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Eberle Roland · Ständerat · 2017-11-29

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-29

Wortprotokoll

Ich werde mir erlauben, gleich zu beiden Motionen im selben Kontext zu sprechen.

Die SGK-SR hat sich an ihrer Sitzung vom 13. November dieses Jahres mit dem Expertenbericht Diener über Modelle und Ansätze zur Mengensteuerung im Gesundheitswesen auseinandergesetzt. Dieser Expertenbericht beschlägt in seinem Inhalt und mit seinen rund drei Dutzend vorgeschlagenen Massnahmen weite Bereiche des Schweizer Gesundheitswesens mit seiner Vielfalt an verschiedenen Interessengruppen. Damit tangiert dieser Bericht, der dem Bundesrat nun als Grundlage für Vorschläge zur Optimierung der Effizienz im Gesundheitswesen im Allgemeinen dient, auch sehr viele bereits eingereichte parlamentarische Vorstösse. Die SGK-SR hat aufgrund dieser Sachlage entschieden, bis zum Vorliegen eines konkreten Massnahmenplans des Bundesrates auf die Einreichung von entsprechenden Vorstössen zu verzichten, solche zu sistieren oder direkt zur Ablehnung zu empfehlen. Dies soll der Verwaltungsökonomie dienen und Doppelspurigkeiten vermeiden helfen.

Die Mehrheit der SGK-SR empfiehlt Ihnen unter diesem Aspekt, die beiden Vorstösse abzulehnen. Dabei stützt sich die ablehnende Mehrheit auf die Argumentation des Bundesrates, welcher - mit Verweis auf den obenerwähnten Expertenbericht Diener - noch kein konkretes Modell von Kostenbegrenzungsmassnahmen bearbeiten möchte, sondern aufgrund der Resultate des Berichtes Diener in einem ersten Schritt überlegen will, wie das Thema der Kostenbegrenzung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anzugehen sei. Es sei hier deutlich gesagt: Kommissionsmehrheit und Bundesrat unterstützen dabei aber grundsätzlich die Zielsetzung der Kostensenkung im Gesundheitswesen und halten damit indirekt natürlich auch die Ideen des Motionärs Ettlin Erich für prüfenswert.

Bezüglich der zweiten Motion, die ich unter das kurze Motto "Einkaufstourismus für Gesundheitsleistungen befürworten oder nicht?" stellen würde, ist festzuhalten, dass der Bundesrat eine breite und generelle Aufweichung des im KVG stipulierten Territorialitätsprinzips ablehnt. Andererseits ist der Bundesrat bekanntlich bereit, die Möglichkeiten von grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit entsprechenden Projekten auf ihre Wirkung hin zu testen. Die betreffende Vorlage wird bekanntlich im kommenden Jahr in Kraft treten. Sie sieht in gewissen klar begrenzten Bereichen eine kontrollierte Öffnung gegenüber dem Ausland vor.

In zwei weiteren Bereichen signalisiert der Bundesrat Bereitschaft zur Überprüfung. Zum einen geht es um die Frage der Mittel- und Gegenständeliste (Migel), welche auch in der Motion Heim 16.3169, "Vergütungspflicht der Krankenkassen für im Ausland eingekaufte medizinische Mittel und Gegenstände", thematisiert ist. Zum andern geht es um die gleiche Fragestellung in Bezug auf die teilweise Öffnung bei den Bezügen von Arzneimitteln.

Die SGK-SR hat sich nicht vertieft mit der Frage der Zulassung des Einkaufs von Gesundheitsleistungen im Ausland im Allgemeinen auseinandergesetzt. Allerdings kommt eine integrale Aufhebung des Territorialitätsprinzips für die Mehrheit der Kommission kaum infrage.

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen beantragt die Kommission, bei 9 zu 4 Stimmen und 0 Enthaltungen, beide Motionen abzulehnen.