgaben um 1,6 Prozent auf 94,5 Millionen Franken.

Die Querschnittkürzungen für den Finanzplan 2018-2020 bedeuten für das EDI eine Reduktion von insgesamt 10 Millionen Franken. Sie betreffen mit 1,3 Millionen Franken den Personalaufwand, mit 1,9 Millionen Franken die IKT sowie mit 6,8 Millionen Franken Beratung und externe Dienstleistungen. Hinzu kommen Kürzungen von insgesamt 7,9 Millionen Franken im Personalkredit, welche vom Bundesrat im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 beschlossen wurden. Das Wachstum der IKT-Ausgaben betrifft Spezialaufgaben in den Bereichen Krebsregister und Online-Zugang im Bundesarchiv. Ebenfalls zu betonen ist eine Reduktion von 0,7 Prozent beim Beratungsaufwand.

Die Erträge des Departementes betragen 209 Millionen Franken. Davon stammen rund 1,3 Millionen Franken aus Leistungsverrechnungen und 75,9 Millionen Franken aus nichtfinanzierungswirksamen Erträgen. Die wichtigsten Veränderungen finden sich im Bundesamt für Gesundheit und besonders auch im Bundesamt für Sozialversicherungen. Bei den nichtfinanzierungswirksamen Erträgen handelt es sich einerseits um die Einnahmen aus Rückstellungen der Militärversicherung und andererseits um Abgrenzungen bei den Drittmittelleistungen des Bundesamtes für Statistik.

Nun habe ich noch Bemerkungen zu einigen Ämtern zu machen: Beim Bundesamt für Kultur sind die Massnahmen gemäss Stabilisierungsprogramm berücksichtigt. Rund 60 Prozent des Aufwandes entfallen auf den Subventionsbereich. Bei den Zunahmen gibt es einen Zusatzbetrag von 700 000 Franken für die Durchführung der Kulturministerkonferenz im Vorfeld des WEF in Davos. Eine zweite Zunahme von 1 Million Franken gibt es bei der Förderung von Museen und Sammlungen. Die Kürzungen im Voranschlag können wie folgt verteilt werden: minus 0,5 Prozent bei den Personalkosten, minus 5,8 Prozent bei den Beratungen, minus 6 Prozent bei der IKT und minus 3 Prozent beim übrigen Betriebsaufwand. Die Teuerungskorrektur mit einer Entlastungswirkung von 4,4 Millionen Franken macht gegenüber dem Finanzplan 3 Prozent aus. Sie wurde umgesetzt, und die Leistungsempfänger, welche eine mehrjährige Leistungsvereinbarung haben, wurden entsprechend informiert.

Beim Bundesamt für Statistik gibt es eine Zunahme beim Personalaufwand. Grund dafür sind die Umsetzung von Artikel 59a der Krankenversicherungsverordnung und die medizinische Klassifikation.

Beim Bundesamt für Gesundheit macht das Globalbudget rund 116 Millionen Franken aus, es ist etwas höher als im Voranschlag des letzten Jahres. Der Bundesrat hat dem Amt auch neue Aufgaben zugewiesen, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsberufe, Krebsregister oder Strahlenschutz. Bei den bereits erwähnten Transferausgaben, welche auf einem Niveau von rund 3 Milliarden Franken ebenfalls etwa 37 Millionen Franken höher liegen als im letzten Voranschlag, geht es vor allem um den Anstieg bei den individuellen Prämienverbilligungen. Bei diesen gibt es nur indirekte Sparmöglichkeiten, die die Gesundheitskosten betreffen. Die Budgetdebatte erlaubt es in diesem Sinn nicht, entsprechende Ziele zu erreichen.

Von Querschnittkürzungen wären unter anderem das HIV-Programm, die Strategie zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz oder auch die Bekämpfung der sogenannten nosokomialen Infektionen betroffen. Das Bundesamt für Gesundheit hat auch Stellen beantragt, welche jedoch nicht bewilligt worden sind. Einige Stellen wurden zwar bewilligt, aber mit aufgehobenen Stellen kompensiert. Der Nettozuwachs beträgt rund 7,8 Vollzeitäquivalente.

Beim Bundesamt für Sozialversicherungen ist, wie bereits erwähnt, als Folge der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge eine Nachmeldung gemacht worden. Diese führt einerseits zu Mehrausgaben bei der AHV, insbesondere weil die Erhöhung des Rentenalters, welche bereits gewirkt hätte, nicht in Kraft treten wird. Andererseits gibt es bei den Ergänzungsleistungen für die IV eine leichte Reduktion. Beim Eigenaufwand hat man ebenfalls im Rahmen der Vorgaben des Bundesrates Einsparungen vorgenommen. Auch dies hat jedoch seine Auswirkungen, indem gewisse Projekte sistiert oder verzögert werden, damit man die grossen Gesetzgebungsprojekte durchführen kann. Dazu gehören die Reform der Ergänzungsleistungen sowie die andauernde Beschäftigung mit der Altersvorsorge. Bei den Personalkrediten gibt es eine gewisse Erhöhung, welche jedoch mit dem Funktionsertrag wieder ausgeglichen wird. Betroffen sind Lohnanpassungen bei Stellen, welche im Zusammenhang mit dem Vollzug von AHV und IV stehen. Diese werden von den entsprechenden Fonds wieder rückvergütet, sodass dies für den Bund ertragsneutral ist.

Die Hauptaufgabe des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist die Schadenprävention. In der Planung für das nächste Jahr ist die Umsetzung der Lebensmittelgesetzgebung vorgesehen, die Personalmehrausgaben von insgesamt lediglich 52 000 Franken zur Folge hat. Dazu kommen eine Vorlage zur Tierseuchengesetzgebung, wo Trägerschaften geklärt werden sollen, sowie die Krisenvorsorge. Schliesslich gibt es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen noch das Institut für Virologie und Immunologie. Das Institut wurde in das Amt integriert, was nach einer anfänglichen Anpassungsphase inzwischen problemlos funktioniert. Das wäre alles.

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