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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-11-30

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-11-30

Wortprotokoll

Die Diskussion zu diesem Block zeigt, dass es um eine sachpolitische Auseinandersetzung geht und dass die finanzpolitischen Argumente in den Hintergrund treten. Missliebige Dienstleistungen sollen ausgehungert und sogar abgeschafft werden; dies ist das Endziel, wie es gerade vorhin Kollege Frehner bestätigt hat - ich beziehe mich auf die Reduktion beim Büro für Gleichstellung.

Ich stelle fest: Bezüglich der Gleichstellung hat sich in den letzten Jahren einiges verbessert, aber die Gleichstellung ist noch nicht erreicht. In der Kommission wurde auch argumentiert, diese ungleiche Stellung sei nur suggeriert, sie sei herbeigeredet; eigentlich bestehe sie gar nicht. Aber die Ungleichheit existiert, und diese Aussage stützt sich auf Statistiken. Diese Statistiken weisen weiterhin unerklärbare Lohndifferenzen aus, auch wenn dieser Anteil immer kleiner wird. Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 8 Absatz 3 ein Gesetz für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Dies ist die Grundlage, damit der Bund auch aktiv wird. Wir haben auf dieser Grundlage das Gleichstellungsgesetz geschaffen. Die Umsetzung erfolgt aus unserer Sicht mit minimalem Aufwand.

Was wird konkret mit dem Transferaufwand überhaupt unterstützt? Über Kantone und Gemeinden erhalten auch private Unternehmen Unterstützung. Diese müssen hin und wieder den Nachweis erbringen, dass sie die Lohngleichheit umsetzen. So ist ein erfolgreicher Test diesbezüglich eine Voraussetzung, um sich für Beschaffungsaufträge des Bundes bewerben zu können. Der Transferaufwand stellt also hier in unserer Wirtschaft ganz klar eine Unterstützung der KMU dar, welche den Test nicht aus eigener Kraft professionell und vollständig machen könnten.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen.

Zur Sozialhilfe im Asylbereich: Letztes Jahr haben wir, Sie haben es gehört, das erste Mal mit einer neuen Formel budgetiert. Die Eingangsgrössen sind, auf dieses Jahr umgelegt, die Asylzahlen aus dem Jahr 2017, die geschätzten Asylzahlen für das kommende Jahr, eine Quote, wie viele Asylgesuche bewilligt werden oder in einer vorläufigen Aufnahme enden, und noch mehrere andere Parameter. Leider ist auch diese neue Formel nicht präzis. Heute wissen wir, dass die dem Voranschlag zugrunde gelegte Anzahl Asylgesuche nicht erreicht wird.

Die Frage ist gestellt: Sollen und dürfen wir jetzt die Formel übersteuern? Sollen wir jetzt korrigierend eingreifen? Unsere Antwort: nein. Wennschon, müssten wir konsequent das ganze System umbauen, müssten den Systemwechsel ganzheitlich machen, nicht nur hier im Asylwesen. Dann müsste man sich auch überlegen, was geschieht, wenn der Fall umgekehrt wäre: Wenn wir in der Budgetdebatte im Dezember feststellen, dass die Zahl der Asylgesuche wesentlich höher ist, als zu Beginn des Prozesses angenommen wurde, müssten in einer Notfallübung Möglichkeiten für Kürzungen gesucht werden, Kürzungen, welche sicherstellen, dass die Schuldenbremse dennoch eingehalten werden kann. In der Folge wäre der Budgetprozess nicht mehr stabil, nicht mehr strukturiert, sondern chaotisch. Deshalb danke ich dem Bundesrat, dass er an seiner Haltung festhält, denn wir dürfen hier keinen Präzedenzfall für eine neue Budgetidee schaffen.

Noch zu den Einzelanträgen Nordmann und Aeschi Thomas: In der Eintretensdebatte wurde die Vorgeschichte dazu bereits ausgeführt. Im ersten Anlauf hat die Finanzkommission des Ständerates zu dieser Lösung nicht Hand geboten. Dennoch werden wir Grünliberalen diesen Einzelanträgen zustimmen, auch wenn wir uns bewusst sind, dass unsere Handlungsfreiheit im Budgetprozess für das nächste Jahr oder für ein, zwei oder drei Jahre, wie es Kollege Aeschi gesagt hat, weiter verkleinert wird.[GZ]

Bitte unterstützen auch Sie diese Einzelanträge.

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