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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-11-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-11-28

Wortprotokoll

Die Minderheit Schwander schlägt in diesem zweiten Block umfangreiche Änderungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vor. Es wurde von einigen Mitgliedern Ihres Rates bereits erwähnt, dass der Bundesrat ja im März dieses Jahres den Bericht über die ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgelegt hat. Der Bundesrat hat im Bericht in einigen Punkten Klärungsbedarf festgestellt. Er hat gesagt, es gebe nicht einen generellen Handlungsbedarf; aber dort, wo es Klärungsbedarf gibt, wollen wir eine Analyse machen und dann allenfalls, sofern nötig, Ihnen auch Gesetzesänderungen vorschlagen. Ihre Kommission hat diesen Bericht diskutiert, zur Kenntnis genommen und hat auch das Vorgehen des Bundesrates so gutgeheissen.

Gewisse Anliegen, die die Minderheit Schwander hier vorbringt, werden jetzt vom Bundesrat geprüft. Bis Ende 2018 werden wir den Einbezug nahestehender Personen und den Umgang mit Gefährdungsmeldungen analysieren und dazu, wie gesagt, auch etwas vorlegen. Falls wir zum Schluss kommen, dass eine Gesetzesänderung nötig ist, dann machen wir das. Aber wir machen es so, wie wir in diesem Land immer Gesetze machen: Wir haben eine Konsultation, eine Vernehmlassung, Fachpersonen können sich dazu äussern, die Kantone können sich dazu äussern. Wir machen gerade solche Gesetzgebungsverfahren, die von grosser Bedeutung sind, sicher nicht im Schnellverfahren und ohne Einbezug der Fachleute, wie das jetzt hier vorgeschlagen wird.

Einige andere Anliegen, die von der Minderheit Schwander aufgenommen werden, sind Gegenstand von parlamentarischen Initiativen, die bereits geprüft und von Ihnen verworfen worden sind, und zwar erst vor Kurzem. Die Änderungen von Artikel 420 ZGB bilden Gegenstand einer parlamentarischen Initiative Vogler. Ihre Kommission hat dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Ich denke, es ist richtig, wenn Sie hier den Weg weitergehen, der für parlamentarische Initiativen vorgegeben ist, und jetzt nicht vorgreifen.

Es gibt aber auch Minderheitsanträge hier, die - ich sage es einmal ganz allgemein - nicht im Interesse der hilfsbedürftigen Personen sind. Wenn Sie zum Beispiel sagen, die Erwachsenenschutzbehörde müsse die Familienautonomie wahren, dann fokussiert das auf ein Interesse der Familie, aber nicht auf das Interesse der hilfsbedürftigen Person. Es ist aber so, dass gerade im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die hilfsbedürftige Person im Zentrum stehen muss. Ihre Selbstbestimmung, ihre Interessen sollen so weit wie möglich gewahrt werden. Und es ist halt eine Tatsache, dass sich diese nicht immer mit den Interessen der Familie decken.

Ich denke, die Familie ist in vielen Fällen ein Hort der Geborgenheit, und wir wünschen allen Kindern, dass es bei ihnen so ist. Aber es ist eben leider nicht immer so. Manchmal ist die Familie auch die Hölle, und deshalb, glaube ich, müssen wir unterscheiden und das Interesse des Kindes ins Zentrum stellen.

Das sind meine Überlegungen zu diesen Minderheitsanträgen. Ich bitte Sie, sie allesamt abzulehnen, denn dort, wo tatsächlich noch gewisse Arbeiten gemacht werden müssen, sind wir bereits daran. Wir wollen so legiferieren, wie wir uns das in unserem Land gewohnt sind.

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