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Hösli Werner · Ständerat · 2017-11-28

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-28

Wortprotokoll

Kollege Hegglin hat Ihnen ausführlich die Argumente der Minderheit I dargelegt und auch gesagt, warum wir das Konzept für die Abfederung der Kosten der Reduzierung des technischen Zinssatzes auf 2 Prozent so ablehnen. Da wir nur zu zweit sind, melde ich mich auch noch zu Wort, damit jeder seinen Teil dazu beiträgt. Ich werde aber nicht lange machen.

Wie dargelegt, ist dieser technische Zinssatz reduziert worden. Der Bund beteiligt sich tatsächlich in relativ grossem Mass an diesen Ausgleichsmassnahmen, sicherlich mehr, als das die meisten Betriebe in unserem Land machen. Diese flankierenden Massnahmen zur Dämpfung der Leistungseinbussen auf maximal 5 Prozent für die über 45-Jährigen, die da versichert sind, schliessen eine Einmaleinlage von 160 Millionen Franken ein und sollen ab 2019 zusätzlich 40 Millionen Franken jährlich kosten. Störend dabei ist, dass es nicht um eine Ausfinanzierung wegen Unterdeckung der Kasse, sondern um einen Ausgleich für die Reduzierung eines angenommenen technischen Zinssatzes geht.

Dies wurde uns in der Kommission wie folgt erklärt: Der Deckungsgrad gemäss Verordnung über die berufliche [PAGE 788] Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dient dazu, die Frage zu beantworten, ob eine Pensionskasse über genügend Kapital verfügt, um die versprochenen Leistungen zu finanzieren. Die Tragbarkeit der Leistungen hängt natürlich von den zukünftigen Zinssätzen ab. Die Pensionskassen verwenden für die Berechnung des nötigen Kapitals den sogenannten technischen Zinssatz. Dieser sollte widerspiegeln, wie sich die Anlagemöglichkeiten für das Alterskapital in Zukunft entwickeln werden. Zurzeit verwendet die Publica einen technischen Zinssatz von 2,75 Prozent. Dieser Satz wird als zu hoch angesehen. Sie hören es selber: Das ist ein bisschen viel Theorie und Annahme auf Jahre hinaus.

Weiter hat man, wie das Kollege Hegglin schon erläutert hat, zur Untermauerung der jetzt beantragten Lösung Vorsorgevergleiche mit Grosskonzernen, hauptsächlich aus der Banken- und Versicherungsbranche, angestellt. Es sind dies - ich kann Ihnen die Namen nennen - Philips, Swiss Life, IBM, Unilever, UBS, Swiss Re, Zürich Versicherungs-Gesellschaft und Credit Suisse. Da hat man sich wahrscheinlich einfach auf die schiere Grösse bezogen. Man hat grosse Unternehmen genommen und sich nicht gefragt, welche Form denn diese Arbeitgeber haben. Das sind natürlich keine öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie haben eine ganz andere Basis, sie wirken in der Weltwirtschaft, müssen ihre Gewinne und ihre Erträge auf dem freien Markt erwirtschaften und können das dann letztendlich - und das ist halt beim Bund einfach so, da kann niemand etwas dafür - nicht dem Volk belasten. Hier gehört für mich wie gefordert und ohne Wenn und Aber einfach ein Vergleich mit den Kantonen herangezogen.

Ebenfalls ungeklärt geblieben ist die Frage, was denn passiert, wenn der technische Zinssatz wieder angehoben wird respektive wenn er wieder angehoben werden könnte. Wird dann all dieses jetzt eingeschossene Geld, das wir ja für diese Ausfinanzierung der Zinssatzreduktion bringen, wieder zurückbezahlt? Dann können ja mit dieser technischen Verzinsung von allenfalls dann wieder 2,5 oder 3 Prozent all diese Leistungen wieder erhöht werden. Dann müsste man eigentlich sagen: Was damals der Bund eingezahlt hat, um die Reduktion des technischen Zinssatzes aufzufangen, müsste, wenn dieser wieder erhöht wird, mindestens teilweise, wenn nicht sogar ganz wieder zurückbezahlt werden. Das ist so auch nicht erklärt und gelöst.

Von daher ist dieses Konzept für mich wirklich zu einseitig zugunsten der Bundesangestellten auf die Schiene gebracht und nicht fertig durchdacht. Da erwarte ich einfach mehr Klarheit und realitätsnähere Vergleiche.[GZ]

Ich bitte Sie, der Minderheit I (Hegglin Peter) zu folgen.