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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-11-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-11-30

Wortprotokoll

Ich freue mich über die breite Unterstützung für den Gegenentwurf des Bundesrates, aber auch für die Unterstützung der Velo-Initiative, die am 1. März 2016 eingereicht wurde. Ihre Hauptforderung, nämlich die Velowege mit den gleichen Kompetenzen und Aufgaben der Ebene Bund zu unterstellen wie die Fuss- und Wanderwege, ist beim Bundesrat wie auch bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer auf Unterstützung gestossen. Wir lehnen jene Teile der Initiative ab, die über die heutigen Bundeskompetenzen bei den Fuss- und Wanderwegen hinausgehen.

Die Vorzüge hat der Kommissionssprecher schon einlässlich dargelegt: Mit dem Langsamverkehr und jetzt auch mit einer besseren Unterstützung der Velowege kann man natürlich den Verkehr zu Spitzenzeiten wesentlich entlasten. Wir haben heute die Situation, dass fast jede zweite Autofahrt und nahezu 80 Prozent aller Bus- und Tramfahrten kürzer sind als fünf Kilometer. Somit könnten sie von der Distanz her durch Velofahrten ersetzt werden. Das würde natürlich die Strassen und den öffentlichen Verkehr in den Städten und Agglomerationen entsprechend entlasten.

Ein Wermutstropfen beim Velo ist die Verkehrssicherheit. Das haben Sie in Ihren Äusserungen ein bisschen weggelassen. Bei der Verkehrssicherheit sind die Velos der einzige Bereich, in dem in den letzten Jahren die Unfallzahlen nicht gesunken sind. 2016 gab es bei insgesamt 216 Todesopfern auf Schweizer Strassen 33 bei Unfällen mit Velos, und bei insgesamt 3785 Schwerverletzten gab es 1055 bei Unfällen mit Velos. Mit einer Regelung wäre deshalb aus Sicht des Bundesrates in Koordination mit den Kantonen und Gemeinden vor allem der Sicherheit eine grosse Bedeutung zuzumessen.

Es wurde von einigen von Ihnen der Hinweis auf die Agglomerationsprogramme gemacht. Es ist so, dass bis heute rund 15 Prozent der Bundesbeiträge an Agglomerationsprogramme in Infrastrukturprojekte zur Verbesserung des Langsamverkehrs geflossen sind. Das ist auch in Zukunft unverändert möglich, der NAF hat auch hier die Möglichkeiten offengelassen. Insofern spielt das Velo in diesem Bereich schon heute eine wichtige Rolle.

Zu Recht wurden die Bedeutung des Velos, wenn es um den inländischen Energieverbrauch und die CO2-Emissionen geht, und auch die positive Wirkung auf die Gesundheit erwähnt.

Aus all diesen Überlegungen hält der Bundesrat die Zeit für reif, die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleichzustellen und das in der Bundesverfassung zu verankern.

Einige von Ihnen haben auch auf die Mängel hingewiesen. Sicher ist, dass wir an der föderalen Kompetenz nichts ändern möchten. Velowege sind grundsätzlich Sache der Kantone und der Gemeinden. Zudem sind dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben - Sie sind ja gerade in den Budgetdiskussionen - auch finanzielle und personelle Grenzen gesetzt. Nach Auffassung des Bundesrates sollen wir deshalb, wenn dieser Verfassungstext angenommen wird, eine einfache Grundsatzgesetzgebung und subsidiäre Aufgaben in den Bereichen Vollzugsunterstützung, Koordination und Information haben. Das soll die Kernaufgabe des Bundes bleiben.

Gemäss Initiativtext, das haben Sie gesehen, soll die bestehende Kann-Formulierung durch eine den Bund verpflichtende Muss-Formulierung ersetzt werden. Aus der heutigen Unterstützungskompetenz soll also eine Unterstützungspflicht werden. Diese Änderung wünschen wir nicht, weil hier sehr viel Handlungsspielraum entfallen würde. Wir möchten deshalb die heutige Kann-Formulierung beibehalten. Ist es klug, dass wir vom Bund her neu eine Kommunikationspflicht statuieren, oder sollen wir nur den Bereich der Information in den Text aufnehmen? Wir haben entschieden, dass "Information" der richtige Begriff ist, und haben das eben so geändert. Der Bund beschränkt auch hier seine Unterstützungs- und Koordinationskompetenzen auf die Beschaffung, die Bereitstellung und die Verbreitung allgemeiner Fachinformationen über die Wegnetze des Langsamverkehrs.

Wichtig scheint uns auch, dass wir die im Initiativtext enthaltenen Qualitätsziele "sicher" und "attraktiv" streichen. Wir kennen diese Begriffe bei den anderen Verkehrsträgern auf der Ebene der Verfassung nicht. Deshalb geht diese Forderung der Initiative nach Auffassung des Bundesrates zu weit.

Der direkte Gegenentwurf zeigt: Das Kernelement der Velo-Initiative, die Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen, ist richtig, ist sinnvoll und zweckmässig. Die Verfassungsänderung sollte sich aber, in [PAGE 831] Übereinstimmung mit dem nahezu einstimmigen Vernehmlassungsergebnis von Kantonen, Städten und Gemeinden, auf das Wesentliche beschränken. Diese von der Vorlage am stärksten betroffenen Staatsebenen begrüssen es auch, dass der Bund in Zukunft auch bei den Velowegen gesamtschweizerische Grundlagen bereitstellen und deshalb die Kantone, Städte und Gemeinden subsidiär bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützen soll.

Für Ihre künftigen Budgetdiskussionen möchte ich schon festhalten, dass diese zusätzliche Aufgabe des Bundes rund 1,1 Millionen Franken mehr an Sachaufwand und wohl 1,5 Vollzeitstellen ergeben wird. Wir werden das notieren und als neue Aufgabe selbstverständlich dann erfüllen, aber eben mit den entsprechenden Ressourcen.

Wir sind Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie Ihrer Kommission folgen und dem vorliegenden Gegenentwurf zur Stärkung des Velos im Gesamtverkehrssystem zustimmen können.

[VS]