Hegglin Peter · Ständerat · 2017-11-28
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen ebenfalls, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir würden damit einer inneren Logik folgen. Ab dem Jahr 2016 hat man die Beiträge für Familienorganisationen um 60 Prozent erhöht, was ja seinen Grund hatte. Diese Erhöhung hat dann dazu geführt, dass dies in den Leistungsverträgen mit den betreffenden Familienorganisationen festgehalten worden ist. Kurz darauf, zwei Jahre später, soll dieser Betrag wieder massiv reduziert werden, sodass er am Schluss - so heisst es im Bericht, den mein Vorredner erwähnt hat - dann immer noch 25 Prozent über dem damaligen Stand von 2015 zu liegen käme. Das ist, glaube ich, keine Begründung. Vielmehr ist das ein Hüst und Hott der Politik. Auch in Respektierung der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ist zu sagen, dass man 2016 scheinbar eine Verpflichtung des Bundes anerkannt hat. Daher empfehle ich Ihnen mit Nachdruck, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Damit kann bei der Position 318.A231.0243, "Familienorganisationen", und der Position 318.A231.0246, "Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung", eine Linie beibehalten werden.
Es ist hier, glaube ich, auch doch noch zu beachten, dass der Bund nur subsidiär unterstützt. Es geht hier um Organisationen, die stark auf Freiwilligenarbeit setzen, um Personen, die sich in ihrer Freizeit für Familien und Kinder einsetzen. Der Bund tut also gut daran, diese 2 Millionen Franken - pro Kind macht das dann Fr. 1.50 aus - weiterhin einzusetzen.